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   OLG Hamburg, 06.01.2003 - 4 W 1/03   

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https://dejure.org/2003,28872
OLG Hamburg, 06.01.2003 - 4 W 1/03 (https://dejure.org/2003,28872)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 06.01.2003 - 4 W 1/03 (https://dejure.org/2003,28872)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 06. Januar 2003 - 4 W 1/03 (https://dejure.org/2003,28872)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • prewest.de PDF

    §§ 940, 888 ZPO; § 535 BGB
    Durchsetzung der Betriebspflicht - einstweilige Verfügung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 10.10.1972 - 14 W 72/72
    Auszug aus OLG Hamburg, 06.01.2003 - 4 W 1/03
    Dem gemäß ist in Einzelfällen entschieden worden, dass § 888 ZPO nicht anwendbar sei,wobei in diesen Fällen feststand, dass zur Erfüllung der Betriebspflicht die Mitwirkung Dritter notwendig aber nicht durchsetzbar war (so insbesondere OLG Naumburg NJW-RR 1998, 873; OLG Hamm NJW 1973, 1135).
  • OLG Naumburg, 21.11.1997 - 2 W 14/97
    Auszug aus OLG Hamburg, 06.01.2003 - 4 W 1/03
    Dem gemäß ist in Einzelfällen entschieden worden, dass § 888 ZPO nicht anwendbar sei,wobei in diesen Fällen feststand, dass zur Erfüllung der Betriebspflicht die Mitwirkung Dritter notwendig aber nicht durchsetzbar war (so insbesondere OLG Naumburg NJW-RR 1998, 873; OLG Hamm NJW 1973, 1135).
  • OLG Hamburg, 21.08.2013 - 8 W 72/13

    Zwangsvollstreckung: Zwangsgeld wegen Verletzung der Betriebspflicht des Mieters

    Das Beschwerdegericht schließt sich der Auffassung an, es handele sich bei der Betriebspflicht um einen Leistungsanspruch auf Erlangung einer nicht vertretbaren Handlung, die nach § 888 ZPO zu vollstrecken ist (OLG Hamburg, B. v. 06.01.2003, 4 W 1/03, WuM 2003, 641).
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