Rechtsprechung
FG Hamburg, 17.12.2007 - 4 V 371/07 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
FGO § 114 Abs. 1; ; FGO § 114 Abs. 3; ; AO § 121 Abs. 1; ; AO § 124 Abs. 3; ; AO § 125 Abs. 1; ; AO § 162 Abs. 1; ; AO § 257 Abs. 1 Nr. 2; ; ZPO § 920 Abs. 1; ; ZPO § 920 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 114
Streitwertbemessung im Verfahren der einstweiligen Anordnung - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Nichtigkeit eines Steuerbescheides - Zulässigkeit einer einstweiligen Anordnung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- FG Hamburg (Leitsatz)
Abgabenordnung, Prozessrecht: Nichtigkeit eines Steuerbescheides - Zulässigkeit einer einstweiligen Anordnung
Verfahrensgang
- FG Hamburg, 17.12.2007 - 4 V 371/07
- FG Hamburg, 15.04.2008 - 4 V 371/07
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (28)
- BFH, 11.02.2004 - II R 5/02
Anforderungen an die Begründung von Steuerbescheiden
Auszug aus FG Hamburg, 17.12.2007 - 4 V 371/07
Der Betroffene kann Rechtsschutz nur dann effektiv in Anspruch nehmen, wenn er weiß, wie die Behörde ihren Verwaltungsakt rechtfertigt und auf welche Rechtsgrundlagen sie ihn stützt (BFH, Urteil vom 11.2.2004 - II R 5/02 -, [...]).Mit der demgegenüber schwächeren Ausgestaltung der Begründungspflicht durch § 121 Abs. 1 AO wollte der Gesetzgeber den praktischen Bedürfnissen der Finanzverwaltung Rechnung tragen (vgl. Bericht des Finanzausschusses, BT-Drucks 7/4292 S. 27; vgl. auch BFH, Urteil vom 11.02.2004 - II R 5/02 -, [...]).
Die Finanzbehörde kann sich daher in ihrer zum Verständnis des Verwaltungsakts erforderlichen Begründung darauf beschränken, die ihre Entscheidung maßgebend tragenden Erwägungen bekannt zu geben (vgl. Urteil vom 11.02.2004 - II R 5/02 -, [...]; BFH-Urteil vom 26.11.1991 - m VII K 5/91 -, [...]).
- BFH, 15.05.2002 - X R 33/99
Schätzungsbescheid; Nichtigkeit
Auszug aus FG Hamburg, 17.12.2007 - 4 V 371/07
Einen im vorstehenden Sinne besonders schwerwiegenden Fehler hat die Rechtsprechung nur angenommen, wenn er die an eine ordnungsgemäße Verwaltung zu stellenden Anforderungen in einem so hohen Maße verletzt, dass von niemandem erwartet werden kann, den ergangenen Verwaltungsakt als verbindlich anzuerkennen (vgl. BFH, Beschluss vom 26.7.2007, VI B 41/07;Urteil vom 15.05.2002, X R 33/99, [...];Urteil vom 20.12.2000, I R 50/00, [...], jeweils m.w.N.).Willkürlich und damit nichtig ist nach der Rechtsprechung ein Schätzungsbescheid aber auch, wenn das Schätzungsergebnis trotz der vorhandenen Möglichkeiten, den Sachverhalt aufzuklären, krass von den tatsächlichen Gegebenheiten abweicht, wenn also ein objektiv willkürlicher Hoheitsakt vorliegt (vgl. BFH, Urteil vom 15.5.2002, X R 33/99, [...]).
- BFH, 20.12.2000 - I R 50/00
Bekanntgabe von Feststellungsbescheiden nach § 18 AStG
Auszug aus FG Hamburg, 17.12.2007 - 4 V 371/07
Einen im vorstehenden Sinne besonders schwerwiegenden Fehler hat die Rechtsprechung nur angenommen, wenn er die an eine ordnungsgemäße Verwaltung zu stellenden Anforderungen in einem so hohen Maße verletzt, dass von niemandem erwartet werden kann, den ergangenen Verwaltungsakt als verbindlich anzuerkennen (vgl. BFH, Beschluss vom 26.7.2007, VI B 41/07;Urteil vom 15.05.2002, X R 33/99, [...];Urteil vom 20.12.2000, I R 50/00, [...], jeweils m.w.N.).So sind etwa Schätzungsbescheide nichtig, wenn sich das Finanzamt nicht an den wahrscheinlichen Besteuerungsgrundlagen orientiert, sondern bewusst zum Nachteil des Steuerpflichtigen schätzt (vgl. BFH, Urteil vom 20.12.2000, I R 50/00, [...]).
- BFH, 22.11.1988 - VII R 173/85
Ein Lohnsteuerhaftungsbescheid, der mangels zeitraumbezogener Aufgliederung des …
Auszug aus FG Hamburg, 17.12.2007 - 4 V 371/07
Welche Fehler im Einzelnen als so schwerwiegend anzusehen sind, dass sie die Nichtigkeit des Verwaltungsaktes zur Folge haben, lässt sich nur von Fall zu Fall entscheiden und muss anhand der jeweiligen für das Verhalten der Behörde maßgebenden Rechtsvorschrift beurteilt werden (vgl. BFH, Urteil vom 17.11.2005, III R 8/03, [...];Urteil vom 23.02.1995, VII R 51/94, [...];Urteil vom 22.11.1988, VII R 173/85, [...];Urteil vom 09.12.1998, II R 6/87, [...];Urteil vom 30.01.1980, II R 90/75, [...]).Maßgeblich ist somit die Sicht eines Durchschnittsbeobachters, nicht dagegen das Urteil des vom Verwaltungsakt Betroffenen (vgl. BFH, Urteil vom 22.11.1988, VII R 173/85, [...]).
- BFH, 30.11.1987 - VIII B 3/87
Großbetriebsprüfungsstelle - Oberfinanzdirektion - Außenprüfung - Nichtigkeit - …
Auszug aus FG Hamburg, 17.12.2007 - 4 V 371/07
Die Nichtigkeit eines Verwaltungsakts wird von der Rechtsprechung als Ausnahme von dem Grundsatz angesehen, dass ein Akt der staatlichen Gewalt die Vermutung seiner Gültigkeit in sich trägt (vgl. BFH, Beschluss vom 30.11.1987, VIII B 3/87, [...]).In seinem Beschluss vom 30.11.1987 (VIII B 3/87, [...]) hat der Bundesfinanzhof in Anlehnung an das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22.02.1985 (8 C 107.83, [...]) einen besonders schwerwiegenden Fehler zudem bejaht, wenn dieser den davon betroffenen Verwaltungsakt als schlechterdings unerträglich erscheinen, d.h. mit tragenden Verfassungsprinzipien oder der Rechtsordnung immanenten wesentlichen Wertvorstellungen unvereinbar sein lässt.
- FG Hamburg, 28.02.2008 - 4 K 307/07
Abgabenordnung; Prozessrecht: Nichtigkeit eines Steuerbescheids
Auszug aus FG Hamburg, 17.12.2007 - 4 V 371/07
Der Antragsteller hat am 04.09.2007 Klage auf Feststellung der Nichtigkeit des Steuer- und Zinsbescheides vom 10.05.2005 erhoben, die beim beschließenden Senat unter dem Aktenzeichen 4 K 307/07 anhängig ist.Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten wird auf den Inhalt der Gerichtsakten 4 V 308/07 und 4 K 307/07 verwiesen.
- FG Niedersachsen, 13.12.2005 - 13 K 327/05
Begründungserfordernis für die Festsetzung eines Verspätungszuschlags; …
Auszug aus FG Hamburg, 17.12.2007 - 4 V 371/07
Diesen Fallkonstellationen ist nach Auffassung des beschließenden Senats die Sachverhaltsvariante gleich zu stellen, dass der Schätzungsbescheid in keiner Weise erkennen lässt, dass überhaupt und gegebenenfalls welche Schätzungserwägungen angestellt wurden (ähnlich FG Münster, Urteil vom 25.04.2006, 11 K 1172/05 E, [...]; Niedersächsisches FG, Urteil vom 13.12.2005, 13 K 327/05, [...]). - BFH, 10.11.1993 - I R 20/93
Verwaltungsakt - Nichtigkeit - Unrichtige Rechtsauffassung - Zeitpunkt der …
Auszug aus FG Hamburg, 17.12.2007 - 4 V 371/07
Zwar hat der Bundesfinanzhof verschiedentlich erkannt, ein Verwaltungsakt, dem zwar eine unrichtige Rechtsauffassung zugrunde liege, diese aber über längere Zeit und auch noch im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Verwaltungsakts praktiziert worden sei, ohne dass die herrschende Meinung in Rechtsprechung, Verwaltung und Literatur dies für rechtsfehlerhaft gehalten habe, sei nicht nichtig (vgl. BFH, Urteil vom08.02.1995, I R 126/93, [...];Urteil vom 10.11.1993, I R 20/93, [...]). - BFH, 08.02.1995 - I R 126/93
Meßbescheid
Auszug aus FG Hamburg, 17.12.2007 - 4 V 371/07
Zwar hat der Bundesfinanzhof verschiedentlich erkannt, ein Verwaltungsakt, dem zwar eine unrichtige Rechtsauffassung zugrunde liege, diese aber über längere Zeit und auch noch im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Verwaltungsakts praktiziert worden sei, ohne dass die herrschende Meinung in Rechtsprechung, Verwaltung und Literatur dies für rechtsfehlerhaft gehalten habe, sei nicht nichtig (vgl. BFH, Urteil vom08.02.1995, I R 126/93, [...];Urteil vom 10.11.1993, I R 20/93, [...]). - FG Münster, 25.04.2006 - 11 K 1172/05
Willkürliche Schätzung von Kapitaleinnahmen mit der Folge der Nichtigkeit des …
Auszug aus FG Hamburg, 17.12.2007 - 4 V 371/07
Diesen Fallkonstellationen ist nach Auffassung des beschließenden Senats die Sachverhaltsvariante gleich zu stellen, dass der Schätzungsbescheid in keiner Weise erkennen lässt, dass überhaupt und gegebenenfalls welche Schätzungserwägungen angestellt wurden (ähnlich FG Münster, Urteil vom 25.04.2006, 11 K 1172/05 E, [...]; Niedersächsisches FG, Urteil vom 13.12.2005, 13 K 327/05, [...]). - BFH, 22.09.1971 - I B 26/71
Ablehnung eines Steuererlasses - Klage - Antrag auf eine einstweilige Anordnung - …
- FG München, 30.03.2007 - 14 K 2502/05
Rechtmäßigkeit der Ablehnung einer Aufhebung ergangener Schätzungsbescheide für …
- BFH, 23.08.2000 - X R 27/98
Nichtigkeit bei sich widersprechenden Steuerbescheiden
- BVerwG, 22.02.1985 - 8 C 107.83
Begriff des zur Nichtigkeit führenden besonders schwerwiegenden Fehlers eines …
- BFH, 30.01.1980 - II R 90/75
Bestimmtheit eines Gesellschaftsteuerbescheides - Rechtswidrigkeit eines …
- BFH, 02.07.1999 - VII B 60/99
PKH; Zollfahndung und Zigarettenschmuggel
- BFH, 23.02.1995 - VII R 51/94
Anforderungen an die Schuldnerbezeichnung in einem Kraftfahrzeugsteuerbescheid - …
- BFH, 18.04.1989 - VII B 226/88
Anforderungen an Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im Verfahren auf …
- FG Düsseldorf, 14.10.2002 - 17 K 7587/99
Steuerberater; Vermögenszuwachs; Betriebliches Konto; Mitwirkungspflicht; …
- BFH, 26.07.2007 - VI B 41/07
Voraussetzungen für die Annahme eines besonders schwerwiegenden Fehlers bei …
- BFH, 17.11.2005 - III R 8/03
Erlass eines Einzelsteuerbescheids bei Zusammenveranlagung nach Tod eines …
- BFH, 03.12.1996 - I B 44/96
Nichtigkeit eines Haftungsbescheids
- BGH, 14.03.2007 - 5 StR 461/06
Einfuhr unverzollter Zigaretten in die Europäische Gemeinschaft; gewerbsmäßiger …
- FG Hamburg, 02.04.2008 - 4 V 308/07
Streitwert in AdV-Verfahren
- BFH, 26.11.1991 - VII K 5/91
Verbindliche Zolltarifauskunft für Blüten
- BFH, 25.06.1985 - VII R 195/82
Abtretung für einen Lohnsteuer-Erstattungsanspruch gilt auch für Anspruch aus …
- BFH, 26.02.1992 - I B 113/91
Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung
- Drs-Bund, 07.11.1975 - BT-Drs 7/4292
Rechtsprechung
FG Hamburg, 15.04.2008 - 4 V 371/07 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- datenbank.nwb.de
Streitwertbemessung im Verfahren der einstweiligen Anordnung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Hamburg, 17.12.2007 - 4 V 371/07
- FG Hamburg, 15.04.2008 - 4 V 371/07
Wird zitiert von ... (2)
- FG Hamburg, 02.06.2014 - 3 KO 110/14
Finanzgerichtsordnung: AdV-Streitwert und Erledigungsgebühr
Für das Verfahren der Aussetzung der Vollziehung (AdV) nach § 69 FGO wird der Streitwert teils mit 10 % des Hauptsachestreitwerts bemessen und teils mit 25 % (vgl. Beschlüsse FG Hamburg vom 20.07.2012 4 V 13/12, Juris; vom 15.04.2008 4 V 371/07, EFG 2008, 1667; BFH vom 17.11.2011 IV S 15/10, BFHE 235, 122, BStBl II 2012, 338; jeweils m. w. N.). - FG Hamburg, 12.09.2011 - 4 V 180/08
Kostenrecht: Streitwert eines Aussetzungsantrags
Vielfach wird der Bruchteil auf 10 % bemessen; für die Verfahren, die die Zuständigkeit des Gemeinsamen Senat des Finanzgerichts Hamburg für die Länder Freie und Hansestadt Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein begründen (Verbrauchsteuern, soweit sie von den Finanzbehörden des Bundes verwaltet werden, Zölle und Finanzmonopole, Angelegenheiten auf dem Gebiet des Europäischen Marktordnungsrechts, Sonstige Angelegenheiten, die der Zollverwaltung aufgrund von Rechtsvorschriften übertragen worden sind) legt dieser Senat indes regelmäßig einen Bruchteil von 25 % zu Grunde (Beschluss vom 15. April 2008 4 V 371/07, EFG 2008, 1667; Beschluss vom 31. Oktober 2007 IV 169/05, EFG 2008, 488).