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   VG Hamburg, 07.02.1997 - 4 VG 4196/96   

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https://dejure.org/1997,11256
VG Hamburg, 07.02.1997 - 4 VG 4196/96 (https://dejure.org/1997,11256)
VG Hamburg, Entscheidung vom 07.02.1997 - 4 VG 4196/96 (https://dejure.org/1997,11256)
VG Hamburg, Entscheidung vom 07. Februar 1997 - 4 VG 4196/96 (https://dejure.org/1997,11256)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Auskunftsverlangen im Sozialhilferecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Auskunft über die Einkommensverhältnisse und Vermögensverhältnisse; Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer gegen das Auskunftsverlangen erhobenen Klage; Anforderungen an die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1997, 549
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 21.01.1993 - 5 C 22.90

    Sozialhilfe - Auskunft - Verwaltungsverfahren - Mitwirkung - Auskunftsverlangen -

    Auszug aus VG Hamburg, 07.02.1997 - 4 VG 4196/96
    Es begegnet deshalb keinen Bedenken, dass die Ag. ihr Auskunftsverlangen durch Verwaltungsakt geregelt hat (vgl. BVerwGE 91, 375 (377)).

    Das von der Ag. herangezogene Kriterium der Offensichtlichkeit betrifft indes das Bestehen eines zivilrechtlichen Unterhaltsanspruchs und wird im Rahmen des § 116 BSHG nur bei dem Tatbestandsmerkmal "Unterhaltspflichtigen" relevant, nicht aber bei der Erforderlichkeit (vgl. BVerwGE 91, 375 (377) = NJW 1993, 2762 = DÖV 1993, 767 = NZS 1993, 417 = FamRZ 1993, 1067 = NVwZ 1993, 1189 L).

  • BVerwG, 17.06.1993 - 5 C 43.90

    Überleitung von Unterhaltsansprüchen und Auskunftspflicht unterhaltspflichtiger

    Auszug aus VG Hamburg, 07.02.1997 - 4 VG 4196/96
    Das BVerwG hat im Zusammenhang mit dem Merkmal der Erforderlichkeit entschieden, dass das an einen möglicherweise Pflichtigen gerichtete Verlangen, Auskunft über seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse zu erteilen, nur dann rechtmäßig ist, wenn seine Inanspruchnahme aus der von dem Sozialhilfeträger beabsichtigten Überleitung nicht nach § 91 III 1 BSHG (in der vor dem FKPG geltenden Fassung) ausgeschlossen ist (BVerwGE 92, 330 (333)).
  • Drs-Bund, 04.03.1993 - BT-Drs 12/4401
    Auszug aus VG Hamburg, 07.02.1997 - 4 VG 4196/96
    Auch die Überprüfung der in § 91 II BSHG aufgenommenen sozialhilferechtlichen Schutzvorschriften (z.B.: kein Anspruchsübergang bei unbilliger Härte) ist nach dem Gesetzgeberwillen seither allein in die Überprüfungskompetenz der ZGe gestellt (vgl. BT-Dr 12/4401 S. 82 zu Nr. 14 (§ 91)).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2013 - L 9 SO 212/12

    Anspruch auf Sozialhilfe; Rechtmäßigkeit einer Aufforderung zur

    Aber auch wenn man an das Merkmal der Erforderlichkeit der Auskunft für die Durchführung des SGB XII anknüpft, gilt der Maßstab der Negativ-Evidenz dergestalt, dass die Relevanz der begehrten Auskünfte für die Prüfung des Leistungsbegehrens einerseits und möglicher Unterhaltsansprüche des Hilfebedürftigen andererseits nicht offensichtlich ausgeschlossen sein darf (vgl. insoweit deutlich LSG NRW, Urt. v. 07.05.2012 - L 20 SO 32/12 -, juris Rn. 46; VG Hamburg, Urt. v. 07.02.1997 - 4 VG 4196/96 -, juris Rn. 17, sowie die Urteile des Senats vom 20.12.2012 - L 9 SO 564/11 und vom 24.01.2013 - L 9 SO 408/11).
  • SG Düsseldorf, 30.11.2010 - S 42 SO 132/09

    Sozialhilfe

    Ansonsten darf der Sozialhilfeträger Auskunft verlangen (vgl. zur Offensichtlichkeit VG Hamburg Beschl. v. 07.02.1997 - 4 VG 4196/96, juris).
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