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   KG, 05.07.1999 - Zs 39/99 - 4 VAs 11/99, Zs 39/99, 4 VAs 11/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,16504
KG, 05.07.1999 - Zs 39/99 - 4 VAs 11/99, Zs 39/99, 4 VAs 11/99 (https://dejure.org/1999,16504)
KG, Entscheidung vom 05.07.1999 - Zs 39/99 - 4 VAs 11/99, Zs 39/99, 4 VAs 11/99 (https://dejure.org/1999,16504)
KG, Entscheidung vom 05. Juli 1999 - Zs 39/99 - 4 VAs 11/99, Zs 39/99, 4 VAs 11/99 (https://dejure.org/1999,16504)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 35
    Zurückstellung der Strafvollstreckung: fehlende Therapiebereitschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • KG, 09.09.1998 - Zs 560/98

    Betäubungsmittelstrafrecht: Versagung einer neuerlichen Zurückstellung der

    Auszug aus KG, 05.07.1999 - Zs 39/99
    Ermessensentscheidungen kann der Senat nach § 28 Abs. 3 EGGVG jedoch nur daraufhin überprüfen, ob die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten worden sind oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht worden ist (vgl. Senat, Beschluß vom 9. September 1998 - 4 VAs 24/98 -).
  • OLG Karlsruhe, 06.04.2006 - 2 VAs 37/05

    Strafvollstreckung: Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe gegen einen

    Vorliegend wäre es deshalb für die Vollstreckungsbehörde geboten gewesen, entweder durch eine Änderung der Vollstreckungsreihenfolge aus wichtigem Grund gemäß § 43 Abs. 4 StVollstrO die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe vorzuziehen (KG, B. vom 05.07.1999 - 4 VAs 11/99 bei Juris) oder bei dem zuständigen Gericht eine Entscheidung gemäß § 459f StPO anzuregen und so das Rückstellungshindernis zu beseitigen.
  • OLG Karlsruhe, 06.04.2006 - 2 VAs 9/06

    Annahme einer unbilligen Härte im Falle der Vollstreckung einer

    Vorliegend wäre es deshalb für die Vollstreckungsbehörde geboten gewesen, entweder durch eine Änderung der Vollstreckungsreihenfolge aus wichtigem Grund gemäß § 43 Abs. 4 StVollstrO die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe vorzuziehen (KG, B. vom 05.07.1999 - 4 VAs 11/99 bei Juris) oder bei dem zuständigen Gericht eine Entscheidung gemäß § 459f StPO anzuregen und so das Rückstellungshindernis zu beseitigen.
  • OLG Karlsruhe, 06.04.2006 - 2 VAs 8/06

    Annahme einer unbilligen Härte im Falle der Vollstreckung einer

    Vorliegend wäre es deshalb für die Vollstreckungsbehörde geboten gewesen, entweder durch eine Änderung der Vollstreckungsreihenfolge aus wichtigem Grund gemäß § 43 Abs. 4 StVollstrO die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe vorzuziehen (KG, B. vom 05.07.1999 - 4 VAs 11/99 bei Juris) oder bei dem zuständigen Gericht eine Entscheidung gemäß § 459f StPO anzuregen und so das Rückstellungshindernis zu beseitigen.
  • OLG Karlsruhe, 06.04.2006 - 2 VAs 38/05

    Annahme einer unbilligen Härte im Falle der Vollstreckung einer

    Vorliegend wäre es deshalb für die Vollstreckungsbehörde geboten gewesen, entweder durch eine Änderung der Vollstreckungsreihenfolge aus wichtigem Grund gemäß § 43 Abs. 4 StVollstrO die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe vorzuziehen (KG, B. vom 05.07.1999 - 4 VAs 11/99 bei Juris) oder bei dem zuständigen Gericht eine Entscheidung gemäß § 459f StPO anzuregen und so das Rückstellungshindernis zu beseitigen.
  • KG, 05.01.2009 - 1 Zs 2805/08

    Strafvollstreckung: Zulässigkeit eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung

    Die Generalstaatsanwaltschaft hat ihren ablehnenden Bescheid darüber hinaus zu Recht mit der noch offenen Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe begründet, deren Zurückstellung nach § 35 Abs. 1 Satz 1 BtMG ausgeschlossen ist (vgl. KG, Beschluß vom 5. Juli 1999 - 4 VAs 11/99 -).
  • KG, 04.11.2010 - 4 VAs 53/10

    Änderung der Reihenfolge der Vollstreckung mehrerer Freiheitsstrafen gegen einen

    a) Zwar kann in dem Begehren des Antragstellers, zunächst die nicht zurückstellungsfähige Strafe (vollständig) zu verbüßen, um sodann nach Zurückstellung der Vollstreckung der Strafe aus dem Urteil vom 21. Januar 2010 eine Therapie aufnehmen zu können, grundsätzlich ein solcher wichtiger Grund für die Änderung der Vollstreckungsreihenfolge liegen (vgl. OLG Karlsruhe StV 2003, 287 und 2006, 590; Senat, Beschluss vom 5. Juli 1999 - 4 VAs 11/99 -).
  • KG, 12.06.2001 - 1 Zs 791/01

    Prüfungsumfang bei ausschließlicher Anfechtung der staatsanwaltschaftlichen

    Dies hindert den Senat nach seiner ständigen Rechtsprechung (vgl. Beschlüsse vom 5. Juli 1999 - 4 VAs 11/99 - und 12. April 1995 - 4 VAs 27/95 -) aber nicht, im Rahmen der Prüfung der Bescheide auch die Versagung der Zustimmung des Landgerichts zu prüfen.
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