Rechtsprechung
   FG München, 15.06.2005 - 4 V 4779/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,16415
FG München, 15.06.2005 - 4 V 4779/04 (https://dejure.org/2005,16415)
FG München, Entscheidung vom 15.06.2005 - 4 V 4779/04 (https://dejure.org/2005,16415)
FG München, Entscheidung vom 15. Juni 2005 - 4 V 4779/04 (https://dejure.org/2005,16415)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,16415) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Nichtanrechnung gezahlter ausländischer Erbschaftsteuer bei nicht unter § 21 Erbschaftsteuergesetz (ErbStG) fallenden Erwerben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anrechnung ausländischer ErbSt über 21 ErbStG hinaus

  • rechtsportal.de

    Anrechnung ausländischer ErbSt über 21 ErbStG hinaus

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Anrechnung ausländischer ErbSt über 21 ErbStG hinaus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2005, 1551
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 24.02.2000 - IV B 83/99

    Nachträgliche Fahrtenbuchaufzeichnungen

    Auszug aus FG München, 15.06.2005 - 4 V 4779/04
    Bei der im Aussetzungsverfahren gebotenen und auch ausreichenden überschlägigen Beurteilung des aktenkundigen Sachverhalts treten neben für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige, dagegen sprechende Grunde zu Tage, die eine Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der Streitsache in rechtlicher oder tatsächlicher Hinsicht bewirken (§ 69 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 i.V.m. Abs. 2 Satz 2 Finanzgerichtsordnung - FGO - Bundesfinanzhof-BFH-Beschlüsse vom 15. Januar 1998 IX B 25/97, BFH/NV 1998, 994 ; vom 24. Februar 2000 IV B 83/99, BStBl II 2000, 298 ).

    Bei der im Aussetzungsverfahren gebotenen und auch ausreichenden summarischen Beurteilung des Sachverhalts anhand präsenter Beweismittel bestehen keine ernstlichen Zweifel im Sinne von § 69 Abs. 3 und Abs. 2 FGO an der Rechtmäßigkeit des Bescheides (vgl BFH-Beschluss vom 24. Februar 2000 IV B 83/99, BStBl II 2000, 298 ), und zwar aus folgenden Erwägungen:.

  • BFH, 15.01.1998 - IX B 25/97

    Antragsbefugnis bei Antrag auf Aussetzung der Vollziehung von Bescheiden über die

    Auszug aus FG München, 15.06.2005 - 4 V 4779/04
    Bei der im Aussetzungsverfahren gebotenen und auch ausreichenden überschlägigen Beurteilung des aktenkundigen Sachverhalts treten neben für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige, dagegen sprechende Grunde zu Tage, die eine Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der Streitsache in rechtlicher oder tatsächlicher Hinsicht bewirken (§ 69 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 i.V.m. Abs. 2 Satz 2 Finanzgerichtsordnung - FGO - Bundesfinanzhof-BFH-Beschlüsse vom 15. Januar 1998 IX B 25/97, BFH/NV 1998, 994 ; vom 24. Februar 2000 IV B 83/99, BStBl II 2000, 298 ).
  • BFH, 05.05.2004 - II R 33/02

    Gemeinschaftswidrigkeit von § 13 a Abs. 4 Nr. 2 ErbStG

    Auszug aus FG München, 15.06.2005 - 4 V 4779/04
    Zum einen, weil dies nur für deutsche Staatsangehörige gilt, zum anderen hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 5. Mai 2004 II R 33/02, BFH/NV 2004, 1279 , ZEV 2004, 382 entschieden, dass die trotz Anrechnung der ausländischen Steuer eintretende höhere Steuerbelastung bei Erwerb in und ausländischen Vermögens nicht gemeinschaftswidrig ist.
  • BFH, 26.04.1995 - II R 13/92

    Kanadische capital gains tax ist nicht auf die deutsche Erbschaftsteuer

    Auszug aus FG München, 15.06.2005 - 4 V 4779/04
    Zwar liegt keine in der Person des Erblassers anlässlich seines Todes entstandene Steuerschuld vor, die einer Abzug nach § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG rechtfertigt wie z.B. bei der kanadischen capital ga ns tax (s BFH-Urteil vom 26. April 1995 II R 13/92, BStBl II 1995, 540 sowie Troll ErbStG § 10 Rz 150); jedoch konnte bei summarischer Prüfung ein Abzug gemäß § 10 ABs.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht