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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 26.03.2015 - 4 W 15/15   

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https://dejure.org/2015,22370
OLG Hamm, 26.03.2015 - 4 W 15/15 (https://dejure.org/2015,22370)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26.03.2015 - 4 W 15/15 (https://dejure.org/2015,22370)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26. März 2015 - 4 W 15/15 (https://dejure.org/2015,22370)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Celle, 23.04.2009 - 13 W 32/09

    Gegenstandswert des Ordnungsmittelverfahrens

    Auszug aus OLG Hamm, 26.03.2015 - 4 W 15/15
    Der Wortlaut der Norm ist insoweit eindeutig und bedarf hier auch im Hinblick auf den vorrangig repressiven Charakter der Ahndung erfolgter Zuwiderhandlungen nach § 890 Abs. 1 ZPO keiner einschränkenden Auslegung (so jedoch OLG Celle, NJOZ 2010, 9).
  • OLG Hamm, 08.05.2014 - 4 W 81/13

    Gegenstandswert eines isolierten Antrags auf Androhung von Ordnungsmitteln

    Auszug aus OLG Hamm, 26.03.2015 - 4 W 15/15
    Denn soweit § 25 Abs. 1 Nr. 3 RVG von dem "Wert, den die zu erwirkende Unterlassung für den Gläubiger hat", spricht, handelt es sich um nichts anderes als um eine Umschreibung für den Wert der Hauptsache (Senat, Beschl. v. 08.05.2014 - 4 W 81/13; ebenso Mayer/Kroiß, RVG, 6. Aufl., § 25 Rdnr. 23; Schneider/Wolf, AnwaltKommentar RVG, 7. Aufl., § 25 Rdnr. 34; Gerold/Schmidt, RVG, 21. Aufl., § 25 Rdnr. 25).
  • OLG Hamm, 31.07.2015 - 4 W 86/14

    Gegenstandswert eines Verfahrens über den Antrag auf Androhung von

    Gleiches gilt nach der Rechtsprechung des Senats im Verfahren über den Antrag auf Festsetzung von Ordnungsmitteln (Senat, Beschluss vom 26.03.2015 - 4 W 15/15 - [zur Veröffentlichung in NRWE vorgesehen]).

    Bruchteil dieses Wertes) festzusetzen (Senat, NJOZ 2014, 1426; Beschluss vom 26.03.2015 - 4 W 15/15 -).

    Bei der Vollziehung einer einstweiligen Verfügung ist unter dem "Wert der Hauptsache" im Sinne der Rechtsprechung des Senats grundsätzlich der Streitwert des vorangegangenen Verfügungsverfahrens zu verstehen (Senat, Beschluss vom 26.03.2015 - 4 W 15/15 -); ausnahmsweise ist indes der Wert eines Hauptsache klage verfahrens anzusetzen, wenn der Schuldner - wie hier - eine Abschlusserklärung abgegeben hat.

  • LG Hagen, 27.09.2023 - 21 O 123/18
    Die Festsetzung des Verfahrenswertes hat sich an dem Hauptsachestreitwert orientiert (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 26.03.2015, 4 W 15/15 = BeckRS 2015, 14808).
  • OLG Nürnberg, 16.02.2022 - 3 W 351/22

    Keine Streitwertfestsetzung im Ordnungsmittelbeschluss

    Der Senat folgt dabei der Rechtsauffassung, wonach dafür der Wert der Hauptsacheklage bzw. des vorangegangenen Verfügungsverfahrens auf Unterlassung ohne Abschlag maßgeblich ist (vgl. OLG Naumburg, NJOZ 2014, 1943; OLG Hamm, BeckRS 2015, 14808; OLG Hamm, GRUR-RR 2017, 359: OLG München, NJOZ 2019, 879).
  • LG Dortmund, 26.08.2019 - 10 O 233/02

    Zwangsvollstreckung, Unterlassungsgebot, kerngleicher Verstoß

    Der Gleichlauf der Wertbemessung mit dem Hauptsacheverfahren entspricht der ständigen Rechtsprechung des OLG Hamm (Beschluss vom 26.3.2015, Az. 4 W 15/15).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 13.03.2015 - 4 W 15/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,5799
OLG Celle, 13.03.2015 - 4 W 15/15 (https://dejure.org/2015,5799)
OLG Celle, Entscheidung vom 13.03.2015 - 4 W 15/15 (https://dejure.org/2015,5799)
OLG Celle, Entscheidung vom 13. März 2015 - 4 W 15/15 (https://dejure.org/2015,5799)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    ZPO § 127 Abs. 3 S. 1; ZPO § 127 Abs. 3 S. 2; BGB § 1360a Abs. 4 S. 1
    Umfang des Beschwerderechts der Staatskasse gegen die Bewilligung der Prozesskostenhilfe; Verweisung des Antragstellers auf Ansprüche gegen den Ehepartner auf Leistung eines Prozesskostenvorschusses; Begriff der persönlichen Angelegenheit i.S. von § 1360a Abs. 4 S. 1 BGB

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Umfang des Beschwerderechts der Staatskasse gegen die Bewilligung der Prozesskostenhilfe; Verweisung des Antragstellers auf Ansprüche gegen den Ehepartner auf Leistung eines Prozesskostenvorschusses; Begriff der persönlichen Angelegenheit i.S. von § 1360a Abs. 4 S. 1 BGB

  • rechtsportal.de

    Umfang des Beschwerderechts der Staatskasse gegen die Bewilligung der Prozesskostenhilfe

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2015, 714
  • FamRZ 2015, 1420
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.02.2001 - XII ZB 2/01

    Begriff der hinreichenden Erfolgsaussicht

    Auszug aus OLG Celle, 13.03.2015 - 4 W 15/15
    c) Schließlich muss für die vorliegende Prüfung der Tatbestandsvoraussetzungen des § 1360 a Abs. 4 BGB auch davon ausgegangen werden, dass eine hinreichende Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung besteht (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 7. Februar 2001 - XII ZB 2/01, juris Rn. 8 ff.; Palandt/Brudermüller, BGB, 74. Aufl., § 1360 a Rn. 15).
  • OLG München, 23.10.1992 - 26 WF 605/91
    Auszug aus OLG Celle, 13.03.2015 - 4 W 15/15
    Die Formulierung des Gesetzes in § 127 Abs. 3 Satz 2 ZPO, wonach die Beschwerde der Staatskasse nur darauf gestützt werden kann, dass die Partei nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen Zahlungen zu leisten hat, umfasst auch die Fallkonstellation, dass bei einer PKH-Bewilligung zum "Nulltarif" mit der Beschwerde geltend gemacht wird, dass die Partei zu Unrecht nicht auf einen Prozesskostenvorschussanspruch verwiesen worden ist (vgl. z. B. OLG München, Beschluss vom 23. Oktober 1992 - 26 WF 605/91, juris Rn. 3, 4; Zöller/Geimer, ZPO, 30. Aufl., § 127 Rn. 16 a; Musielak/ Fischer, ZPO, 11. Aufl., § 127 Rn. 9).
  • BGH, 25.11.2009 - XII ZB 46/09

    Prozesskostenvorschussanspruch gegen den neuen Ehegatten für einen Rechtsstreit

    Auszug aus OLG Celle, 13.03.2015 - 4 W 15/15
    Bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten mit einem Dritten ist eine persönliche Angelegenheit nur dann zu bejahen, wenn der Rechtsstreit eine genügend enge Verbindung zur Person des betroffenen Ehegatten aufweist (vgl. BGH, Beschluss vom 25. November 2009 - XII ZB 46/09, juris Rn. 6).
  • BGH, 27.08.2019 - VI ZB 8/18

    Verpflichtung zur Zahlung von Schadensersatz im Zusammenhang mit einer

    (1) Dass auch eine vermögensrechtliche Streitigkeit eine persönliche Angelegenheit betreffen kann, ist in Rechtsprechung (vgl. nur BGH, Beschluss vom 25. November 2009 - XII ZB 46/09, NJW 2010, 372 Rn. 6; Urteile vom 30. Januar 1964 - VII ZR 5/63, BGHZ 41, 104, 110 f., juris Rn. 38; vom 18. Dezember 1959 - IV ZR 145/59, BGHZ 31, 384, 386, juris Rn. 17; KG, NJW-RR 2018, 712 Rn. 8; OLG Celle, FamRZ 2015, 1420, 1421; OLG Frankfurt a.M., NJW-RR 2010, 1689) und Literatur (vgl. nur Gernhuber/Coester-Waltjen, Familienrecht, 6. Aufl., § 21 Rn. 39; Rauscher, Familienrecht, 2. Aufl., Rn. 314a; FamR-Komm/Klein, Marion, 6. Aufl., § 1360a Rn. 54 f.; BeckOGK/Preisner, BGB, Stand 1. August 2019, § 1360a Rn. 251; MüKoBGB/Weber-Monecke, 7. Aufl., § 1360a Rn. 26; Staudinger/Voppel, BGB, 2018, § 1360a Rn. 67) allgemein anerkannt.
  • OLG Celle, 25.10.2023 - 21 UF 105/23

    Verfahrenskostenvorschuss; Vermögensverwertung; Bedürftigkeit;

    Der Begriff der persönlichen Angelegenheit ist weit auszulegen (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 13. März 2015, Az. 4 W 15/15 , FamRZ 2015, 1420, 1421 ).
  • VGH Bayern, 26.03.2021 - 20 NE 21.882

    Erfolglose Anhörungsrüge und Gegenvorstellung gegen Ablehnung eines

    Denn der Begriff der persönlichen Angelegenheit wird weit verstanden (OLG Celle, B.v. 13.32015 - 4 W 15/15 - juris Rn. 7; Voppel in Staudinger, 2018, BGB § 1360a Rn. 67; Caspary NJW 2005, 2577; Kaiser/Schnitzler/Schilling/Sanders, Familienrecht, 4. Aufl. 2021, § 1360a Rn. 44).
  • LG Kleve, 03.05.2017 - 2 O 59/15
    Da der Wendende bzw. Linksabbiegende den Verkehr aus beiden Richtungen vorher vorbei lassen muss, folgt daraus zwangsläufig, dass sich der vorgeschriebene Gefährdungsausschluss auch auf den nachfolgenden Verkehr bezieht (OLG Düsseldorf, MDR 2015, 714, Rn. 24 -zitiert nach JURIS).
  • LSG Bayern, 20.02.2017 - L 16 AS 823/15

    Beschränktes Beschwerderecht der Staatskasse gegen die Bewilligung von

    Zitiert bzw. vorgelegt worden sind Entscheidungen verschiedener Gerichte, z.B. ein Beschluss des Bayerischen Landessozialgerichts vom 21.07.2011 (L 3 U 172/10 B PKH), mit dem in einer vergleichbaren Konstellation der Prozesskostenhilfebewilligungsbeschluss des Sozialgerichts aufgehoben worden war, ein Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 05.11.2012 (3 AZB 23/12) mit dem Leitsatz, dass die Möglichkeit eines Arbeitnehmers, zur Durchführung eines Arbeitsgerichtsprozesses gewerkschaftlichen Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen, Vermögen im Sinn des § 115 ZPO darstellt, und ein Beschluss des OLG Celle vom 13.03.2015 (4 W 15/15) zur Beschwerdebefugnis der Staatskasse bei fehlendem Verweis auf vorrangige Familienunterhaltsansprüche.
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