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   OLG Zweibrücken, 15.11.2004 - 4 W 155/04   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Rechtsprechung Rheinland-Pfalz

    Keine Unterbrechung des Prozesskostenhilfeverfahrens durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Unterbrechung des Prozesskostenhilfeverfahrens durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Unterbrechung des PKH-Verfahrens durch Insolvenz?

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Keine Unterbrechung des Prozesskostenhilfeverfahrens durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Verfahrensgang

  • LG Frankenthal, 29.09.2004 - 7 O 296/04
  • OLG Zweibrücken, 15.11.2004 - 4 W 155/04



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Wird zitiert von ... (5)  

  • BFH, 27.09.2006 - IV S 11/05  

    Insolvenzbedingte Unterbrechung des Prozesskostenhilfe-Verfahrens

    Allerdings ist die Frage, ob ein PKH-Verfahren durch den Eintritt der Insolvenz unterbrochen wird, in der zivilprozessualen Rechtsprechung und dem dazu ergangenen Schrifttum umstritten (bejahend: z.B. Beschlüsse des Oberlandesgerichts --OLG-- Köln vom 15. November 2002 2 U 79/02, Monatsschrift für Deutsches Recht --MDR-- 2003, 526; des OLG Hamm vom 16. März 2006 27 W 11/06, juris, und des Landesarbeitsgerichts --LAG-- Hamm vom 30. Januar 2006 4 Ta 830/05, juris; ebenso Zöller/Philippi, ZPO, 25. Aufl., § 118 Rn. 15; verneinend: z.B. Beschlüsse des OLG Stuttgart vom 25. März 2004 3 W 65/03, OLGR Stuttgart 2004, 313, und des OLG Zweibrücken vom 15. November 2004 4 W 155/04, OLGR Zweibrücken 2005, 414; s. auch Fischer, MDR 2004, 252, und Zöller/Greger, a.a.O., vor § 239 Rn. 8, jeweils m.w.N.).

    Dabei wird die Anwendung der Unterbrechungsvorschriften meist mit dem Argument abgelehnt, das PKH-Verfahren sei vom Hauptsacheverfahren völlig unabhängig; es setze weder voraus, dass die Hauptsache bereits anhängig sei noch dass sie jemals anhängig gemacht werde (s. nur LAG Hamm vom 30. Januar 2006 4 Ta 830/05, juris, m.w.N. unter Rn. 11); es handele sich eben nicht um ein kontradiktorisches Verfahren, bei dem sich die Parteien des Rechtsstreits gegenüberstehen, sondern der Antragsteller und die Staatskasse (s. nur OLG Zweibrücken in OLGR Zweibrücken 2005, 414, Rn. 7, m.w.N.).

  • OLG Zweibrücken, 13.04.2005 - 6 W 2/02  

    Keine Beteiligung des Insolvenzverwalters am Verfahren über die Bewilligung der

    Bei Vorliegen eines entscheidungsreifen Prozesskostenhilfegesuchs des Klägers wird das Prozesskostenhilfeverfahren nicht dadurch unterbrochen, dass über das Klägervermögen das Insolvenzverfahren eröffnet wird (Anschluss an OLG Zweibrücken, Beschluss vom 15. November 2004 - 4 W 155/04 = OLGR 2005, 414).

    Jedenfalls für den hier vorliegenden Fall eines entscheidungsreifen Prozesskostenhilfegesuchs folgt der Senat dieser Auffassung (ebenso Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken - 4 W 155/04, Beschluss vom 15. November 2004).

    Auch die Interessenlage des Antragstellers spricht gegen eine Unterbrechung, weil es andernfalls dem Zufall überlassen bliebe, ob er seine außergerichtlichen Auslagen selbst tragen muss oder ob sie gegen die Staatskasse geltend zu machen sind (Pfälzisches Oberlandesgerichts Zweibrücken - 4 W 155/04 aaO).

  • OLG Frankfurt, 06.11.2012 - 4 W 15/12  

    Auswirkungen einer Unterbrechung nach § 240 ZPO auf das PKH-Verfahren

    Dieser Schutzzweck wird nur dann nicht beeinträchtigt, wenn die Entscheidung über die Bewilligung der Prozesskostenhilfe nur für den Zeitraum bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens gilt (vgl. OLG Saarbrücken, 26.03.2008, 8 W 25/08, Rn. 8; OLG Zweibrücken 15.11.2004, 4 W 155/04, Rn. 9, zitiert nach juris).

    Der durch die Insolvenzeröffnung bedingte Wechsel in der Prozessführungsbefugnis gemäß § 80 Abs. 1 InsO ist damit bei der Entscheidung über die Erfolgsaussichten der Prozesskostenhilfe nicht zu berücksichtigen (OLG Saarbrücken, 26.03.2008, 8 W 25/08, Rn. 8; OLG Zweibrücken 15.11.2004, 4 W 155/04, Rn. 9, zitiert nach juris; aA BGH 04.05.2006, IX ZR 26/04, Rn. 2, zitiert nach juris).

mehr
  • LAG Hamm, 27.01.2006 - 4 Ta 854/05  

    Anwendung der Grundsätze des sog. "steckengebliebenen" PKH-Gesuchs auf den

    2.1.Soweit angenommen wird, das PKH-Verfahren sei vom Hauptsacheverfahren völlig unabhängig, es handele sich hier um kein kontradiktorisches Verfahren (OLG Zweibrücken v. 15.11.2004 - 4 W 155/04, ZInsO 2005, 444; OLG Zweibrücken v. 13.04.2005 - 6 W 2/02, OLGR Zweibrücken 2005, 845), denn der Rechtsschutz werde im PKH-Verfahren nicht gegenüber dem Antragsgegner begehrt, sondern es stünden sich der Antragsteller und die Staatskasse gegenüber, greift diese Begründung ebenso zu kurz, wie die weiteren Ausführungen, an dieser Beurteilung vermöge der Umstand nichts zu ändern, dass das PKH-Gesuch abschlägig verbeschieden werden müsse, soweit eine Anpassung der Klageanträge an die durch die Insolvenz - auf wessen Seite auch immer - veränderte Situation nicht in Betracht komme (so OLG Köln v. 07.07.1998 - 15 W 70/98, JurBüro 1998, 595 = NJW-RR 1999, 276 = NZI 1999, 30).
  • OLG Saarbrücken, 26.03.2008 - 8 W 25/08  

    Keine Verfahrensunterbrechung bei PKH-Antrag - Zum Schonvermögen zum Bestreiten

    Dies gilt insbesondere auch dann, wenn - wie hier - der PKH-Antrag vor Unterbrechung entscheidungsreif vorlag und die Klägerin wegen der sie andernfalls treffenden Belastung mit der Honorarforderung ihres Prozessbevollmächtigten an der Entscheidung ein Interesse hat (vgl. OLG Rostock OLGReport 2004, 151; OLG Zweibrücken FamRZ 2006, 349 sowie Beschluss vom 15.11.2004 - 4 W 155/04 - zitiert bei juris).
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