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   OLG München, 20.09.2012 - 4 VAs 38/12   

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https://dejure.org/2012,28746
OLG München, 20.09.2012 - 4 VAs 38/12 (https://dejure.org/2012,28746)
OLG München, Entscheidung vom 20.09.2012 - 4 VAs 38/12 (https://dejure.org/2012,28746)
OLG München, Entscheidung vom 20. September 2012 - 4 VAs 38/12 (https://dejure.org/2012,28746)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Mit Inkrafttreten von § 198 GVG zum 3.12.2011 aufgrund des Gesetzes über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren ist die Untätigkeitsrechtsbeschwerde in Strafvollzugssachen nicht mehr statthaft.Über die Verzögerungsrüge ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderung an den Ausschluss einer Untätigkeitsbeschwerde wegen möglicher Statthaftigkeit einer Verzögerungsrüge nach § 198 GVG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GVG § 198
    Ausschluss der Untätigkeitsbeschwerde aufgrund möglicher Verzögerungsrüge nach § 198 GVG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Rostock, 25.07.2012 - I Ws 176/12

    Gerichtsverfassung: Verzögerungsrüge nach gesetzlicher Neuregelung

    Auszug aus OLG München, 20.09.2012 - 4 VAs 38/12
    b) An dieser Rechtsprechung hält der Senat in Übereinstimmung mit der nunmehrigen obergerichtlichen Rechtsprechung (Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 19.3.2012 -Gz.: 3 Vollz (Ws) 9/12 zitiert nach juris dort Rdn 2 und 3; OLG Rostock Beschluss vom 25.7.2012 - Gz.: I Ws 176/12 zitiert nach juris dort Leitsatz Nr. 3 und Rdn.12; Oberverwaltungsgericht für das Land Mecklenburg-Vorpommern Beschluss vom 23.1.2012 - Gz.: 1 O 4/12 u.a. zitiert nach juris dort Rdn. 3 und 4 m.w.N.) nicht mehr fest, denn diese Rechtsprechung ist durch die Einführung der neuen gesetzlichen Vorschriften der §§ 198 bis 201 GVG mit Inkrafttreten des Gesetzes über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren obsolet geworden.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.01.2012 - 1 O 4/12

    Zur Unzulässigkeit von Untätigkeitsbeschwerden

    Auszug aus OLG München, 20.09.2012 - 4 VAs 38/12
    b) An dieser Rechtsprechung hält der Senat in Übereinstimmung mit der nunmehrigen obergerichtlichen Rechtsprechung (Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 19.3.2012 -Gz.: 3 Vollz (Ws) 9/12 zitiert nach juris dort Rdn 2 und 3; OLG Rostock Beschluss vom 25.7.2012 - Gz.: I Ws 176/12 zitiert nach juris dort Leitsatz Nr. 3 und Rdn.12; Oberverwaltungsgericht für das Land Mecklenburg-Vorpommern Beschluss vom 23.1.2012 - Gz.: 1 O 4/12 u.a. zitiert nach juris dort Rdn. 3 und 4 m.w.N.) nicht mehr fest, denn diese Rechtsprechung ist durch die Einführung der neuen gesetzlichen Vorschriften der §§ 198 bis 201 GVG mit Inkrafttreten des Gesetzes über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren obsolet geworden.
  • BGH, 12.11.1970 - 1 StR 263/70

    Möglichkeit gegen einen Beschluss mit einer Rechtsbeschwerde vorzugehen - Hinweis

    Auszug aus OLG München, 20.09.2012 - 4 VAs 38/12
    Der vorliegende Fall gibt Veranlassung, Leitsätze für die Auslegung von Gesetzesbestimmungen des materiellen oder formellen Rechts aufzustellen oder Gesetzeslücken zu schließen (BGHSt 24, 15/21).
  • OLG Hamburg, 19.03.2012 - 3 Vollz (Ws) 9/12

    Strafvollzugssachen: Unstatthaftigkeit der Untätigkeitsbeschwerde

    Auszug aus OLG München, 20.09.2012 - 4 VAs 38/12
    b) An dieser Rechtsprechung hält der Senat in Übereinstimmung mit der nunmehrigen obergerichtlichen Rechtsprechung (Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 19.3.2012 -Gz.: 3 Vollz (Ws) 9/12 zitiert nach juris dort Rdn 2 und 3; OLG Rostock Beschluss vom 25.7.2012 - Gz.: I Ws 176/12 zitiert nach juris dort Leitsatz Nr. 3 und Rdn.12; Oberverwaltungsgericht für das Land Mecklenburg-Vorpommern Beschluss vom 23.1.2012 - Gz.: 1 O 4/12 u.a. zitiert nach juris dort Rdn. 3 und 4 m.w.N.) nicht mehr fest, denn diese Rechtsprechung ist durch die Einführung der neuen gesetzlichen Vorschriften der §§ 198 bis 201 GVG mit Inkrafttreten des Gesetzes über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren obsolet geworden.
  • OLG München, 19.03.2013 - 4 VAs 8/13

    Strafvollzugssachen in Bayern: Statthaftigkeit der Untätigkeitsrechtsbeschwerde

    Für eine aus rechtsstaatlichen Gründen durch Richterrecht eigens geschaffene Überprüfung richterlicher Untätigkeit in Strafvollzugssachen nach den §§ 109 ff. StVollzG besteht, nachdem der Gesetzgeber eine derartige Überprüfungsmöglichkeit mit der Verzögerungsrüge gemäß § 198 Abs. 3 GVG normiert hat, keine Notwendigkeit mehr (Senat Beschluss vom 20.9.2012 - Gz.: 4 VAs 038/12).
  • OLG München, 21.03.2013 - 4 VAs 5/13

    Strafvollzug: Verzögerungsrüge bei richterlicher Untätigkeit

    Für eine aus rechtsstaatlichen Gründen durch Richterrecht eigens geschaffene Überprüfung richterlicher Untätigkeit in Strafvollzugssachen nach den §§ 109 ff. StVollzG besteht, nachdem der Gesetzgeber eine derartige Überprüfungsmöglichkeit mit der Verzögerungsrüge gemäß § 198 Abs. 3 GVG normiert hat, keine Notwendigkeit mehr (Senat Beschluss vom 20.9.2012 - Gz.: 4 VAs 038/12).
  • OLG Karlsruhe, 14.11.2012 - 2 Ws 424/12

    Unstatthaftigkeit der Untätigkeitsrechtsbeschwerde in Strafvollzugssachen infolge

    Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes über den Rechtschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren (§§ 198bis 201 GVG ) am 03.12.2011 ist die Rechtsschutzlücke, für die das Institut der Untätigkeitsbeschwerde von der Rechtsprechung entwickelt wurde, geschlossen worden, so dass für die Untätigkeitsbeschwerde kein Spielraum mehr vorhanden ist (OLG Hamburg StraFo 2012, 160; vgl. auch OLG München, Beschluss vom 20.09.2012 - 4 VAs 38/12 - in [...]).
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