Weitere Entscheidung unten: OLG Bamberg, 10.01.2008

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 15.10.2007 - 4 W 148/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,4164
OLG Hamm, 15.10.2007 - 4 W 148/07 (https://dejure.org/2007,4164)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15.10.2007 - 4 W 148/07 (https://dejure.org/2007,4164)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15. Oktober 2007 - 4 W 148/07 (https://dejure.org/2007,4164)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Inhaltliche Anforderungen an Widerrufsbelehrungen gegenüber privaten Endverbrauchern bei Fernabsatzverträgen über Autofelgen auf der Internetplattform eBay; Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts für einen Rechtsstreit von Mitbewerbern in Bezug auf Internetangebote

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    EBay-Auktion - Verwendung mehrerer Widerrufsbelehrungen

  • online-und-recht.de
  • Judicialis

    ZPO § 935; ; ZPO § ... 940; ; UWG § 8 Abs. 1; ; UWG § 8 Abs. 3 Nr. 1; ; UWG § 3; ; UWG § 12 Abs. 2; ; UWG § 14 Abs. 2 S. 1; ; UWG § 14 Nr. 11; ; BGB § 307; ; BGB § 312 c; ; BGB § 312 d; ; BGB § 355; ; BGB § 357; ; PAngV § 1 Abs. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gerichtszuständigkeiten bei Internetklagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Abmahngründe im Zusammenhang mit Widerrufsbelehrungen

  • beck.de (Leitsatz)

    Forumshopping

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2008, 178
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Celle, 17.10.2002 - 4 AR 81/02

    Internetverstoß; Gerichtsstand des Begehungsortes; Willkürverbot; Einhaltung des

    Auszug aus OLG Hamm, 15.10.2007 - 4 W 148/07
    Das vom Landgericht angesprochene Urteil des OLG Celle vom 17.10.2002 (Az. 4 AR 81/02; zu § 32 ZPO) rechtfertigt demgegenüber keine andere Beurteilung, weil es dort - sachlich anders - um eine behauptete Persönlichkeitsverletzung, nämlich eine Verunglimpfung über das Internet ging, die in erster Linie nur den dortigen Verletzten "traf".
  • BGH, 13.10.2004 - I ZR 163/02

    HOTEL MARITIME

    Auszug aus OLG Hamm, 15.10.2007 - 4 W 148/07
    In Bezug hierauf ist de lege lata nach allgemeiner Auffassung davon auszugehen, dass bei Internetangeboten, die hier von beiden Parteien eingestellt werden, bezogen auf Mitbewerber (in Abgrenzung zu § 14 Abs. 2 S. 2 UWG in Bezug auf die Berechtigten nach § 8 Abs. 3 Nr. 2 - 4 UWG) für die Beurteilung des Begehungsortes das gesamte bestimmungsgemäße Verbreitungsgebiet maßgebend ist (vgl. BGH GRUR 2005, 431, 432 - HOTEL MARITIME; Köhler, in Hefermehl/Köhler/Bornkamm, UWG, § 14 Rn. 15, 16; Piper/Ohly, UWG, § 14 Rn. 11 f.; jew. m.w.N.; lediglich gesetzesändernd wird für die Zukunft mitunter dafür plädiert, das sog. Forumshopping einzudämmen und den Anwendungsbereich von § 14 Abs. 2 S. 2 UWG auf Klagen eines Mitbewerbers im Sinne des § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG zu erstrecken, sofern die Unterlassung von Wettbewerbshandlungen begehrt wird, die an eine unbestimmte Vielzahl von Empfänger gerichtet sind).
  • OLG Hamm, 19.11.2013 - 4 U 65/13

    Rechtsmissbräuchlichkeit einer Abmahnung

    Damit besteht eine Vielzahl von Tatortgerichtsständen (sog. fliegender Gerichtsstand), zwischen denen der Kläger nach § 35 ZPO die freie Wahl hatte (vgl. Ahrens-Bähr, 6. Aufl., Kap. 17 Rn. 15 ff.; Senat, Beschluss vom 15.10.2007 - 4 W 148/07).
  • OLG Hamm, 10.09.2013 - 4 U 48/13

    Rechtsmissbräuchlichkeit des Vorgehens gegen Wettbewerbsverletzungen

    Damit besteht eine Vielzahl von Tatortgerichtsständen (sog. fliegender Gerichtsstand), zwischen denen die Antragstellerin nach § 35 ZPO die freie Wahl hatte (vgl. Ahrens-Bähr, 6. Aufl., Kap. 17 Rdnr. 15ff.; Senat, Beschluss v. 15.10.2007, Az. 4 W 148/07).
  • OLG Hamm, 13.06.2013 - 4 U 26/13

    Wettbewerbswidrigkeit des Anbietens von Fahrzeug-Tuningteilen ohne Prüfzeichen

    Damit besteht eine Vielzahl von Tatortgerichtsständen (sog. fliegender Gerichtsstand), zwischen denen die Klägerin nach § 35 ZPO die freie Wahl hatte (vgl. Ahrens- Bähr , 6. Aufl., Kap. 17 Rdnr. 15ff.; Senat, Beschluss vom 15.10.2007, Az. 4 W 148/07).
  • OLG Rostock, 20.07.2009 - 2 W 41/09

    Örtliche Zuständigkeit im Rahmen unlauteren Wettbewerbs: Begehungsort bei

    Auf den Standort des Mediums (z.B. des Internet-Servers) kommt es nicht an (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 25.01.2008, 5 W 371/07; OLG Stuttgart, Beschluss vom 23.06.2008, 8 W 255/08; OLG Naumburg, Urteil vom 13.07.2007, 10 U 30/07; OLG Hamburg, Urteil vom 9.11.2006, 3 U 58/06 m.w.N.; OLG Düsseldorf, 19.04.2007, I-20 W 13/07; OLG Hamm, 15.10.2007, 4 W 148/07; Hefermehl/Köhler/Bornkamm, UWG, 27. Aufl. 2009, § 14 Rn. 16 m.w.N. ).
  • OLG Hamm, 01.04.2008 - 4 U 10/08

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Geltendmachung eines wettbewerbsrechtlichen

    Da er sich gegen einen Internetauftritt der Antragsgegnerin wendet, konnte er grundsätzlich nach seinem Belieben einen Gerichtsstand in Deutschland auswählen, da die Angebote im Internet bundesweit verfügbar sind (vgl. Senat, Beschluss v. 15.10.2007, Az. 4 W 148/07).
  • LG Bochum, 13.08.2012 - 17 O 89/12

    Zum Anbieten nicht zugelassener Fahrzeugteile

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des OLG Hamm, dass Wettbewerbsverstöße durch Internetangebote deutschlandweit tätiger Unternehmen im Rahmen des fliegenden Gerichtsstandes gemäß § 14 Abs. 2 UWG grundsätzlich bei jedem Landgericht in Deutschland geltend gemacht werden können (vgl. etwa OLG Hamm MMR 2008, 178).
  • LG Bochum, 03.11.2009 - 17 O 108/09

    Rechtmäßigkeit einer dem Verbraucher die Kosten der Warenrücksendung

    In diesem Sinne hat auch das Oberlandesgericht Hamm (MMR 2008, 178) eine Klausel für unzulässig erachtet, nach der eingeschweißte Ware durch das Öffnen der Verpackung entsiegelt und vom Umtausch ausgeschlossen werden sollte.
  • LG Paderborn, 25.01.2008 - 2 O 10/08
    Dies entspricht auch der Rechtsprechung des OLG Hamm und des BGH, wonach bei vergleichbaren Fragen zu Handlungen im Bereich des Internets eine Klage an jedem Ort erhoben werden kann, wo sich die schädigende Handlung auswirkt (OLG Hamm, Beschl. v. 15.10.2007, Az: 4 W 148/07, Rn. 2 unter Verweis auf BGH, Urt. v. 13.10.2004, Az: I ZR 163/02, Rn. 17).
  • OLG Hamm, 10.12.2013 - 4 U 104/13

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung von Bootszubehör ohne Angabe eines

    Damit besteht eine Vielzahl von Tatortgerichtsständen (sog. fliegender Gerichtsstand), zwischen denen der Antragsteller nach § 35 ZPO die freie Wahl hatte (vgl. Ahrens-Bähr, 6. Aufl., Kap. 17 Rn. 15 ff.; Senat, Beschluss v. 15.10.2007, Az. 4 W 148/07).
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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 10.01.2008 - 4 W 148/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,19699
OLG Bamberg, 10.01.2008 - 4 W 148/07 (https://dejure.org/2008,19699)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 10.01.2008 - 4 W 148/07 (https://dejure.org/2008,19699)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 10. Januar 2008 - 4 W 148/07 (https://dejure.org/2008,19699)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit von Privatgutachterkosten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erstattungsfähigkeit von Privatgutachten-Kosten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Voraussetzungen einer Berücksichtigungsfähigkeit innerprozessualer Privatgutachten zur Überprüfung gerichtlicher Gutachten i.R.e. Kostenfestsetzungsverfahrens

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Innerprozessuales Privatgutachten im Prozess nicht verwertet: Kostenerstattung? (IBR 2009, 184)

Papierfundstellen

  • BauR 2008, 1033
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Dresden, 24.09.2002 - 19 W 232/02

    Privatgutachter; Unabhängigkeit

    Auszug aus OLG Bamberg, 10.01.2008 - 4 W 148/07
    Zudem sei die Unabhängigkeit des Privatgutachters O. fraglich (OLG Dresden JurBüro 2003, 312).

    Die Klärung umstrittener Tatsachenfragen ist nicht Sache der Parteien, sondern des Gerichts in dem nach der Zivilprozessordnung hierfür vorgesehenen Beweisaufnahmeverfahren, so dass die Einholung eines Privatgutachtens nur ausnahmsweise notwendig ist, wobei ein strenger Maßstab - das Gutachten muss zur Abwehr des klägerischen Anspruchs zwingend erforderlich sein - anzulegen ist (vgl. auch OLGR Bamberg 2000, 268 und OLG Dresden JurBüro 2003, 312 m.w.N. ).

    Ob vom Sachverständigen O. im Übrigen Unabhängigkeit zu fordern (vgl. OLG Dresden JurBüro 2003, 312) und diese anzunehmen ist, kann dahinstehe.

  • OLG München, 09.02.1995 - 11 W 689/95

    Voraussetzungen der Erstattung von Privatgutachterkosten

    Auszug aus OLG Bamberg, 10.01.2008 - 4 W 148/07
    Zudem sei im Prozess kein Gutachten des Sachverständigen O. vorgelegt worden, eine schriftsätzliche Verwertung reiche nicht (OLG München NJW-RR 1995, 1470).

    Dies ist aber ausweislich der Entscheidungsgründe des landgerichtlichen Endurteils nicht der Fall, so dass dahinstehen kann, dass die Beklagte jedenfalls kein Privatgutachten vorgelegt und nach der Auffassung des OLG München und anderer (vgl. dort) schon deshalb keinen Erstattungsanspruch hat ( OLG München NJW-RR 1995, 1470 m.w.N. ).

  • BGH, 25.01.2007 - VII ZB 74/06

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines prozessbegleitend eingeholten

    Auszug aus OLG Bamberg, 10.01.2008 - 4 W 148/07
    Die Tätigkeiten des Sachverständigen (5 Rechnungen!) seien nicht nachgewiesen (BGH NJW 2007, 1532).
  • OLG Düsseldorf, 31.01.1995 - 23 W 5/95

    Prozeßrecht; Erstattungsfähigkeit von Privatgutachterkosten im Bauprozeß

    Auszug aus OLG Bamberg, 10.01.2008 - 4 W 148/07
    Die Beklagte (Schriftsatz 30.11.2007, Bl. 804 ff. d.A.) führt zur Erstattungsfähigkeit folgende Umstände an: Sie verfüge nicht über die erforderliche technische Sachkunde (OLG-Report Hamm 1999, 111; OLG Saarbrücken JurBüro 1990, 630; OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 572).
  • OLG Bamberg, 12.02.1990 - 3 W 7/90
    Auszug aus OLG Bamberg, 10.01.2008 - 4 W 148/07
    Der Rechtsstreit sei nicht beeinflusst worden (OLG Bamberg JurBüro 1990, 732).
  • OLG Hamm, 08.06.1998 - 23 W 39/98
    Auszug aus OLG Bamberg, 10.01.2008 - 4 W 148/07
    Die Beklagte (Schriftsatz 30.11.2007, Bl. 804 ff. d.A.) führt zur Erstattungsfähigkeit folgende Umstände an: Sie verfüge nicht über die erforderliche technische Sachkunde (OLG-Report Hamm 1999, 111; OLG Saarbrücken JurBüro 1990, 630; OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 572).
  • OLG München, 10.01.1990 - 11 WF 1320/89
    Auszug aus OLG Bamberg, 10.01.2008 - 4 W 148/07
    Die Beklagte (Schriftsatz 30.11.2007, Bl. 804 ff. d.A.) führt zur Erstattungsfähigkeit folgende Umstände an: Sie verfüge nicht über die erforderliche technische Sachkunde (OLG-Report Hamm 1999, 111; OLG Saarbrücken JurBüro 1990, 630; OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 572).
  • OLG Bamberg, 27.03.2006 - 3 W 44/06

    Verfahrensrecht - Kosten für Privatgutachten erstattungsfähig?

    Auszug aus OLG Bamberg, 10.01.2008 - 4 W 148/07
    Die Klägerin verweist darauf, dass der Beklagten als Fachfirma ein sachgerechter Vortrag möglich gewesen sei (OLG Bamberg 3 W 44/06).
  • BGH, 17.12.2002 - VI ZB 56/02

    Kosten des Privatgutachters

    Auszug aus OLG Bamberg, 10.01.2008 - 4 W 148/07
    Nach ganz überwiegender Auffassung in Rechtsprechung und Literatur sind im Kostenfestsetzungsverfahren - unbeschadet etwaiger Erstattungsansprüche aus materiellem Schadensersatzrecht - solche Kosten nur ausnahmsweise berücksichtigungsfähig (vgl. z.B. BGH, BGHReport 2003, 452; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann- Hartmann , ZPO , 64. Auflage 2006, § 91 Rn 102, Stichwort "Gutachten im Prozess]; Zöller - Herget , ZPO, 26. Auflage, § 91 Rn 13, Stichpunkt Privatgutachten, jeweils m.w.N. ).
  • KG, 14.04.2010 - 27 W 128/09

    Kostenfestsetzungsverfahren: Erstattungsfähigkeit von Kosten für Privatgutachten

    Wegen des Grundsatzes der sparsamen Prozessführung sind die Parteien darauf zu verweisen, dass es während des Rechtsstreits Aufgabe des Gerichts ist, den nötigen Beweis zu erheben (OLG Bamberg, Beschluss v. 10.01.2008 - 4 W 148/07; OLG Koblenz, Beschluss v. 07.05.2002 - 14 W 120/02 - zitiert nach juris).

    Auf das Ergebnis der Beweiswürdigung des Gerichts kommt es nicht an (KG, Beschluss v. 03.01.2008 - 1 W 537/07 - vgl. auch Beschluss v. 28.05.1993 - 1 W 6325/92; vgl. OLG Bamberg, Beschluss v. 10.01.2008 - 4 W 148/07; OLG Stuttgart, Beschluss v. 13.11.2001 - 8 W 481/01; so entsprechend auch OLG Koblenz, Beschluss v. 04.04.1991 - 14 W 166/91; vgl. OLG Bamberg, Beschluss v. 12.02.1990 - 3 W 7/90; OLG Frankfurt, Beschluss v. 08.12.1983 - 6 W 126/83; alles zitiert nach juris).

  • AG Bad Segeberg, 07.10.2014 - 17a C 115/14

    Verzugsschaden: Angabe eines Zahlungsziels in der Rechnung als befristete

    Einen erstattungsfähigen Verzugsschaden stellen Kosten für die Einholung eines Handelsregisterauszuges nur dar, wenn für den Gläubiger ein konkreter Anlass hierfür bestand, etwa für den Fall einer Umfirmierung oder eines Geschäftsführerwechsels (Anschluss an OLG Brandenburg, Urt. v. 25. September 2008, 12 U 78/07, juris Rn. 34; OLG Bamberg, Beschl. v. 10. Januar 2008, 4 W 148/07, juris Rn. 14; entgegen LG Konstanz, Urt. v. 5. August 2013, 2 O 128/13, juris Rn. 50; AG Einbeck, Urt. v. 11. November 2011, 2 C 191/11, juris Rn. 10; AG Kehl, Urt. v. 26. April 2011, 4 C 19/11, juris Rn. 12) oder wenn der Schuldner seine Rechtsform und/oder Vertretungsverhältnisse verschleiert.(Rn.25).

    Einen erstattungsfähigen Verzugsschaden stellen Kosten für die Einholung eines Handelsregisterauszuges nach Auffassung das Gerichts nur dar, wenn für den Gläubiger ein konkreter Anlass hierfür bestand, etwa wegen einer Umfirmierung des Schuldners oder wegen eines Geschäftsführerwechsels (vgl. OLG Brandenburg, Urt. v. 25.09.2008 - 12 U 78/07, juris Rn. 34; OLG Bamberg, Beschl. v. 10.01.2008 - 4 W 148/07, juris Rn. 14 [zu § 91 ZPO]; vgl. zu den Kosten einer Einwohnermeldeamtsanfrage Woitkewitsch, MDR 2012, 500, 502).

  • OLG Köln, 12.03.2010 - 17 W 21/10

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Privatgutachters im Bauprozess

    Eine solche Ausnahme ist grundsätzlich nur im Falle unabweisbarer Notwendigkeit gegeben, die nach ständiger Rechtsprechung etwa dann anzunehmen sein kann, wenn im Einzelfall einer Partei besondere technische, mathematische oder sonstige fachliche Kenntnisse der Gegenpartei fehlen (Gesichtspunkt der "Waffengleichheit") oder wenn es gilt, ein vorliegendes privates oder gerichtliches Sachverständigengutachten zu überprüfen, zu widerlegen, zu erschüttern oder dem gerichtlich bestellten Sachverständigen bei der Erläuterung des Gutachtens sachdienliche Vorhalte zu machen, ohne dass die Partei hierzu selbst in der Lage ist (vgl. OLG Bremen Beschluss vom 07.01.2010 - 2 W 97/09, juris; OLG Schleswig IBR 2009, 549; OLG Karlsruhe OLGR 2009, 341; OLG Celle BauR 2009, 286;OLG Zweibrücken MDR 2009, 415; OLG Schleswig IBR 2009, 549 - Volltext in juris; OLG Brandenburg NJ 2008, 227; OLG Bamberg BauR 2008, 1033; OLG Koblenz OLGR 2008, 41; OLG Bremen OLGR 2008, 675; OLG Köln [Senat], Beschlüsse vom 24.06.2009 - 17 W 152-153/09 - sowie vom 17.02.2010 - 17 W 32/10; vgl. auch Zöller/Herget, ZPO, 28. Aufl., § 91 Rn. 13 "Privatgutachten"; Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO, 30. Aufl., § 91 Rn. 49; Musielak/Wolst, ZPO, 7. Aufl., § 91 Rn. 59 "Privatgutachten"; insbesondere zum Baurecht zusammenfassend Werner/Pastor, Der Bauprozess 12 Aufl. Rn. 174 ff.).
  • OLG Köln, 24.03.2014 - 17 W 192/13

    Erstattungsfähigkeit von für die Einholung von Privatgutachten aufgewandten

    Eine solche Ausnahme ist grundsätzlich nur im Falle unabweisbarer Notwendigkeit gegeben, die nach ständiger Rechtsprechung etwa dann anzunehmen sein kann, wenn im Einzelfall einer Partei besondere technische, mathematische oder sonstige fachliche Kenntnisse der Gegenpartei fehlen (Gesichtspunkt der "Waffengleichheit") oder wenn es gilt, ein vorliegendes privates oder gerichtliches Sachverständigengutachten zu überprüfen, zu widerlegen, zu erschüttern oder dem gerichtlich bestellten Sachverständigen bei der Erläuterung des Gutachtens sachdienliche Vorhalte zu machen, ohne dass die Partei hierzu selbst in der Lage ist (vgl. OLG Bremen Beschluss vom 07.01.2010 - 2 W 97/09, juris; OLG Schleswig IBR 2009, 549; OLG Karlsruhe OLGR 2009, 341; OLG Celle BauR 2009, 286;OLG Zweibrücken MDR 2009, 415; OLG Schleswig IBR 2009, 549 - Volltext in juris; OLG Brandenburg NJ 2008, 227; OLG Bamberg BauR 2008, 1033; OLG Koblenz OLGR 2008, 41; OLG Bremen OLGR 2008, 675; OLG Köln [Senat], Beschlüsse vom 24.06.2009 - 17 W 152-153/09 - sowie vom 17.02.2010 - 17 W 32/10; vgl. auch Zöller/Herget, ZPO, 28. Aufl., § 91 Rn. 13 "Privatgutachten"; Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO, 30. Aufl., § 91 Rn. 49; Musielak/Wolst, ZPO, 7. Aufl., § 91 Rn. 59 "Privatgutachten"; insbesondere zum Baurecht zusammenfassend Werner/Pastor, Der Bauprozess, 12. Aufl. Rn. 174 ff.).
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