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   KG, 02.07.2001 - 4 VAs 18/01   

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https://dejure.org/2001,53841
KG, 02.07.2001 - 4 VAs 18/01 (https://dejure.org/2001,53841)
KG, Entscheidung vom 02.07.2001 - 4 VAs 18/01 (https://dejure.org/2001,53841)
KG, Entscheidung vom 02. Juli 2001 - 4 VAs 18/01 (https://dejure.org/2001,53841)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • KG, 20.11.1990 - 4 VAs 10/90

    Widerruf; Aussetzung; Freiheitsstrafe; Ermessen; Ermessensfehler; Gnadenweg;

    Auszug aus KG, 02.07.2001 - 4 VAs 18/01
    Der Senat kann daher den angefochtenen Bescheid nach § 28 Abs. 3 EGGVG nur daraufhin überprüfen, ob die gesetzlichen Grenzen des Ermessens von der Gnadenbehörde überschritten worden sind oder ob diese von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung widersprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (vgl. KG NStZ 1993, 54).
  • BVerfG, 20.03.2013 - 2 BvR 2595/12

    Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde (Substantiierung; Vorlage von Unterlagen;

    Die Anforderungen aus dem verfassungsmäßigen Gebot des Vertrauensschutzes, die für einen Widerruf nach § 56f StGB gelten, sind auch beim Widerruf einer gnadenweise erfolgten Aussetzungsentscheidung zu beachten (zur Übertragung der für § 56g StGB geltenden Grundsätze auf den Widerruf einer gnadenweisen Strafaussetzung zur Bewährung vgl. KG, Beschluss vom 2. Juli 2001 - 4 VAs 18/01 -, juris Rn. 4; OLG Hamburg, Beschluss vom 29. September 2003 - 1 VAs 7/03 -, NJW 2003, S. 3574 ; Beschluss vom 10. Februar 2004 - 2 VAs 15/03 -, NStZ-RR 2004, S. 223 ).
  • KG, 28.07.2006 - 5 Ws 557/05

    Strafrechtliche Rehabilitation: Zulässigkeit eines Zweitantrages nach einem

    Den dagegen gerichteten Antrag des Verurteilten auf gerichtliche Entscheidung verwarf der 4. Strafsenat des Kammergerichts - 4 VAs 18/01 - am 2. Juli 2001.

    Die gnadenweise Reststrafenaussetzung mußte widerrufen werden (vgl. KG, Beschluß vom 2. Juli 2001 - 4 VAs 18/01 -, mit dem der Antrag auf gerichtliche Entscheidung des Verurteilten gegen den Widerrufsbescheid der Senatsverwaltung für Justiz verworfen wurde).

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