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OLG Stuttgart, 04.07.2003 - 4 VAs 15/2003 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verfassungsmäßigkeit des § 177 StVollzG; Verhältnismäßigkeit in Verbindung mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht; Arbeitsentgelt für erwachsene Untersuchungsgefangene
- Judicialis
StVollzG § 177
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StVollzG § 177
Verfassungsmäßigkeit der unterschiedlichen Arbeitsentgelte bei Untersuchungs- und Strafgefangenen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2004, 230
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 01.07.1998 - 2 BvR 441/90
Arbeitspflicht
Auszug aus OLG Stuttgart, 04.07.2003 - 4 VAs 15/03
Der Gesetzgeber hat die Neuregelung getroffen, weil nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 1. Juli 1998 (BVerfGE 98, 169 ff) die bisherige Entlohnung für Strafgefangene mit einer Eckvergütung von fünf vom Hundert der Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch wegen ungenügender Berücksichtigung der Verpflichtung zur Resozialisierung Strafgefangener gegen Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG verstieß und damit verfassungswidrig war.
- BVerfG, 15.03.2004 - 2 BvR 406/03
Verfassungsbeschwerde gegen unterschiedliche Entlohnung von Straf- und …
Mit Rücksicht auf die unterschiedliche Bedeutung, die der Arbeit nach der Zweckbestimmung von Untersuchungs- und Strafhaft zukommt, war der Gesetzgeber nicht gehalten, die von erwachsenen Untersuchungsgefangenen geleistete Arbeit in gleicher Weise wie die Arbeit von Strafgefangenen anzuerkennen (vgl. auch OLG Celle, Beschluss vom 25. April 2001 - 2 VAs 4/01 - JURIS -, OLG Stuttgart, Beschluss vom 4. Juli 2003 - 4 VAs 15/03 -, Die Justiz, S. 34, a.A. Calliess/Müller-Dietz, a.a.O.).