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   BVerwG, 30.04.2019 - 4 VR 3.19   

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https://dejure.org/2019,15142
BVerwG, 30.04.2019 - 4 VR 3.19 (https://dejure.org/2019,15142)
BVerwG, Entscheidung vom 30.04.2019 - 4 VR 3.19 (https://dejure.org/2019,15142)
BVerwG, Entscheidung vom 30. April 2019 - 4 VR 3.19 (https://dejure.org/2019,15142)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Abwehr schwerer Nachteile hinsichtlich Außervollzugsetzung des Bebauungsplans

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    VwGO § 47 Abs. 1 Nr. 1 ; VwGO § 47 Abs. 6
    Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Abwehr schwerer Nachteile hinsichtlich Außervollzugsetzung des Bebauungsplans

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2019, 1442
 
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Wird zitiert von ... (210)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 18.07.2013 - 4 CN 3.12

    Bebauungsplan; öffentliche Auslegung; ortsübliche Bekanntmachung; Arten

    Auszug aus BVerwG, 30.04.2019 - 4 VR 3.19
    Ob die Beschwerde - möglicherweise wegen nachträglicher Divergenz nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO - Erfolg haben wird, hängt von dem Ausgang des Verfahrens 4 CN 7.18 ab, über das am 6. Juni 2019 mündlich verhandelt werden soll und in dem der Senat im Anschluss an sein Urteil vom 18. Juli 2013 - 4 CN 3.12 - (BVerwGE 147, 206 Rn. 13 ff.) die Anforderungen weiter klären will, die § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 1 BauGB an die Angaben dazu stellt, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 17. Mai 2018 - 4 CN 9.17 - ZfBR 2018, 681 Rn. 21 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 25.02.2014 - 1 MN 245/13

    Beschränkung der Bekanntmachung einer erneuten Auslegung auf neu hinzugekommene

    Auszug aus BVerwG, 30.04.2019 - 4 VR 3.19
    Dahingestellt bleiben kann, ob der Eilantrag auch deshalb abzulehnen ist, weil dem Antragsteller zugemutet werden kann, künftige Baugenehmigungen anzufechten und um vorläufigen Rechtsschutz nach § 80a VwGO nachzusuchen (bejahend von Albedyll, in: Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/von Albedyll, VwGO, 7. Aufl. 2018, § 47 Rn. 143; Redeker/von Oertzen, VwGO, 16. Aufl. 2014, § 47 Rn. 49; Schenke/Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 24. Aufl. 2018, § 47 Rn. 152; verneinend Schoch, in: Schoch/Schneider/Bier, § 47 Rn. 141), oder der Bebauungsplan - unterstellt - an einem Verfahrensfehler leidet, der geheilt werden kann und nach dem Vorbringen der Antragsgegnerin auch geheilt werden soll (vgl. dazu OVG Lüneburg, Beschluss vom 25. Februar 2014 - 1 MN 245/13 - NVwZ-RR 2014, 463 .
  • BVerwG, 25.02.2015 - 4 VR 5.14

    Einstweiliger Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren; ungeklärte Erschließung im

    Auszug aus BVerwG, 30.04.2019 - 4 VR 3.19
    Prüfungsmaßstab im Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO sind, jedenfalls bei Bebauungsplänen, zunächst die Erfolgsaussichten des in der Sache anhängigen Normenkontrollantrages, soweit sich diese im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bereits absehen lassen (BVerwG, Beschlüsse vom 25. Februar 2015 - 4 VR 5.14 - ZfBR 2015, 381 Rn. 12 und vom 16. September 2015 - 4 VR 2.15 - BRS 83 Nr. 58 = juris Rn. 4).
  • BVerwG, 16.09.2015 - 4 VR 2.15

    Nichtigkeit eines Bebauungsplans; dauerhafte Hindernisse; einstweiliger

    Auszug aus BVerwG, 30.04.2019 - 4 VR 3.19
    Prüfungsmaßstab im Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO sind, jedenfalls bei Bebauungsplänen, zunächst die Erfolgsaussichten des in der Sache anhängigen Normenkontrollantrages, soweit sich diese im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bereits absehen lassen (BVerwG, Beschlüsse vom 25. Februar 2015 - 4 VR 5.14 - ZfBR 2015, 381 Rn. 12 und vom 16. September 2015 - 4 VR 2.15 - BRS 83 Nr. 58 = juris Rn. 4).
  • BVerwG, 17.05.2018 - 4 CN 9.17

    Unwirksamkeit des Bebauungsplans RegioPort Weser I

    Auszug aus BVerwG, 30.04.2019 - 4 VR 3.19
    Ob die Beschwerde - möglicherweise wegen nachträglicher Divergenz nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO - Erfolg haben wird, hängt von dem Ausgang des Verfahrens 4 CN 7.18 ab, über das am 6. Juni 2019 mündlich verhandelt werden soll und in dem der Senat im Anschluss an sein Urteil vom 18. Juli 2013 - 4 CN 3.12 - (BVerwGE 147, 206 Rn. 13 ff.) die Anforderungen weiter klären will, die § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 1 BauGB an die Angaben dazu stellt, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 17. Mai 2018 - 4 CN 9.17 - ZfBR 2018, 681 Rn. 21 ff.).
  • BVerwG, 06.06.2019 - 4 CN 7.18

    Anstoßwirkung; Arten der umweltbezogenen Informationen; Bekanntmachung;

    Auszug aus BVerwG, 30.04.2019 - 4 VR 3.19
    Ob die Beschwerde - möglicherweise wegen nachträglicher Divergenz nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO - Erfolg haben wird, hängt von dem Ausgang des Verfahrens 4 CN 7.18 ab, über das am 6. Juni 2019 mündlich verhandelt werden soll und in dem der Senat im Anschluss an sein Urteil vom 18. Juli 2013 - 4 CN 3.12 - (BVerwGE 147, 206 Rn. 13 ff.) die Anforderungen weiter klären will, die § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 1 BauGB an die Angaben dazu stellt, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 17. Mai 2018 - 4 CN 9.17 - ZfBR 2018, 681 Rn. 21 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 16.12.2021 - 13 MN 477/21

    Normenkontrolleilantrag gegen Zugangsbeschränkungen für Betriebe und

    Die für den Erlass der einstweiligen Anordnung sprechenden Gründe müssen die gegenläufigen Interessen deutlich überwiegen, mithin so schwer wiegen, dass der Erlass der einstweiligen Anordnung - trotz offener Erfolgsaussichten der Hauptsache - dringend geboten ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.4.2019 - BVerwG 4 VR 3.19 -, juris Rn. 4 (zur Normenkontrolle eines Bebauungsplans); OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 22.10.2019 - 6 B 11533/19 -, juris Rn. 5 (zur Normenkontrolle einer Rechtsverordnung über die Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntags); Sächsisches OVG, Beschl. v. 10.7.2019 - 4 B 170/19 -, juris Rn. 20 (zur Normenkontrolle einer Rechtsverordnung zur Bildung und Arbeit des Integrationsbeirats); Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 11.5.2018 - 12 MN 40/18 -, juris Rn. 24 ff. (zur Normenkontrolle gegen die Ausschlusswirkung im Flächennutzungsplan) jeweils m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 11.05.2020 - 13 MN 143/20

    Coronaverordnung: Grundsätzliche Quarantänepflicht für aus dem Ausland

    Die für den Erlass der einstweiligen Anordnung sprechenden Gründe müssen die gegenläufigen Interessen deutlich überwiegen, mithin so schwer wiegen, dass der Erlass der einstweiligen Anordnung - trotz offener Erfolgsaussichten der Hauptsache - dringend geboten ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.4.2019 - BVerwG 4 VR 3.19 -, juris Rn. 4 (zur Normenkontrolle eines Bebauungsplans); OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 22.10.2019 - 6 B 11533/19 -, juris Rn. 5 (zur Normenkontrolle einer Rechtsverordnung über die Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntags); Sächsisches OVG, Beschl. v. 10.7.2019 - 4 B 170/19 -, juris Rn. 20 (zur Normenkontrolle einer Rechtsverordnung zur Bildung und Arbeit des Integrationsbeirats); Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 11.5.2018 - 12 MN 40/18 -, juris Rn. 24 ff. (zur Normenkontrolle gegen die Ausschlusswirkung im Flächennutzungsplan) jeweils m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 15.10.2020 - 13 MN 371/20

    Beherbergungsverbot; Corona; Normenkontrolleilverfahren

    Die für den Erlass der einstweiligen Anordnung sprechenden Gründe müssen die gegenläufigen Interessen deutlich überwiegen, mithin so schwer wiegen, dass der Erlass der einstweiligen Anordnung - trotz offener Erfolgsaussichten der Hauptsache - dringend geboten ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.4.2019 - BVerwG 4 VR 3.19 -, juris Rn. 4 (zur Normenkontrolle eines Bebauungsplans); OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 22.10.2019 - 6 B 11533/19 -, juris Rn. 5 (zur Normenkontrolle einer Rechtsverordnung über die Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntags); Sächsisches OVG, Beschl. v. 10.7.2019 - 4 B 170/19 -, juris Rn. 20 (zur Normenkontrolle einer Rechtsverordnung zur Bildung und Arbeit des Integrationsbeirats); Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 11.5.2018 - 12 MN 40/18 -, juris Rn. 24 ff. (zur Normenkontrolle gegen die Ausschlusswirkung im Flächennutzungsplan) jeweils m.w.N.).
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