Weitere Entscheidung unten: OLG Saarbrücken, 16.01.2007

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 21.08.2007 - 4 W 12/07   

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https://dejure.org/2007,2177
OLG Frankfurt, 21.08.2007 - 4 W 12/07 (https://dejure.org/2007,2177)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21.08.2007 - 4 W 12/07 (https://dejure.org/2007,2177)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21. August 2007 - 4 W 12/07 (https://dejure.org/2007,2177)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 823 Abs 1 BGB, Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 2 GG, § 253 Abs 2 BGB, § 114 ZPO
    Schmerzensgeld: Erfolgsaussicht einer Schmerzensgeldklage gegen einen nicht sorgeberechtigten Vater, der in die Beschneidung seines Kindes eingewilligt hat

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schmerzensgeldanspruch wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines minderjährigen Kindes bei Veranlassung einer Beschneidung ohne Bestehen des Sorgerechts; Altersgrenze für die Fähigkeit zur Einwilligung in ärztliche Eingriffe; Berechtigung zur Erziehung ...

  • Judicialis

    BGB § 823 Abs. 1; ; GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 2

  • RA Kotz

    Beschneidung (unfreiwillige) eines Jungen - Schmerzensgeldansprüche

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schmerzensgeldanspruch des Kindes wegen Beschneidung ohne Zustimmung der sorgeberechtigten Mutter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Beschneidung ohne Sorgerecht veranlasst - Schmerzensgeld

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Eigenmächtiges Veranlassen der Beschneidung durch nicht sorgeberechtigten Vater

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    10.000 Euro Schmerzensgeld wegen unfreiwilliger Beschneidung eines Jungen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Anspruch auf Schmerzensgeld wegen unfreiwilliger Beschneidung eines Jungen - Antrag auf Prozesskostenhilfe stattgegeben

Besprechungen u.ä. (2)

  • nomos.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Religiöse Rechtfertigung? Die Beschneidung von Knaben zwischen Strafrecht, Religionsfreiheit und elterlichem Sorgerecht (Bijan Fateh-Moghadam; RW 2010, 115)

  • holmputzke.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Juristische Positionen zur religiösen Beschneidung (Holm Putzke; NJW 2008, 1568-1570)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 3580
  • FamRZ 2008, 785
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.09.1961 - VI ZR 259/60

    Ginseng - Geldentschädigung für Persönlichkeitsrechtsverletzung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.08.2007 - 4 W 12/07
    Bei einer schweren Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts kann schon allein die Genugtuungsfunktion des Schmerzensgeldes einen Anspruch rechtfertigen (grundlegend BGHZ 35, 363, 367 f.).
  • BVerfG, 29.07.2003 - 1 BvR 1964/00

    Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Kindes gegen die

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.08.2007 - 4 W 12/07
    Zum Persönlichkeitsrecht gehört die Möglichkeit, selbst zu entscheiden oder, soweit dies noch nicht möglich ist, durch die Erziehungsberechtigten entscheiden zu lassen (BVerfG NJW 2003, 3262, 3263).
  • LG Frankenthal, 14.09.2004 - 4 O 11/02
    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.08.2007 - 4 W 12/07
    In der Rechtsprechung ist für einen neunjährigen Jungen die Fähigkeit zur Einwilligung in seine Beschneidung in diesem Sinne verneint worden (LG Frankenthal MedR 2005, 243).
  • BGH, 12.12.1995 - VI ZR 223/94

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch wiederholte und

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.08.2007 - 4 W 12/07
    Anders als beim Schmerzensgeldanspruch steht bei dem Anspruch auf eine Geldentschädigung wegen einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Gesichtspunkt der Genugtuung des Opfers im Vordergrund; außerdem soll er der Prävention dienen (zusammenfassend BGH NJW 1996, 985, 986 f.).
  • LG Köln, 07.05.2012 - 151 Ns 169/11

    Religiöse Beschneidung durch einen Arzt als Körperverletzung i.S.d. § 223 StGB;

    Umgekehrt wird das Erziehungsrecht der Eltern nicht unzumutbar beeinträchtigt, wenn sie gehalten sind abzuwarten, ob sich der Knabe später, wenn er mündig ist, selbst für die Beschneidung als sichtbares Zeichen der Zugehörigkeit zum Islam entscheidet (zu den Einzelheiten vgl.: Schlehofer a.a.O.; a.A. im Ergebnis Fischer, 59. Aufl., § 223 Rn. 6 c; inzident wohl auch: OLG Frankfurt NJW 2007, 3580; OVG Lüneburg NJW 2003, 3290; LG Frankenthal Medizinrecht 2005, 243, 244; ferner Rohe JZ 2007, 801, 802 jeweils ohne nähere Erörterung der Frage).
  • OLG Frankfurt, 16.07.2019 - 8 U 228/17

    Erforderlicher Co-Konsens von Eltern und Minderjährigem im Falle einer

    Bei einer radikalen Zirkumzision handelt es sich keineswegs um einen lediglich geringfügigen Eingriff (a. A. Wagner, in: Münchener Kommentar zum BGB, 7. Aufl. 2016, § 630d, Rdnr. 39), was sich zum einen aus den hier unstreitig eingetretenen Folgen der Operation (vgl. auch die in dem Fall des LG Frankenthal, Urteil vom 14.09.2004 - 4 O 11/02 -, juris, geschilderten Folgen der Beschneidung) und zum anderen aus dem Umstand ergibt, dass eine Beschneidung nicht mehr ohne Weiteres rückgängig gemacht werden kann (vgl. etwa OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 21.08.2007 - 4 W 12/07 -, NJW 2007, 3580, 3581; Sonnekus, JR 2015, 1, 10; Putzke, in: ders. u. a. (Hrsg.), Strafrecht zwischen System und Telos, Festschrift für Rolf Dietrich Herzberg, 2008, S. 669, 678 f.).
  • OLG Karlsruhe, 22.09.2014 - 18 WF 219/13

    Sonstige Familiensachen: Zuständigkeit des Familiengerichts für Ansprüche des

    Eine Körperverletzung sowie eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (so OLG Frankfurt/M. FamRZ 2008, 785, juris Rn. 13) des Antragstellers liegen vor.
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 16.01.2007 - 4 W 12/07 - 4   

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https://dejure.org/2007,9524
OLG Saarbrücken, 16.01.2007 - 4 W 12/07 - 4 (https://dejure.org/2007,9524)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 16.01.2007 - 4 W 12/07 - 4 (https://dejure.org/2007,9524)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 16. Januar 2007 - 4 W 12/07 - 4 (https://dejure.org/2007,9524)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren: Anforderungen an die Darlegung des Klagegrundes zur Erfolgsaussichtsprüfung; Unbeachtlichkeit eines Beweisantritts "ins Blaue hinein"

  • Wolters Kluwer

    Unbeachtlichkeit eines Beweisantrittes; Umfang der Darlegungslast der Parteien

  • Judicialis

    ZPO § 127 Abs. 4; ; ZPO § 138 Abs. 1; ; BGB § 138 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    ZPO § 114 Satz 1 § 138 Abs. 1
    Versagung von Prozesskostenhilfe bei unzureichend dargelegtem Provisionsanspruch

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Beweisantritt "ins Blaue"

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.05.2003 - IX ZR 283/99

    Bürgschaft - Freier Willensentschluß / Handeln aus emotionaler Verbundenheit

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.01.2007 - 4 W 12/07
    Der Vorwurf, die Prozesspartei habe aufs Geratewohl ins Blaue hinein vorgetragen, betrifft im Schwerpunkt beweisrechtliche Grundsätze: Nach richtiger Auffassung ist ein Beweisantritt nicht beachtlich, wenn der Beweisführer das Vorliegen des zu beweisenden Sachverhalts ohne greifbare Anhaltspunkte gewissermaßen willkürlich in die Erkenntnis des Gerichts stellen will, um sich im Wege der Ausforschung erst nach Durchführung einer Beweisaufnahme die zur Stützung des Klageantrags erforderlichen Kenntnisse zu verschaffen (BGH, Urt. v. 27.5.2003 - IX ZR 283/99, MDR 2003, 1365, 1366; Urt. v. 25.4.1995 - VI ZR 178/94, NJW 1995, 2111, 2112; Urt. v. 4.3.1991 - II ZR 90/90, NJW 1991, 2707, 2709; Zöller/Greger, ZPO, 26. Aufl., vor § 284 Rdnr. 5; MünchKomm(ZPO)/Prütting, 2. Aufl., § 284 Rdnr. 74; Musielak/Foerste, ZPO, 5. Aufl., § 284 Rdnr. 17 ff.; Kiethe MDR 2003, 1326).
  • BGH, 04.03.1991 - II ZR 90/90

    Ausschluß von Teilmitgliedern aus einer Gewerkschaft

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.01.2007 - 4 W 12/07
    Der Vorwurf, die Prozesspartei habe aufs Geratewohl ins Blaue hinein vorgetragen, betrifft im Schwerpunkt beweisrechtliche Grundsätze: Nach richtiger Auffassung ist ein Beweisantritt nicht beachtlich, wenn der Beweisführer das Vorliegen des zu beweisenden Sachverhalts ohne greifbare Anhaltspunkte gewissermaßen willkürlich in die Erkenntnis des Gerichts stellen will, um sich im Wege der Ausforschung erst nach Durchführung einer Beweisaufnahme die zur Stützung des Klageantrags erforderlichen Kenntnisse zu verschaffen (BGH, Urt. v. 27.5.2003 - IX ZR 283/99, MDR 2003, 1365, 1366; Urt. v. 25.4.1995 - VI ZR 178/94, NJW 1995, 2111, 2112; Urt. v. 4.3.1991 - II ZR 90/90, NJW 1991, 2707, 2709; Zöller/Greger, ZPO, 26. Aufl., vor § 284 Rdnr. 5; MünchKomm(ZPO)/Prütting, 2. Aufl., § 284 Rdnr. 74; Musielak/Foerste, ZPO, 5. Aufl., § 284 Rdnr. 17 ff.; Kiethe MDR 2003, 1326).
  • BGH, 23.04.1991 - X ZR 77/89

    Rechtliches Interesse einer Schadensersatzfeststellungsklage; Anforderungen an

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.01.2007 - 4 W 12/07
    Der Vorwurf, die Prozesspartei habe aufs Geratewohl ins Blaue hinein vorgetragen, betrifft im Schwerpunkt beweisrechtliche Grundsätze: Nach richtiger Auffassung ist ein Beweisantritt nicht beachtlich, wenn der Beweisführer das Vorliegen des zu beweisenden Sachverhalts ohne greifbare Anhaltspunkte gewissermaßen willkürlich in die Erkenntnis des Gerichts stellen will, um sich im Wege der Ausforschung erst nach Durchführung einer Beweisaufnahme die zur Stützung des Klageantrags erforderlichen Kenntnisse zu verschaffen (BGH, Urt. v. 27.5.2003 - IX ZR 283/99, MDR 2003, 1365, 1366; Urt. v. 25.4.1995 - VI ZR 178/94, NJW 1995, 2111, 2112; Urt. v. 4.3.1991 - II ZR 90/90, NJW 1991, 2707, 2709; Zöller/Greger, ZPO, 26. Aufl., vor § 284 Rdnr. 5; MünchKomm(ZPO)/Prütting, 2. Aufl., § 284 Rdnr. 74; Musielak/Foerste, ZPO, 5. Aufl., § 284 Rdnr. 17 ff.; Kiethe MDR 2003, 1326).
  • BGH, 25.04.1995 - VI ZR 178/94

    Zulässigkeit der Behauptung einer nur vermuteten Tatsache

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.01.2007 - 4 W 12/07
    Der Vorwurf, die Prozesspartei habe aufs Geratewohl ins Blaue hinein vorgetragen, betrifft im Schwerpunkt beweisrechtliche Grundsätze: Nach richtiger Auffassung ist ein Beweisantritt nicht beachtlich, wenn der Beweisführer das Vorliegen des zu beweisenden Sachverhalts ohne greifbare Anhaltspunkte gewissermaßen willkürlich in die Erkenntnis des Gerichts stellen will, um sich im Wege der Ausforschung erst nach Durchführung einer Beweisaufnahme die zur Stützung des Klageantrags erforderlichen Kenntnisse zu verschaffen (BGH, Urt. v. 27.5.2003 - IX ZR 283/99, MDR 2003, 1365, 1366; Urt. v. 25.4.1995 - VI ZR 178/94, NJW 1995, 2111, 2112; Urt. v. 4.3.1991 - II ZR 90/90, NJW 1991, 2707, 2709; Zöller/Greger, ZPO, 26. Aufl., vor § 284 Rdnr. 5; MünchKomm(ZPO)/Prütting, 2. Aufl., § 284 Rdnr. 74; Musielak/Foerste, ZPO, 5. Aufl., § 284 Rdnr. 17 ff.; Kiethe MDR 2003, 1326).
  • OLG Brandenburg, 11.02.2020 - 11 W 10/19

    Ansprüche aus einem Versicherungsvertrag wegen behaupteter Berufsunfähigkeit

    Erfolgt ein Beweisantritt gewissermaßen "ins Blaue hinein" um durch Ausforschung die für ein schlüssiges Klagevorbringen erforderlichen Tatsachen erst zu gewinnen, so ist er unerheblich; dies kann bereits im Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren berücksichtigt werden (vgl. OLG Saarbrücken, OLGR 2007, S. 423).
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