Weitere Entscheidung unten: KG, 27.03.2014

Rechtsprechung
   KG, 16.04.2014 - 4 VAs 5/14 - 121 Zs 169/14   

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https://dejure.org/2014,15241
KG, 16.04.2014 - 4 VAs 5/14 - 121 Zs 169/14 (https://dejure.org/2014,15241)
KG, Entscheidung vom 16.04.2014 - 4 VAs 5/14 - 121 Zs 169/14 (https://dejure.org/2014,15241)
KG, Entscheidung vom 16. April 2014 - 4 VAs 5/14 - 121 Zs 169/14 (https://dejure.org/2014,15241)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online

    Hinweispflicht, Anforderungen, Antragsbegründung, Anhörungsrüge

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 103 Abs 1 GG, § 23 GVGEG, §§ 23 ff GVGEG, § 24 Abs 1 GVGEG, § 28 GVGEG
    Anfechtung von Justizverwaltungsakten: Gerichtlicher Hinweis auf die Anforderungen an den Sachvortrag im Antrag auf gerichtliche Entscheidung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang eines Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs im Bezug auf ein Verfahren nach §§ 23 ff. EGGVG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gegenvorstellung gegen rechtskräftige Entscheidung

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Auszüge und Kurzanmerkung)

    Herr Kollege: Learning by doing? - gibt es nicht

Besprechungen u.ä.

  • Burhoff online Blog (Auszüge und Kurzanmerkung)

    Herr Kollege: Learning by doing? - gibt es nicht

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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Hamburg, 29.07.2003 - 2 VAs 3/03

    Anfechtung von Justizverwaltungsakten ; Antrag auf Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus KG, 16.04.2014 - 4 VAs 5/14
    Denn die unterbliebene ausreichende Antragsbegründung des Verteidigers muss sich der Betroffene im Verfahren nach den §§ 23 ff EGGVG als Verschulden zurechnen lassen (vgl. KG, Beschluss vom 5. März 2008 - 1 VAs 6/08 - [juris]; OLG Hamburg, Beschluss vom 29. Juli 2003 - 2 VAs 3/03 - [juris]; Mayer in KK-StPO 7. Aufl., § 26 EGGVG Rn. 13; Böttcher in LR-StPO 26. Aufl., § 26 EGGVG Rn. 9 m.w.N.).
  • BVerfG, 16.01.2007 - 1 BvR 2803/06

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses der Anfechtbarkeit von Kostenbeschlüssen im

    Auszug aus KG, 16.04.2014 - 4 VAs 5/14
    Gegenvorstellungen gegen rechtskräftige Entscheidungen sind ausgeschlossen, denn es ist geklärt, dass Rechtsbehelfe in der geschriebenen Rechtsordnung geregelt sein müssen, weswegen es den Gerichten untersagt ist, tatsächliche oder vermeintliche Lücken im Rechtsschutzsystem eigenmächtig zu schließen (vgl. BVerfGE 107, 395 = NJW 2003, 1924; BVerfG NJW 2007, 2538; BVerwG, Beschluss vom 1. Juni 2007 - 7 B 14/07 - [bei juris]; OVG Lüneburg NJW 2006, 2506; KG, Beschluss vom 11. Februar 2008 - 2 Ws 294/07-; vgl. auch BGHSt 45, 37 = NJW 1999, 2290).
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus KG, 16.04.2014 - 4 VAs 5/14
    Gegenvorstellungen gegen rechtskräftige Entscheidungen sind ausgeschlossen, denn es ist geklärt, dass Rechtsbehelfe in der geschriebenen Rechtsordnung geregelt sein müssen, weswegen es den Gerichten untersagt ist, tatsächliche oder vermeintliche Lücken im Rechtsschutzsystem eigenmächtig zu schließen (vgl. BVerfGE 107, 395 = NJW 2003, 1924; BVerfG NJW 2007, 2538; BVerwG, Beschluss vom 1. Juni 2007 - 7 B 14/07 - [bei juris]; OVG Lüneburg NJW 2006, 2506; KG, Beschluss vom 11. Februar 2008 - 2 Ws 294/07-; vgl. auch BGHSt 45, 37 = NJW 1999, 2290).
  • BVerfG, 15.02.2011 - 1 BvR 980/10

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) im

    Auszug aus KG, 16.04.2014 - 4 VAs 5/14
    Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG und das Gebot eines fairen Verfahrens liegt nur vor, wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt oder auf rechtliche Gesichtspunkte abstellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nicht zu rechnen brauchte (vgl. BVerfG NVwZ-RR 2011, 460 m.w.N.).
  • KG, 01.02.2012 - 4 VAs 6/12

    Zu den Anforderungen an die Substantiierung eines Antrags auf gerichtliche

    Auszug aus KG, 16.04.2014 - 4 VAs 5/14
    Es ergibt sich aus dem Gesetz (§ 24 Abs. 1 EGGVG) und es entspricht dem beschränkten Prüfungsumfang des Oberlandesgerichts (§ 28 Abs. 3 EGGVG) sowie der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. nur Beschluss vom 1. Februar 2012 - 4 VAs 6/12 - [juris]), dass die tatsächlichen Voraussetzungen der Rechtsverletzung mit dem Antrag nach § 23 EGGVG dargetan werden müssen.
  • OVG Niedersachsen, 08.02.2006 - 11 LA 82/05

    Statthaftigkeit einer Gegenvorstellung nach § 152a Verwaltungsgerichtsordnung

    Auszug aus KG, 16.04.2014 - 4 VAs 5/14
    Gegenvorstellungen gegen rechtskräftige Entscheidungen sind ausgeschlossen, denn es ist geklärt, dass Rechtsbehelfe in der geschriebenen Rechtsordnung geregelt sein müssen, weswegen es den Gerichten untersagt ist, tatsächliche oder vermeintliche Lücken im Rechtsschutzsystem eigenmächtig zu schließen (vgl. BVerfGE 107, 395 = NJW 2003, 1924; BVerfG NJW 2007, 2538; BVerwG, Beschluss vom 1. Juni 2007 - 7 B 14/07 - [bei juris]; OVG Lüneburg NJW 2006, 2506; KG, Beschluss vom 11. Februar 2008 - 2 Ws 294/07-; vgl. auch BGHSt 45, 37 = NJW 1999, 2290).
  • BGH, 19.03.1999 - 2 ARs 109/99

    Keine außerordentliche Beschwerde im Strafverfahren

    Auszug aus KG, 16.04.2014 - 4 VAs 5/14
    Gegenvorstellungen gegen rechtskräftige Entscheidungen sind ausgeschlossen, denn es ist geklärt, dass Rechtsbehelfe in der geschriebenen Rechtsordnung geregelt sein müssen, weswegen es den Gerichten untersagt ist, tatsächliche oder vermeintliche Lücken im Rechtsschutzsystem eigenmächtig zu schließen (vgl. BVerfGE 107, 395 = NJW 2003, 1924; BVerfG NJW 2007, 2538; BVerwG, Beschluss vom 1. Juni 2007 - 7 B 14/07 - [bei juris]; OVG Lüneburg NJW 2006, 2506; KG, Beschluss vom 11. Februar 2008 - 2 Ws 294/07-; vgl. auch BGHSt 45, 37 = NJW 1999, 2290).
  • OLG Celle, 08.10.2007 - 2 Ws 294/07

    Rechtstellung des Insolvenzverwalters hinsichtlich strafprozessual gepfändeter

    Auszug aus KG, 16.04.2014 - 4 VAs 5/14
    Gegenvorstellungen gegen rechtskräftige Entscheidungen sind ausgeschlossen, denn es ist geklärt, dass Rechtsbehelfe in der geschriebenen Rechtsordnung geregelt sein müssen, weswegen es den Gerichten untersagt ist, tatsächliche oder vermeintliche Lücken im Rechtsschutzsystem eigenmächtig zu schließen (vgl. BVerfGE 107, 395 = NJW 2003, 1924; BVerfG NJW 2007, 2538; BVerwG, Beschluss vom 1. Juni 2007 - 7 B 14/07 - [bei juris]; OVG Lüneburg NJW 2006, 2506; KG, Beschluss vom 11. Februar 2008 - 2 Ws 294/07-; vgl. auch BGHSt 45, 37 = NJW 1999, 2290).
  • KG, 05.03.2008 - 1 VAs 6/08

    Wiedereinsetzung: Organisationsverschulden eines Rechtsanwalts

    Auszug aus KG, 16.04.2014 - 4 VAs 5/14
    Denn die unterbliebene ausreichende Antragsbegründung des Verteidigers muss sich der Betroffene im Verfahren nach den §§ 23 ff EGGVG als Verschulden zurechnen lassen (vgl. KG, Beschluss vom 5. März 2008 - 1 VAs 6/08 - [juris]; OLG Hamburg, Beschluss vom 29. Juli 2003 - 2 VAs 3/03 - [juris]; Mayer in KK-StPO 7. Aufl., § 26 EGGVG Rn. 13; Böttcher in LR-StPO 26. Aufl., § 26 EGGVG Rn. 9 m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 18.07.2016 - 2 Ws 130/16

    Rechtsbehelfe gegen den rechtskräftigen Widerruf der Strafaussetzung zur

    Deshalb ist es den Gerichten untersagt, tatsächliche oder vermeintliche Lücken im Rechtsschutzsystem eigenmächtig zu schließen (vgl. BVerfGE 107, 395, 416 ; BVerfG NJW 2007, 2538 ; BVerwG, Beschluss 7 B 14/07 vom 01.06.2007, zit. n. juris; BGHSt 45, 37 ; Senat, Beschluss 2 VAs 12/14 vom 16.10.2014, juris Rn. 4, NStZ-RR 2015, 122; KG, Beschluss 4 VAs 5/14 vom 16. April 2014 , juris ).
  • KG, 27.07.2022 - 6 VAs 21/21

    Anhörungsrüge eines Strafgefangenen im Verfahren über einen Antrag auf Verlegung

    Mit Blick auf dieses Vorbringen ist der Rechtsbehelf des Antragstellers vom 15. Februar 2022 (auch) als Anhörungsrüge auszulegen; sie ist zwar für die §§ 23 ff. EGGVG im EGGVG nicht geregelt, aber entsprechend § 33a StPO zulässig, wenn in einem zum Nachteil eines Beteiligten ergangenen unanfechtbaren Beschluss der diesem zustehende Anspruch auf rechtliches Gehör in entscheidungserheblicher Weise verletzt worden ist (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 16. April 2014 - 4 VAs 5/14 -, juris Rn. 4).

    Eine Gegenvorstellung ist bereits unzulässig (vgl. KG, Beschlüsse vom 16. April 2014 - 4 VAs 5/14 -, Rn. 2, und vom 11. Juni 2020 - 5 Ws 29 - 30/19 -, Rn. 8, jeweils juris mwN).

  • OLG Koblenz, 16.10.2014 - 2 VAs 12/14

    Gerichtliche Entscheidung gegen "justizförmige" Verwaltungstätigkeit des

    Deshalb ist es den Gerichten untersagt, tatsächliche oder vermeintliche Lücken im Rechtsschutzsystem eigenmächtig zu schließen (vgl. BVerfGE 107, 395, 416; BVerfG NJW 2007, 2538 ; BVerwG, Beschluss 7 B 14/07 vom 01.06.2007, zit. n. juris; BGHSt 45, 37 ; OVG Lüneburg NJW 2006, 2506 ; KG, Beschluss 4 VAs 5/14 vom 16.04.2014).
  • OLG Hamm, 22.08.2019 - 1 VAs 28/19

    Zulässigkeit von Ablehnungsgesuch, Anhörungsrüge und Gegenvorstellung im

    Ein im Rahmen der Regelungen der §§ 23 ff. EGGVG nicht vorgesehener Antrag auf Nachholung rechtlichen Gehörs entsprechend § 33 a StPO wäre nur dann zulässig, wenn der Anspruch des Betroffenen auf rechtliches Gehör in entscheidungserheblicher Weise verletzt worden wäre (vgl. KG, Beschluss vom 16.04.2014 - 4 VAs 5/14 - Senat, Beschluss vom 07.06.2018 - III-1 VAs 20/18 -, jew. zit. n. juris).
  • OLG Hamm, 07.06.2018 - 1 VAs 20/18

    Gegenvorstellung und Anhörungsrüge gegen rechtskräftige Senatsbeschlüsse

    Das Kammergericht Berlin hat hierzu mit Beschluss vom 16. April 2014 - 4 VAs 5/14 -, Rn. 2, juris, ausgeführt:.
  • OLG Bremen, 20.02.2015 - 1 VAs 1/15

    Anforderungen an die Darlegung im Sachvortrag bei einem Antrag auf gerichtliche

    Dies wäre der Fall, wenn der Senat ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellen oder auf rechtliche Gesichtspunkte abstellen würde, mit denen ein gewissenhafter und kundiger Verfahrensbeteiligter nicht zu rechnen braucht (BVerfG, Beschluss vom 05.04.2012 - 2 BvR 2126/11 -, juris Rn. 18; Beschluss vom 15.02.2011 - 1 BvR 980/10 -, juris Rn. 13; KG Berlin, Beschluss vom 16.04.2014 - 4 VAs 5/14 -, juris Rn. 5).
  • OLG Hamm, 28.10.2019 - 1 VAs 98/18

    Unzulässigkeit einer Richterablehnung nach Erlass einer Entscheidung ohne

    Ein im Rahmen der Regelungen der §§ 23 ff. EGGVG nicht vorgesehener Antrag auf Nachholung rechtlichen Gehörs entsprechend § 33 a StPO wäre nur dann zulässig, wenn der Anspruch des Betroffenen auf rechtliches Gehör in entscheidungserheblicher Weise verletzt worden wäre (vgl. KG, Beschluss vom 16.04.2014 - 4 VAs 5/14 - Senat, Beschluss vom 07.06.2018 - III-1 VAs 20/18 -, jew. zit. n. juris).
  • OLG Hamm, 25.06.2020 - 1 VAs 25/20
    Ein im Rahmen der Regelungen der §§ 23 ff. EGGVG nicht vorgesehener Antrag auf Nachholung rechtlichen Gehörs entsprechend § 33a StPO wäre nur dann zulässig, wenn der Anspruch des Betroffenen auf rechtliches Gehör in entscheidungserheblicher Weise verletzt worden wäre (vgl. KG, Beschluss vom 16. April 2014 - 4 VAs 5/14 - Senat, Beschluss vom 07. Juni 2018 - III-1 VAs 20/18 -, jew. zit. n. juris).
  • OLG Bremen, 12.01.2021 - 1 VA 7/19
    Der verfassungsrechtliche Anspruch aus Art. 103 Abs. 1 GG auf Gewährung rechtlichen Gehörs und das Gebot eines fairen Verfahrens gebieten einen entsprechenden Hinweis nur, wenn der Senat ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellen oder auf rechtliche Gesichtspunkte abstellen würde, mit denen ein gewissenhafter und kundiger Verfahrensbeteiligter nicht zu rechnen brauchte (BVerfG, Beschluss vom 05.04.2012 - 2 BvR 2126/11 -, juris Rn. 18; Beschluss vom 15.02.2011 - 1 BvR 980/10 -, juris Rn. 13; KG Berlin, Beschluss vom 16.04.2014 - 4 VAs 5/14 -, juris Rn. 5; Hans. OLG Bremen BeckRS 2015, 06235).
  • OLG Hamm, 02.07.2021 - 1 VAs 29/21

    Grundsätzlich keine erneute Sachentscheidung durch den Senat Erfolglose

    Ein im Rahmen der Regelungen der §§ 23 ff. EGGVG nicht vorgesehener Antrag auf Nachholung rechtlichen Gehörs entsprechend § 33a StPO wäre nur dann zulässig, wenn der Anspruch des Betroffenen auf rechtliches Gehör in entscheidungserheblicher Weise verletzt worden wäre (vgl. KG, Beschluss vom 16.04.2014 - 4 VAs 5/14 - Senat, Beschluss vom 07.06.2018 - III-1 VAs 20/18 -, jew. zit. n. juris).
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   KG, 27.03.2014 - 4 VAs 5/14   

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