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OLG Nürnberg, 20.02.2006 - 4 W 100/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Umfang der Pflicht des Sachverständigen nach § 407a Abs. 3 S. 3 Zivilprozessordnung (ZPO) dem Gericht Mitteilung zu machen, wenn der angeforderte Kostenvorschuss erheblich überschritten zu werden droht
- Judicialis
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Überschreitung des Kostenvorschusses
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Nürnberg-Fürth, 21.12.2005 - 8 O 11999/03
- OLG Nürnberg, 20.02.2006 - 4 W 100/06
Papierfundstellen
- BauR 2006, 2096
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BayObLG, 11.12.1997 - 1Z BR 143/97
Hinweispflicht des Sachverständigen bei Kostensteigerung - Kürzung der …
Auszug aus OLG Nürnberg, 20.02.2006 - 4 W 100/06
Ein Sachverständiger hat grundsätzlich das Risiko der Unaufklärbarkeit dieser Frage zu tragen (BayObLG NJW-RR 98, 1294).
- OLG Brandenburg, 09.09.2019 - 9 WF 189/19
Beschwerde gegen die Festsetzung einer Sachverständigenvergütung
- OLG Celle, 02.10.2007 - 2 W 85/07
Überschreitung eines Vorschusses ohne vorherige Anzeige durch einen gerichtlich …
Es bedarf insoweit einer Prognoseentscheidung, die das Gericht auf der Grundlage eines fiktiven Geschehensablaufs unter Würdigung aller Umstände zu treffen hat, wobei das Risiko der Unaufklärbarkeit allerdings den Sachverständigen trifft (…BayObLG, a. a. O.; vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 20. Februar 2006, Az.: 4 W 100/06). - OLG Koblenz, 29.06.2009 - 14 W 407/09
Vergütung des Sachverständigen bei Überschreitung des von den Parteien gezahlten …
Denn sie war insbesondere bei der Inanspruchnahme der Leistungen einer Drittfirma verpflichtet, im Verlaufe der Begutachtung auftretende kostenträchtige Umstände anzuzeigen und eine weitere Vorschussanforderung zu veranlassen (OLG Nürnberg BauR 2006, 2096).