Weitere Entscheidung unten: OLG Zweibrücken, 06.02.2007

Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 04.06.2007 - 4 W 13/07   

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https://dejure.org/2007,18464
OLG Naumburg, 04.06.2007 - 4 W 13/07 (https://dejure.org/2007,18464)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 04.06.2007 - 4 W 13/07 (https://dejure.org/2007,18464)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 04. Juni 2007 - 4 W 13/07 (https://dejure.org/2007,18464)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einfluss eines zweitinstanzlich geschlossenen Vergleichs auf die unverändert gebliebene gerichtliche Kostenfestsetzung in erster Instanz

  • Judicialis

    GKG § 29 Nr. 1; ; GKG § 66 Abs. 2 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 29 Nr. 1; GKG § 66 Abs. 2 S. 1
    Zur Beschwerde gem. § 66 Abs. 2 S. 1 GKG - Erlöschen der Haftung als Entscheidungsschuldner gem. § 29 Nr. 1 GKG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)

  • AG Bad Segeberg, 23.04.2014 - 17 C 211/13

    Prozesskostenhilfe: Übernahme der Kostenpflicht entsprechend der Regelung in

    Der Vergleich wirkt aus kostenrechtlicher Sicht nur im Verhältnis zwischen den Beteiligten selbst, hat aber keinen Einfluss auf eine zuvor ausgesprochene gerichtliche Kostenentscheidung (Anschluss OLG Koblenz, 10. Januar 2014, 13 WF 13/14, AGS 2014, 233; OLG Brandenburg, 26. Januar 2011, 9 WF 9/11, FamRZ 2011, 1323; OLG Düsseldorf, 18. Juni 2010, 4 W 22/10; OLG Naumburg, 4. Juni 2007, 4 W 13/07, JurBüro 2008, 325).(Rn.11).

    Der Vergleich wirkt aus kostenrechtlicher Sicht nur im Verhältnis zwischen den Beteiligten selbst, hat aber keinen Einfluss auf eine zuvor ausgesprochene gerichtliche Kostenentscheidung (vgl. OLG Koblenz, Beschl. v. 10.01.2014 - 13 WF 13/14, juris Rn. 5 f.; OLG Brandenburg, Beschl. v. 26.01.2011 - 9 WF 9/11, FamRZ 2011, 1323, juris Rn. 6; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 18.06.2010 - 4 W 22/10, juris Rn. 7; OLG Naumburg, Beschl. v. 04.06.2007 - 4 W 13/07, JurBüro 2008, 325, juris Rn. 2; Scheffer, Rpfleger 2008, 13, 14).

  • OLG Düsseldorf, 18.06.2010 - 4 W 22/10

    Abänderung der Prozesskostenhilfebewilligung wegen Veränderung der

    Werden die Kosten später in einem Vergleich von einem anderen übernommen, wird die Haftung nach § 29 Nr. 1 GKG dadurch nicht beseitigt, denn § 30 Satz 1 GKG verlangt eine andere gerichtliche Kostengrundentscheidung (vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 04. Juni 2007, Az.: 4 W 13/07, abgedruckt u.a. in JurBüro 2008, 325; Hartmann, Kostengesetze, 40. Auflage (2010) § 30 Rdnr. 3; Dörndorfer, in: Binz/Dörndorfer/Petzold/Zimmermann, GKG, 2007, § 29 Rdnr. 4; Meyer, GKG, 11. Auflage (2009), § 29 Rdnr. 11 und zum GKG a.F. vgl. BGH, Beschluss vom 19. Oktober 2000, Az.: II ZR 163/99, abgedruckt u.a. NJW-RR 2001, 285).
  • OLG Brandenburg, 26.01.2011 - 9 WF 9/11

    Kostentragung in Ehesachen bei Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe und

    Ein Vergleich stellt aber eine solche gerichtliche Entscheidung gerade nicht dar (OLG Naumburg, JurBüro 2008, 325 ; vgl. auch AG Koblenz, FamRZ 2009, 1617 ).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 06.02.2007 - 4 W 13/07   

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https://dejure.org/2007,16282
OLG Zweibrücken, 06.02.2007 - 4 W 13/07 (https://dejure.org/2007,16282)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 06.02.2007 - 4 W 13/07 (https://dejure.org/2007,16282)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 06. Februar 2007 - 4 W 13/07 (https://dejure.org/2007,16282)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Auslösen einer Terminsgebühr durch Teilnahme des Prozessbevollmächtigten an einer Güterverhandlung; Einordnung der Terminsgebühr als Anwesenheitsgebühr

  • Judicialis

    RVG § 2 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    RVG § 2 Abs. 2; RVG -VV Nr. 3104
    Auslösung der Terminsgebühr gemäß Nr. 3104 RVG -VV allein durch Terminswahrnehmung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 31.08.2010 - X ZB 3/09

    Gegenstandswert der Terminsgebühr des Klägervertreters: Tilgung der

    Hierfür genügt nach allgemeiner Ansicht allein die Terminswahrnehmung durch den Rechtsanwalt, der in dem Termin lediglich vertretungsbereit anwesend sein muss, ohne dass es darauf ankommt, ob tatsächlich Anträge gestellt werden oder eine Erörterung stattfindet (vgl. auch OLG Zweibrücken, Beschluss vom 6. Februar 2007 - 4 W 13/07, BeckRS 2007, 04335; OLG Köln, Beschluss vom 16. Februar 2006 - 17 W 28/06, OLGR 2006, 884; Beschluss vom 8. März 2007 - 17 W 37/07, BeckRS 15438; Bischof, RVG, 3. Aufl., Nr. 3104 VV Rn. 20, 22; Mayer, in: Mayer/Kroiß, RVG, 4. Aufl., Vorbem. 3 VV Rn. 28, 31; Müller-Rabe/Mayer, aaO, Vorbem. 3 VV Rn. 29, 61; Onderka/Schneider, in: Schneider/Wolf, RVG, 5. Aufl., Vorbem. 3 VV Rn. 99).
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