Rechtsprechung
   KG, 29.06.2015 - 4 VAs 18/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,25211
KG, 29.06.2015 - 4 VAs 18/15 (https://dejure.org/2015,25211)
KG, Entscheidung vom 29.06.2015 - 4 VAs 18/15 (https://dejure.org/2015,25211)
KG, Entscheidung vom 29. Juni 2015 - 4 VAs 18/15 (https://dejure.org/2015,25211)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,25211) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 59 Abs 1 Nr 3 FeV, § 28 Abs 3 Nr 1 StVG, § 28 Abs 4 StVG, § 13 Abs 1 Nr 1 GVGEG, § 22 Abs 1 S 1 GVGEG
    Übermittlung personenbezogener Daten durch die Staatsanwaltschaft an das Kraftfahrt-Bundesamt: Überprüfung der Rechtmäßigkeit als Justizverwaltungsakt; Erforderlichkeit eines (Vorschalt-) Beschwerdeverfahrens; Begriff des im Fahreignungsregister einzutragenden ...

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Meldung eines Unfalls ans Kraftfahrt-Bundesamt ist rechtswidrig, wenn überhaupt kein Unfall passiert ist

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übermittlung von Daten durch die StA an das Kraftfahrt-Bundesamt zwecks Eintragung im Fahreignungsregister (hier: fehlerhafte Mitteilung "Verkehrsunfall"); Recht auf Löschung von Verfahrensdaten; Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Datenübermittlung nach § 22 Abs. 1 S. 1 ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Übermittlung von Daten durch die StA an das Kraftfahrt-Bundesamt zwecks Eintragung im Fahreignungsregister (hier: fehlerhafte Mitteilung "Verkehrsunfall")

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Jena, 09.09.2008 - 1 VAs 6/08

    Justizverwaltungsakt

    Auszug aus KG, 29.06.2015 - 4 VAs 18/15
    Diese Voraussetzungen sind hier erfüllt, da die Staatsanwaltschaft die Daten auf der Grundlage von § 28 Abs. 4 und Abs. 3 Nr. 1 StVG i.V.m. § 13 Abs. 1 Nr. 1 EGGVG zwecks Eintragung im Fahreignungsregister an das Kraftfahrt-Bundesamt übermittelt hat (vgl. OLG Jena VRS 111, 277; VRS 115, 439; OLG Stuttgart a.a.O.;StraFo 2008, 128;Senat, Beschluss vom 5. April 2012 - 4 VAs 14/12 - Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 58. Aufl., § 22 EGGVG Rdn. 1; Janker in Burmann/Heß/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht 23. Aufl., § 28 StVG Rdn. 4).

    Das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten - Fahrerlaubnisbehörde - als Empfängerbehörde im Sinne der genannten Norm (vgl. OLG Jena a.a.O.; VRS 115, 439; OLG Stuttgart a.a.O.) hat vor Anbringung des Antrags auf gerichtliche Entscheidung - wobei der Eingang beim Kammergericht maßgebend ist (vgl. Senat, Beschluss vom 23. Juli 2014 - 4 VAs 11/14 -) - keine Entscheidungen oder sonstigen Maßnahmen aufgrund derjenigen Daten getroffen, deren Übermittlung der Antragsteller konkret beanstandet.

    Unabhängig davon steht dem Antragsteller ein Rechtsmittel gegen die Anordnung zur Beibringung des Gutachtens nicht zu, da es sich hierbei lediglich um eine die Entscheidung über die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis vorbereitende Aufklärungsmaßnahme handelt, die keinen selbständig anfechtbaren Verwaltungsakt darstellt (§ 44a Satz 1 VwGO; vgl. VG München, Urteil vom 14. Dezember 2010 - M 1 K 10.5014 - juris; OLG Jena VRS 115, 439; Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht 43. Aufl., § 28 StVG Rdn. 33).

    Die Ausschlussfrist nach § 26 Abs. 1 EGGVG hat nicht begonnen, da die angefochtene Verfügung dem Betroffenen nicht zugestellt oder schriftlich bekannt gegeben worden ist (vgl. OLG Jena VRS 115, 439).

  • OLG Stuttgart, 18.08.2005 - 4 VAs 12/05

    Datenmitteilung: Rechtsweg für die gerichtliche Überprüfung der Rechtmäßigkeit

    Auszug aus KG, 29.06.2015 - 4 VAs 18/15
    Für die gerichtliche Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer solchen Mitteilung ist nach § 22 Abs. 1 Satz 1 EGGVG grundsätzlich (vorbehaltlich der in § 22 Abs. 1 Satz 2 EGGVG geregelten Ausnahmen) der Rechtsweg nach §§ 23 ff. EGGVG eröffnet, sofern die Rechtsgrundlage für die Übermittlung nicht in den Vorschriften enthalten ist, die das Verfahren der übermittelnden Stelle - hier der Staatsanwaltschaft als Vollstreckungsbehörde - regeln (vgl. eingehend OLG Stuttgart NJW 2005, 3226).

    Auf die Frage, ob die Mitteilung an das Kraftfahrt-Bundesamt unmittelbare Rechtswirkungen nach sich zieht, kommt es für die Gewährung des Rechtsschutzes seit Inkrafttreten des § 22 Abs. 1 Satz 1 EGGVG nicht mehr an (vgl. OLG Stuttgart NJW 2005, 3226; Trautmann in NK-GVR, § 28 StVG Rdn. 19 ff.).

    Zu prüfen ist daher vorliegend auch, ob die Voraussetzungen des - als Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung allein in Betracht kommenden - § 28 Abs. 4 und Abs. 3 Nr. 1 StVG (i.V.m. § 13 Abs. 1 Nr. 1 EGGVG) erfüllt sind (vgl. OLG Stuttgart NJW 2005, 3226; OLG Jena a.a.O.).

  • OLG Jena, 13.07.2006 - 1 VAs 6/05

    Justizverwaltungsakt

    Auszug aus KG, 29.06.2015 - 4 VAs 18/15
    Diese Voraussetzungen sind hier erfüllt, da die Staatsanwaltschaft die Daten auf der Grundlage von § 28 Abs. 4 und Abs. 3 Nr. 1 StVG i.V.m. § 13 Abs. 1 Nr. 1 EGGVG zwecks Eintragung im Fahreignungsregister an das Kraftfahrt-Bundesamt übermittelt hat (vgl. OLG Jena VRS 111, 277; VRS 115, 439; OLG Stuttgart a.a.O.;StraFo 2008, 128;Senat, Beschluss vom 5. April 2012 - 4 VAs 14/12 - Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 58. Aufl., § 22 EGGVG Rdn. 1; Janker in Burmann/Heß/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht 23. Aufl., § 28 StVG Rdn. 4).

    Nach dieser Vorschrift, die der Vermeidung eines doppelgleisigen Rechtswegs dient, wird die Rechtmäßigkeit der Datenübermittlung ausschließlich von dem Gericht, das gegen die Entscheidung oder Maßnahme des Empfängers der Daten angerufen werden kann, in der dafür vorgesehenen Verfahrensart überprüft, sofern der Empfänger aufgrund der übermittelten Daten eine Entscheidung oder eine andere Maßnahme getroffen und dies dem Betroffenen bekannt gegeben hat, bevor ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung gestellt worden ist (vgl. OLG Stuttgart a.a.O.; OLG Jena VRS 111, 277; Senat, Beschluss vom 23. Juli 2014 - 4 VAs 11/14 - BT-Drucks. 13/4709, S. 27;Wollweber NJW 1997, 2488, 2490).

    Die Durchführung eines Beschwerdeverfahrens nach § 24 Abs. 2 EGGVG war nicht erforderlich, da Mitteilungen der Staatsanwaltschaft an das Kraftfahrt-Bundesamt keine Entscheidung oder Anordnung der Vollstreckungsbehörde darstellen (vgl. OLG Stuttgart StraFo 2008, 128; OLG Jena VRS 111, 277; Senat, Beschluss vom 5. April 2012 - 4 VAs 14/12 -).

  • OLG Stuttgart, 05.02.2008 - 4 VAs 1/08

    Verkehrszentralregister: Mitteilung eines Strafbefehls; falsche Versicherung an

    Auszug aus KG, 29.06.2015 - 4 VAs 18/15
    Diese Voraussetzungen sind hier erfüllt, da die Staatsanwaltschaft die Daten auf der Grundlage von § 28 Abs. 4 und Abs. 3 Nr. 1 StVG i.V.m. § 13 Abs. 1 Nr. 1 EGGVG zwecks Eintragung im Fahreignungsregister an das Kraftfahrt-Bundesamt übermittelt hat (vgl. OLG Jena VRS 111, 277; VRS 115, 439; OLG Stuttgart a.a.O.;StraFo 2008, 128;Senat, Beschluss vom 5. April 2012 - 4 VAs 14/12 - Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 58. Aufl., § 22 EGGVG Rdn. 1; Janker in Burmann/Heß/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht 23. Aufl., § 28 StVG Rdn. 4).

    Die Durchführung eines Beschwerdeverfahrens nach § 24 Abs. 2 EGGVG war nicht erforderlich, da Mitteilungen der Staatsanwaltschaft an das Kraftfahrt-Bundesamt keine Entscheidung oder Anordnung der Vollstreckungsbehörde darstellen (vgl. OLG Stuttgart StraFo 2008, 128; OLG Jena VRS 111, 277; Senat, Beschluss vom 5. April 2012 - 4 VAs 14/12 -).

  • KG, 05.04.2012 - 4 VAs 14/12

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Meldung von Daten an das KBA

    Auszug aus KG, 29.06.2015 - 4 VAs 18/15
    Diese Voraussetzungen sind hier erfüllt, da die Staatsanwaltschaft die Daten auf der Grundlage von § 28 Abs. 4 und Abs. 3 Nr. 1 StVG i.V.m. § 13 Abs. 1 Nr. 1 EGGVG zwecks Eintragung im Fahreignungsregister an das Kraftfahrt-Bundesamt übermittelt hat (vgl. OLG Jena VRS 111, 277; VRS 115, 439; OLG Stuttgart a.a.O.;StraFo 2008, 128;Senat, Beschluss vom 5. April 2012 - 4 VAs 14/12 - Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 58. Aufl., § 22 EGGVG Rdn. 1; Janker in Burmann/Heß/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht 23. Aufl., § 28 StVG Rdn. 4).

    Die Durchführung eines Beschwerdeverfahrens nach § 24 Abs. 2 EGGVG war nicht erforderlich, da Mitteilungen der Staatsanwaltschaft an das Kraftfahrt-Bundesamt keine Entscheidung oder Anordnung der Vollstreckungsbehörde darstellen (vgl. OLG Stuttgart StraFo 2008, 128; OLG Jena VRS 111, 277; Senat, Beschluss vom 5. April 2012 - 4 VAs 14/12 -).

  • OLG Hamburg, 24.10.2008 - 2 VAs 5/08

    Löschung von Daten im staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister

    Auszug aus KG, 29.06.2015 - 4 VAs 18/15
    Für die nach § 24 Abs. 1 EGGVG zu behauptende Rechtsverletzung reicht es aus, dass der Antragsteller ein Recht auf Löschung von Verfahrensdaten geltend macht (vgl. HansOLG Hamburg StV 2009, 234 und OLG Dresden MMR 2003, 592 - juris [jeweils zu § 489 Abs. 2 StPO];Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 24 EGGVG Rdn. 2).
  • VG München, 14.12.2010 - M 1 K 10.5014

    Anordnung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens bei wiederholten

    Auszug aus KG, 29.06.2015 - 4 VAs 18/15
    Unabhängig davon steht dem Antragsteller ein Rechtsmittel gegen die Anordnung zur Beibringung des Gutachtens nicht zu, da es sich hierbei lediglich um eine die Entscheidung über die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis vorbereitende Aufklärungsmaßnahme handelt, die keinen selbständig anfechtbaren Verwaltungsakt darstellt (§ 44a Satz 1 VwGO; vgl. VG München, Urteil vom 14. Dezember 2010 - M 1 K 10.5014 - juris; OLG Jena VRS 115, 439; Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht 43. Aufl., § 28 StVG Rdn. 33).
  • OLG Dresden, 19.05.2003 - 2 VAs 4/02

    Datenschutz; Errichtungsanordnug; Verwaltungsbehörde; Staatsanwaltschaft;

    Auszug aus KG, 29.06.2015 - 4 VAs 18/15
    Für die nach § 24 Abs. 1 EGGVG zu behauptende Rechtsverletzung reicht es aus, dass der Antragsteller ein Recht auf Löschung von Verfahrensdaten geltend macht (vgl. HansOLG Hamburg StV 2009, 234 und OLG Dresden MMR 2003, 592 - juris [jeweils zu § 489 Abs. 2 StPO];Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 24 EGGVG Rdn. 2).
  • OLG Celle, 04.06.1985 - 1 Ss OWi 235/85

    Feststellung wegen fahrlässiger Unterlassung der Verkehrssicherung als

    Auszug aus KG, 29.06.2015 - 4 VAs 18/15
    Rechtlich relevant ist insoweit für den jeweiligen Verkehrsbeteiligten nur ein entstandener Fremdschaden; denn die durch einen Verkehrsunfall ausgelösten Pflichten nach § 34 StVO, § 142 StGB - deren Nichtbefolgung eine Ahndung als Ordnungswidrigkeit oder Straftat zur Folge hat - hätten keine Berechtigung, wenn nur der Betroffene selbst einen Schaden erlitten hat (vgl. OLG Celle NJW 1986, 861; König a.a.O.).
  • KG, 18.12.2018 - 5 VAs 20/18

    Datenübermittlung in Strafsachen von Amts wegen: Zulässigkeit und Begründetheit

    Nach dieser Vorschrift, die der Vermeidung eines doppelgleisigen Rechtswegs dient, wird die Rechtmäßigkeit der Datenübermittlung ausschließlich von dem Gericht, das gegen die Entscheidung oder Maßnahme des Empfängers der Daten angerufen werden kann, in der dafür vorgesehenen Verfahrensart überprüft, sofern der Empfänger aufgrund der übermittelten Daten eine Entscheidung oder eine andere Maßnahme getroffen und dies dem Betroffenen bekannt gegeben hat, bevor ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung gestellt worden ist (vgl. OLG Jena VRS 111, 277; KG, Beschluss vom 29. Juni 2015 - 4 VAs 18/15 - juris Rdn. 7 m.w.N.; BT-Drucks. 13/4709, S. 27; Wollweber NJW 1997, 2488, 2490).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht