Rechtsprechung
OLG Celle, 21.07.2005 - 4 W 151/05 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 2314 BGB; § 260 Abs. 2 BGB
Vollstreckungsfähiger Inhalt des im Rahmen einer Pflichtteilsstufenklage ohne die ausdrückliche Geltendmachung von Pflichtteilsergänzungsansprüchen erwirkten vorläufig vollstreckbaren Auskunftstitel ; Anspruch auf Auskunft über den fiktiven Nachlassbestand; Verhältnis ... - IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vollstreckungsfähiger Inhalt des im Rahmen einer Pflichtteilsstufenklage ohne die ausdrückliche Geltendmachung von Pflichtteilsergänzungsansprüchen erwirkten vorläufig vollstreckbaren Auskunftstitel ; Anspruch auf Auskunft über den fiktiven Nachlassbestand; Verhältnis ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 888; BGB § 2314
Reichweite der Verurteilung zur Auskunft über Bestand eines Nachlasses - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Pflichtteilsrecht - Auskunft über Bestand des Nachlasses
Verfahrensgang
- LG Hannover, 17.05.2005 - 12 O 178/04
- OLG Celle, 07.06.2005 - 4 W 151/05
- OLG Celle, 21.07.2005 - 4 W 151/05
Papierfundstellen
- NJW 2005, 3650 (Ls.)
- NJW-RR 2005, 1374
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 29.10.1981 - IX ZR 92/80
Umfang der Auskunftspflicht
Auszug aus OLG Celle, 21.07.2005 - 4 W 151/05
Der BGH (vgl. NJW 1982, 176, 177) hat vielmehr ausdrücklich die Rechtsprechung des Reichsgerichts (WarnRspr. 1913 Nr. 378) bestätigt, dass der Erbe, von dem nichts weiter als Auskunft über den Bestand des Nachlasses verlangt werde, nicht ohne weiteres in dem umfassendesten Sinne, insbesondere auch zur Auskunft über die nur rechnungsmäßig zum Nachlassbestande gehörenden Zuwendungen und Schenkungen verpflichtet wäre, sondern vielmehr abwarten dürfe, ob vom Pflichtteilsberechtigten in dieser Hinsicht ein besonderes "Verlangen" an ihn gestellt werde. - OLG Hamburg, 14.06.1988 - 10 W 10/88
Anforderungen an die Auskunftspflicht über den Bestand des Nachlasses; …
Auszug aus OLG Celle, 21.07.2005 - 4 W 151/05
Die Entscheidung des OLG Hamburg vom 14. Juni 1988 (vgl. FamRZ 1988, 1213) steht der mit der oben angeführten höchstrichterlichen Rechtsprechung zu vereinbarenden Beurteilung des Senats schon deshalb nicht entgegen, weil dieser Entscheidung - soweit sie veröffentlicht ist - nicht einmal zu entnehmen ist, dass Gegenstand des dortigen Verfahrens nicht auch Pflichtteilsergänzungsansprüche waren. - OLG München, 08.09.2003 - 24 W 206/03
Auszug aus OLG Celle, 21.07.2005 - 4 W 151/05
Der Senat teilt insoweit die auch von dem Landgericht angeführte Auffassung des OLG München (vgl. NJOZ 2003, 2916, 2917), dass jedenfalls in Fällen der vorliegenden Art, in denen mit der Stufenklage in der letzten Stufe lediglich ein Pflichtteilsanspruch und nicht zugleich ein rechtlich selbständiger Pflichtteilsergänzungsanspruch verfolgt wird, für den allein die Kenntnis der vor dem Erbfall erfolgten Schenkungen entscheidungsrelevant wäre, der auf Auskunft in Anspruch genommene Erbe das schlichte Verlangen, über den Bestand des Nachlasses Auskunft zu erteilen, so verstehen darf, dass damit nur Auskunft über den realen Nachlassbestand verlangt wird. - BGH, 09.11.1983 - IVa ZR 151/82
Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten
Auszug aus OLG Celle, 21.07.2005 - 4 W 151/05
Dem Gläubiger ist zwar zuzugeben, dass § 2314 BGB in gegenständlicher Hinsicht nicht nur einen Anspruch auf Auskunft über tatsächlich vorhandene Nachlassgegenstände gibt, sondern auch über den sogenannten fiktiven Nachlassbestand, also die ausgleichspflichtigen Zuwendungen des Erblassers und seine Schenkungen (vgl. BGH NJW 1984, 487).
- OLG Karlsruhe, 21.08.2006 - 15 W 23/06
Notarielles Nachlassverzeichnis: Verpflichtung zur Vorlage bei Vorliegen eines …
Rechtsprechung
OLG Celle, 07.06.2005 - 4 W 151/05 |
Volltextveröffentlichung
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Pflichtteilsanspruch - Stufenklage - Zwangsvollstreckung
Verfahrensgang
- LG Hannover, 17.05.2005 - 12 O 178/04
- OLG Celle, 07.06.2005 - 4 W 151/05
- OLG Celle, 21.07.2005 - 4 W 151/05
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Hamburg, 14.06.1988 - 10 W 10/88
Anforderungen an die Auskunftspflicht über den Bestand des Nachlasses; …
Auszug aus OLG Celle, 07.06.2005 - 4 W 151/05
Die Entscheidung des OLG Hamburg vom 14. Juni 1988 (vgl. FamRZ 1988, 1213) steht der mit der oben angeführten höchstrichterlichen Rechtsprechung zu vereinbarenden Beurteilung des Senats schon deshalb nicht entgegen, weil dieser Entscheidung - soweit sie veröffentlicht ist - nicht einmal zu entnehmen ist, dass Gegenstand des dortigen Verfahrens nicht auch Pflichtteilsergänzungsansprüche waren. - OLG München, 08.09.2003 - 24 W 206/03
Auszug aus OLG Celle, 07.06.2005 - 4 W 151/05
Der Senat teilt insoweit die auch von dem Landgericht angeführte Auffassung des OLG München (vgl. NJOZ 2003, 2916, 2917), dass jedenfalls in Fällen der vorliegenden Art, in denen mit der Stufenklage in der letzten Stufe lediglich ein Pflichtteilsanspruch und nicht zugleich ein rechtlich selbständiger Pflichtteilsergänzungsanspruch verfolgt wird, für den allein die Kenntnis der vor dem Erbfall erfolgten Schenkungen entscheidungsrelevant wäre, der auf Auskunft in Anspruch genommene Erbe das schlichte Verlangen, über den Bestand des Nachlasses Auskunft zu erteilen, so verstehen darf, dass damit nur Auskunft über den realen Nachlassbestand verlangt wird. - BGH, 09.11.1983 - IVa ZR 151/82
Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten
Auszug aus OLG Celle, 07.06.2005 - 4 W 151/05
Dem Gläubiger ist zwar zuzugeben, dass § 2314 BGB in gegenständlicher Hinsicht nicht nur einen Anspruch auf Auskunft über tatsächlich vorhandene Nachlassgegenstände gibt, sondern auch über den sogenannten fiktiven Nachlassbestand, also die ausgleichspflichtigen Zuwendungen des Erblassers und seine Schenkungen (vgl. BGH NJW 1984, 487). - BGH, 29.10.1981 - IX ZR 92/80
Umfang der Auskunftspflicht
Auszug aus OLG Celle, 07.06.2005 - 4 W 151/05
Der BGH (vgl. NJW 1982, 176, 177) hat vielmehr ausdrücklich die Rechtsprechung des Reichsgerichts (WarnRspr. 1913 Nr. 378) bestätigt, dass der Erbe, von dem nichts weiter als Auskunft über den Bestand des Nachlasses verlangt werde, nicht ohne weiteres in dem umfassendesten Sinne, insbesondere auch zur Auskunft über die nur rechnungsmäßig zum Nachlassbestande gehörenden Zuwendungen und Schenkungen verpflichtet wäre, sondern vielmehr abwarten dürfe, ob vom Pflichtteilsberechtigten in dieser Hinsicht ein besonderes "Verlangen" an ihn gestellt werde.
Rechtsprechung
OLG Bamberg, 04.01.2006 - 4 W 151/05 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- LG Neuruppin, 09.10.2013 - 4 T 69/11
Leistungszeiten eines Sachverständigen sind zeitgenau zu erfassen!
Zwar war entgegen der Begründung des Amtsgerichts bereits im Zeitpunkt der amtsgerichtlichen Entscheidung streitig, ob Zeichnungen über § 12 Abs. 1 S. 2 JVEG zu ersetzen sind (i.d.S. für eine Anwendung von § 12 Abs. 1 Nr. 2 JVEG bei farbigen Diagrammen: OLG Bamberg, Beschluss vom 04. Januar 2006 - 4 W 151/05;… so nunmehr wohl auch Hartmann, Kostengesetze, § 12 JVEG, Rn. 15 m.w.N) oder nicht (i.d.S. LG Münster: Beschluss vom 16. Februar 2009 - 5 T 98/08 -, BeckRS 2009, 08447; AG Koblenz, Beschluss vom 28. Januar 2011 - 131 C 3468/09).Soweit dies teilweise ohne nähere Begründung anders gesehen wird (etwa OLG Bamberg, Beschluss vom 04. Januar 2006 - 4 W 151/05;… Hartmann, Kostengesetze, § 12 JVEG, Rn. 15 m.w.N), schließt sich das Gericht dieser Auffassung angesichts des eindeutigen Wortlauts der einschlägigen Vorschriften und der über § 12 Abs. 1 S. 1 JVEG gesicherten Vergütung nicht an.
- OLG Hamm, 04.09.2012 - 25 W 200/12
Vergütung des 1. Ausdrucks eines vom Sachverständigen nicht selbst gefertigten …
(vgl. OLG Bamberg, 4 W 151/05, Beschluss vom 4.1.2006).