Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 03.03.2016

Rechtsprechung
   OLG Celle, 02.09.2014 - 4 W 127/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,25722
OLG Celle, 02.09.2014 - 4 W 127/14 (https://dejure.org/2014,25722)
OLG Celle, Entscheidung vom 02.09.2014 - 4 W 127/14 (https://dejure.org/2014,25722)
OLG Celle, Entscheidung vom 02. September 2014 - 4 W 127/14 (https://dejure.org/2014,25722)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,25722) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streitwert eines selbständigen Beweisverfahrens auf Feststellung konkret bezeichneter Mängel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 485
    Streitwert eines selbständigen Beweisverfahrens auf Feststellung konkret bezeichneter Mängel

  • rechtsportal.de

    ZPO § 485
    Streitwert eines selbständigen Beweisverfahrens auf Feststellung konkret bezeichneter Mängel

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Selbständiges Beweisverfahren: Streitwert = Mängelbeseitigungskosten!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Streitwert im selbständigen Beweisverfahren

Besprechungen u.ä. (2)

  • anwaltverein.de (Entscheidungsbesprechung)

    Streitwertbestimmung im selbständigen Beweisverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Streitwert im selbständigen Beweisverfahren? (IBR 2014, 777)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2014, 1344
  • BauR 2014, 2145
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 16.09.2004 - III ZB 33/04

    Anforderungen an den Vortrag des Antragstellers im selbständigen Beweisverfahren;

    Auszug aus OLG Celle, 02.09.2014 - 4 W 127/14
    Für die Bemessung des Streitwerts des selbständigen Beweisverfahrens ist der vom Antragsteller bei Verfahrenseinleitung geschätzte Wert weder bindend noch maßgeblich; das Gericht hat vielmehr nach Einholung des Gutachtens den "richtigen" Hauptsachewert, bezogen auf den Zeitpunkt der Verfahrenseinleitung und das Interesse des Antragstellers, festzusetzen (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 16. September 2004 - III ZB 33/04, juris Rn. 18).

    Dies kann beispielsweise bedeuten, dass dann, wenn im Beweisverfahren nicht alle behaupteten Mängel bestätigt werden, für die Streitwertfestsetzung diejenigen Kosten zu schätzen sind, die sich ergeben hätten, wenn jene Mängel festgestellt worden wären (vgl. BGH, Beschl. v. 16. September 2004 - III ZB 33/04, juris Rn. 18).

  • OLG Koblenz, 15.04.2019 - 1 W 68/19

    Streitwert des selbständigen Beweisverfahrens

    Der vom Antragsteller bei Verfahrenseinleitung geschätzte Wert nach § 61 GKG ist weder bindend noch maßgeblich (in Anknüpfung an BGH, Beschluss vom 16.09.2004, aaO; OLG Celle, Beschluss vom 02.09.2014 - 4 W 127/14 - MDR 2014, 1344 ), so dass auch über ihn hinausgegangen werden kann (in Anknüpfung an OLG München, Beschluss vom 10.06.20103 - 13 W 1577/03 - BauR 2004, 707 ), es dürfen allerdings über den Antrag hinausgehende Positionen nicht erfasst werden (in Anknüpfung an OLG Stuttgart, Beschluss vom 07.10.2010 - 10 W 43/10 - NZBau 2011, 40 , zitiert nach juris Rn. 29; Beschluss vom 19.04.2010 - 3 W 21/10 - BauR 2010, 1113 (Leitsatz) - zitiert nach juris Rn. 13).

    Der vom Antragsteller bei Verfahrenseinleitung geschätzte Wert nach § 61 GKG ist weder bindend noch maßgeblich (BGH, Beschluss vom 16.09.2004, aaO; OLG Celle, Beschluss vom 02.09.2014 - 4 W 127/14 - MDR 2014, 1344 f.; Zöller-Herget, aaO; Schneider, Streitwertkommentar, 14. Auflage 2016, Rn. 4945), so dass auch über ihn hinausgegangen werden kann (OLG München, Beschluss vom 10.06.20103 - 13 W 1577/03 - BauR 2004, 707 ; Zöller-Herget aaO), es dürfen allerdings über den Antrag hinausgehende Positionen nicht erfasst werden (OLG Stuttgart, Beschluss vom 07.10.2010 - 10 W 43/10 - NZBau 2011, 40 , zitiert nach juris Rn. 29; Beschluss vom 19.04.2010 - 3 W 21/10 - BauR 2010, 1113 (Leitsatz) - zitiert nach juris Rn. 13; Zöller-Herget, aaO).

  • OLG Koblenz, 06.02.2018 - 1 W 35/18

    Streitwertfestsetzung im selbstständigen Beweisverfahren

    Der von dem Antragsteller bei Verfahrenseinleitung geschätzte Wert gemäß § 61 GKG ist weder bindend noch maßgeblich (BGH, ebd.; OLG Celle, Beschluss vom 02.09.2014 - 4 W 127/14 - MDR 2014, 1344), so dass auch über ihn hinausgegangen werden kann (OLG München, Beschluss - 13 W 1577/03 - BauR 2004, 707 = IBR 2003, 518).
  • OLG Frankfurt, 30.01.2017 - 12 W 34/16

    Die Entscheidung ist nicht anfechtbar.

    Der Beschwerdewert richtet sich nach dem geschätzten Interesse der Beschwerdeführerin und nicht nach deren Angaben bei Antragstellung, §§ 3, 485 ZPO (BGH NJW 2004, 3488, juris Rn. 18; OLG Celle AGS 2014, 560).
  • OLG Düsseldorf, 17.12.2015 - 24 W 64/15

    Streitwert eines selbständigen Beweisverfahrens

    Hier haben die Antragsteller die Kosten im Rahmen ihrer Antragsschrift mit EUR 35.000,-- geschätzt, wobei eine solche Wertangabe grundsätzlich weder bindend noch maßgebend ist (BGH, a.a.O., OLG Celle, Beschluss vom 2. September 2014 - 4 W 127/14; Zöller/Herget, ZPO, 31. Auflage, § 3 Rn. 16, Stichwort "Selbständiges Beweisverfahren").
  • OLG Naumburg, 24.04.2015 - 12 W 85/14

    Streitwert des selbstständigen Beweisverfahrens: Festsetzung auf Grundlage der

    Dies kann bedeuten, dass dann, wenn im selbständigen Beweisverfahren nicht alle behaupteten Mängel festgestellt werden, für die Streitwertfestsetzung diejenigen Kosten überschlägig zu schätzen sind, die sich ergeben hätten, wenn jene Mängel festgestellt worden wären (vgl. BGH MDR 2005, 162; OLG Düsseldorf NZBau 2010, 705; OLG Celle NJW-RR 2004, 234; OLG Celle AGS 2014, 560; OLG Köln JurBüro 2013, 423; OLG Jena OLG-Report 2001, 132; Herget in Zöller, ZPO, 30. Aufl., Rdn. 16 zu § 3 ZPO "Selbständiges Beweisverfahren").
  • OLG Nürnberg, 12.01.2023 - 13 W 48/23

    Streitwertfestsetzung im Beweissicherungsverfahren

    Dabei ist der vom Antragsteller bei Verfahrenseinleitung geschätzte Wert (§ 61 GKG) weder bindend noch maßgeblich; das Gericht hat nach Einholung des Gutachtens den "richtigen" Hauptsachewert, bezogen auf den Zeitpunkt der Verfahrenseinleitung und das Interesse des Antragstellers, festzusetzen (BGH, Beschluss vom 16.09.2004 - III ZB 33/04 -, Rn. 14, 18, juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 06.02.2018 - 1 W 35/18 -, Rn. 5, juris; OLG München, Beschluss vom 02.01.2020 - 20 W 1569/19 -, Rn. 7, juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 04.02.2015 - 10 W 3/15 -, Rn. 19, juris; OLG Celle, Beschluss vom 02.09.2014 - 4 W 127/14 -, Rn. 3, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 03.03.2016 - I-4 W 127/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,10846
OLG Hamm, 03.03.2016 - I-4 W 127/14 (https://dejure.org/2016,10846)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03.03.2016 - I-4 W 127/14 (https://dejure.org/2016,10846)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03. März 2016 - I-4 W 127/14 (https://dejure.org/2016,10846)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,10846) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Formale Voraussetzung der Anordnung des persönlichen Erscheinens einer juristischen Person

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Formale Voraussetzung der Anordnung des persönlichen Erscheinens einer juristischen Person

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZG 2016, 796
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.06.2007 - VI ZB 4/07

    Verhängung eines Ordnungsgeldes wegen Nichterscheinens der persönlich geladenen

    Auszug aus OLG Hamm, 03.03.2016 - 4 W 127/14
    Handelt es sich bei der Partei, deren persönliches Erscheinen das Gericht nach § 141 Abs. 1 ZPO anordnet, um eine juristische Person oder eine Handelsgesellschaft, muss die nach § 141 Abs. 2 ZPO erforderliche Ladung "in Person" konkret zu benennender gesetzlicher Vertreter erfolgen (BGH, NJW-RR 2007, 1364; NJW-RR 2011, 1363; OLG Köln, Beschluss vom 30.09.1996 - 2 W 177/96 - ; OLG Hamm, Beschluss vom 01.07.2013 - 18 W 10/13 - ).

    Eine Kostenentscheidung durch den Senat ist nicht veranlasst (vgl. BGH, NJW-RR 2011, 1363; NJW-RR 2007, 1364).

  • BGH, 22.06.2011 - I ZB 77/10

    Ausbleiben der Partei im Verhandlungstermin trotz Anordnung des persönlichen

    Auszug aus OLG Hamm, 03.03.2016 - 4 W 127/14
    Handelt es sich bei der Partei, deren persönliches Erscheinen das Gericht nach § 141 Abs. 1 ZPO anordnet, um eine juristische Person oder eine Handelsgesellschaft, muss die nach § 141 Abs. 2 ZPO erforderliche Ladung "in Person" konkret zu benennender gesetzlicher Vertreter erfolgen (BGH, NJW-RR 2007, 1364; NJW-RR 2011, 1363; OLG Köln, Beschluss vom 30.09.1996 - 2 W 177/96 - ; OLG Hamm, Beschluss vom 01.07.2013 - 18 W 10/13 - ).

    Eine Kostenentscheidung durch den Senat ist nicht veranlasst (vgl. BGH, NJW-RR 2011, 1363; NJW-RR 2007, 1364).

  • OLG Hamm, 01.07.2013 - 18 W 10/13

    Verhängung eines Ordnungsgeldes wegen Nichterscheinens des gesetzlichen

    Auszug aus OLG Hamm, 03.03.2016 - 4 W 127/14
    Handelt es sich bei der Partei, deren persönliches Erscheinen das Gericht nach § 141 Abs. 1 ZPO anordnet, um eine juristische Person oder eine Handelsgesellschaft, muss die nach § 141 Abs. 2 ZPO erforderliche Ladung in Person konkret zu benennender gesetzlicher Vertreter erfolgen, d.h. der oder die konkret zu benennenden gesetzlichen Vertreter - und nicht die juristische Person oder Handelsgesellschaft - müssen der Adressat der Ladung sein (Anschluss an OLG Hamm, Beschluss vom 01.07.2013 - 18 W 10/13 -).

    Handelt es sich bei der Partei, deren persönliches Erscheinen das Gericht nach § 141 Abs. 1 ZPO anordnet, um eine juristische Person oder eine Handelsgesellschaft, muss die nach § 141 Abs. 2 ZPO erforderliche Ladung "in Person" konkret zu benennender gesetzlicher Vertreter erfolgen (BGH, NJW-RR 2007, 1364; NJW-RR 2011, 1363; OLG Köln, Beschluss vom 30.09.1996 - 2 W 177/96 - ; OLG Hamm, Beschluss vom 01.07.2013 - 18 W 10/13 - ).

  • OLG Köln, 30.09.1996 - 2 W 177/96

    Ordnungsgeld gegen gesetzl. Vertreter einer Partei

    Auszug aus OLG Hamm, 03.03.2016 - 4 W 127/14
    Handelt es sich bei der Partei, deren persönliches Erscheinen das Gericht nach § 141 Abs. 1 ZPO anordnet, um eine juristische Person oder eine Handelsgesellschaft, muss die nach § 141 Abs. 2 ZPO erforderliche Ladung "in Person" konkret zu benennender gesetzlicher Vertreter erfolgen (BGH, NJW-RR 2007, 1364; NJW-RR 2011, 1363; OLG Köln, Beschluss vom 30.09.1996 - 2 W 177/96 - ; OLG Hamm, Beschluss vom 01.07.2013 - 18 W 10/13 - ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht