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   OLG Dresden, 02.01.2017 - 4 W 1155/16   

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https://dejure.org/2017,54623
OLG Dresden, 02.01.2017 - 4 W 1155/16 (https://dejure.org/2017,54623)
OLG Dresden, Entscheidung vom 02.01.2017 - 4 W 1155/16 (https://dejure.org/2017,54623)
OLG Dresden, Entscheidung vom 02. Januar 2017 - 4 W 1155/16 (https://dejure.org/2017,54623)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzansprüche eines Patienten wegen Unterbringung in der geschlossenen psychiatrischen Abteilung eines Krankenhauses nach dem SächsPsychKG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatzansprüche eines Patienten wegen Unterbringung in der geschlossenen psychiatrischen Abteilung eines Krankenhauses nach dem SächsPsychKG

  • rechtsportal.de

    BGB § 839 Abs. 1
    Schadensersatzansprüche eines Patienten wegen Unterbringung in der geschlossenen psychiatrischen Abteilung eines Krankenhauses nach dem SächsPsychKG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Karlsruhe, 12.11.2015 - 9 U 78/11

    Kläger erhält 25.000 EUR Schmerzensgeld für rechtswidrige Unterbringung in

    Auszug aus OLG Dresden, 02.01.2017 - 4 W 1155/16
    Der Freistaat Sachsen haftet für Pflichtverletzungen der bei ihr angestellten Ärzte gemäß Art. 34 GG, soweit die Ärzte in Ausübung eines öffentlichen Amtes gehandelt haben (vgl. hierzu auch OLG Karlsruhe, Urteil vom 12.11.2015 - 9 U 78/11).

    Sie handeln dann nicht als gerichtliche Sachverständige i.S.v. § 839a BGB, sondern in Ausübung eines öffentlichen Amtes (vgl. hierzu OLG Karlsruhe, Urteil vom 12.11.2015 - 9 U 78/11; Sprau in Palandt, 76. Aufl., § 839 Rn. 95; OLG Oldenburg, Urteil vom 01.03.1994 - 5 U 127/93).

  • BGH, 31.01.2008 - III ZR 186/06

    Haftung des Trägers eines psychiatrischen Landeskrankenhauses für

    Auszug aus OLG Dresden, 02.01.2017 - 4 W 1155/16
    Die Behandlung eines Patienten in der geschlossenen Abteilung eines psychiatrischen Landeskrankenhauses ist auch dann öffentlich-rechtlicher Natur, wenn sie im Einverständnis des Patienten und seines Betreuers und nicht etwa aufgrund einer hoheitlichen Unterbringung erfolgt (BGH, Beschluss vom 31.01.2008 - III ZR 186/06).
  • OLG Frankfurt, 15.05.2006 - 1 U 203/05

    Amtshaftung: Verlagerung der persönlichen Haftung des Beamten für eine

    Auszug aus OLG Dresden, 02.01.2017 - 4 W 1155/16
    Es handelt sich um eine verfassungsrechtlich verbürgte befreiende Schuldübernahme (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 15.05.2006 - 1 U 203/05).
  • OLG Oldenburg, 01.03.1994 - 5 U 127/93

    Schadensersatz; Begutachtung; Vermögensübertragung; Fehlerhafte Begutachtung;

    Auszug aus OLG Dresden, 02.01.2017 - 4 W 1155/16
    Sie handeln dann nicht als gerichtliche Sachverständige i.S.v. § 839a BGB, sondern in Ausübung eines öffentlichen Amtes (vgl. hierzu OLG Karlsruhe, Urteil vom 12.11.2015 - 9 U 78/11; Sprau in Palandt, 76. Aufl., § 839 Rn. 95; OLG Oldenburg, Urteil vom 01.03.1994 - 5 U 127/93).
  • BGH, 09.01.2003 - III ZR 217/01

    Amtshaftung des Notarztes im Rettungsdiensteinsatz

    Auszug aus OLG Dresden, 02.01.2017 - 4 W 1155/16
    Der Notarztdienst ist Bestandteil des Rettungsdienstes, dessen Aufgabe darin besteht, im organisierten Zusammenwirken mit diesem den Notfallpatienten durch notfallmedizinisch ausgebildete Ärzte ärztliche Hilfe zukommen zu lassen (vgl. hierzu auch BGH, Urteil vom 09.01.2003 - III ZR 217/01).
  • OLG Dresden, 02.02.2018 - 4 U 1570/17

    Streitwert einer Klage auf Übersendung von Fotokopien aus einer Patientenakte

    Auch bei dem hier geltend gemachten Anspruch auf Herausgabe von Fotokopien und Einsicht in die Behandlungsunterlagen zumindest für den o.a. Zeitraum handelt es sich lediglich um einen Hilfsanspruch zu einem nach Amtshaftungsgrundsätzen zu beurteilenden - erstinstanzlich zudem bereits angekündigten - Haftungsanspruch, der auf die vermeintlich rechtswidrige Unterbringung in einer geschlossenen Abteilung eines psychiatrischen Krankenhauses nach den Vorschriften des SächsPsychKG gestützt wird (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 2.1.2017, 4 W 1155/16).
  • OLG Dresden, 19.07.2021 - 4 W 475/21

    1. Nach dem Sinn und Zweck der Kfz-Versicherung sind nur unmittelbar vom Fahrzeug

    Dies setzt jedoch voraus, dass die Gesamtwürdigung aller schon feststehenden Umstände und Indizien eine positive Beweiswürdigung zugunsten des Hilfsbedürftigen als ausgeschlossen erscheinen lässt (Senat, Beschluss vom 02. Januar 2017 - 4 W 1155/16 -, Rn. 15, juris).
  • OLG Dresden, 11.03.2024 - 4 W 109/24
    Dies setzt jedoch voraus, dass die Gesamtwürdigung aller schon feststehenden Umstände und Indizien eine positive Beweiswürdigung zugunsten des Hilfsbedürftigen als ausgeschlossen erscheinen lässt (Senat, Beschluss vom 02. Januar 2017 - 4 W 1155/16 -, Rn. 15, juris).
  • OLG Dresden, 20.08.2018 - 4 W 600/18

    Rechtsfolgen der Erteilung eines Versicherungsscheins zu Gunsten des Kreditgebers

    Dies setzt jedoch voraus, dass die Gesamtwürdigung aller schon feststehenden Umstände und Indizien eine positive Beweiswürdigung zugunsten des Hilfsbedürftigen als ausgeschlossen erscheinen lässt (Senat, Beschluss vom 02. Januar 2017 - 4 W 1155/16 -, Rn. 15, juris).
  • OLG Dresden, 09.05.2022 - 4 W 230/22

    Prozesskostenhilfe für eine beabsichtigte Klage auf Schmerzensgeld und

    Zudem hat die Prozessbevollmächtigte bereits 2019 und damit in unverjährter Zeit das behandelnde Klinikum in Anspruch genommen (vgl. Anlage K8 betreffend das Verfahren 4 O 836/19), den dazu gestellten Prozesskostenhilfeantrag nach Hinweis des Gerichts aber wieder zurückgenommen, ohne indes auf den Hinweis, der Antragsgegner sei passivlegitimiert, zeitgerecht zu reagieren (vgl. zur Passivlegitimation Senat, Beschluss vom 02. Januar 2017 - 4 W 1155/16 -, Rn. 8 - 15, juris m.w.N.).
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