Weitere Entscheidung unten: OLG Saarbrücken, 23.04.2014

Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 22.05.2015 - 4 W 16/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,20180
OLG Bamberg, 22.05.2015 - 4 W 16/14 (https://dejure.org/2015,20180)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 22.05.2015 - 4 W 16/14 (https://dejure.org/2015,20180)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 22. Mai 2015 - 4 W 16/14 (https://dejure.org/2015,20180)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 2080 Abs. 1, 2081 Abs. 1, 2229 Abs. 4, 2282 Abs. 2
    Testierunfähigkeit infolge vaskulärer Demenz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriff der Testierunfähigkeit i.S. von § 2229 Abs. 4 BGB; Wirksamkeit der Anfechtung wechselbezüglicher Verfügungen in einem wirksam errichteten Ehegattentestament

  • rewis.io

    Anfechtungsrecht des Erblassers bei eingetretener Testierunfähigkeit wegen vaskulärer Demenz

  • ra.de
  • erbrechtsiegen.de

    Testierunfähigkeit infolge vaskulärer Demenz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2080 Abs. 1; 2081 Abs. 1; 2229 Abs. 4; 2282
    Begriff der Testierunfähigkeit i.S. von § 2229 Abs. 4 BGB

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Testierunfähigkeit bei vaskulärer Demenz mittelschwerer bis schwerer Ausprägung

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Erblasser leidet an Demenz - Wann ist er testierunfähig und sein Testament unwirksam?

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Testierunfähigkeit bei vaskulärer Demenz mittelschwerer bis schwerer Ausprägung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2015, 957
  • FamRZ 2016, 83
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG München, 14.08.2007 - 31 Wx 16/07

    Zur Testierfähigkeit des Erblassers bei mittelschwer ausgeprägter Demenz der

    Auszug aus OLG Bamberg, 22.05.2015 - 4 W 16/14
    Testierunfähig ist daher auch derjenige, der nicht in der Lage ist, sich über die für und gegen seine letztwillige Verfügung sprechenden Gründe ein klares, von krankhaften Einflüssen nicht gestörtes Urteil zu bilden und nach diesem Urteil frei von Einflüssen etwaiger interessierter Dritter zu handeln (ständige Rechtsprechung; vgl. BGH FamRZ 1958, 127, 128; BayObLGZ 2004, 237, 240 f.; OLG München, Beschluss vom 14.8.2007, 31 Wx 16/07, Rz. 18; OLG Bamberg, Beschluss vom 18.6.2012, 6 W 20/12, Rz. 15).
  • OLG Bamberg, 18.06.2012 - 6 W 20/12

    Testamentserrichtung: Voraussetzung für die Hinzuziehung eines Sachverständigen

    Auszug aus OLG Bamberg, 22.05.2015 - 4 W 16/14
    Testierunfähig ist daher auch derjenige, der nicht in der Lage ist, sich über die für und gegen seine letztwillige Verfügung sprechenden Gründe ein klares, von krankhaften Einflüssen nicht gestörtes Urteil zu bilden und nach diesem Urteil frei von Einflüssen etwaiger interessierter Dritter zu handeln (ständige Rechtsprechung; vgl. BGH FamRZ 1958, 127, 128; BayObLGZ 2004, 237, 240 f.; OLG München, Beschluss vom 14.8.2007, 31 Wx 16/07, Rz. 18; OLG Bamberg, Beschluss vom 18.6.2012, 6 W 20/12, Rz. 15).
  • BayObLG, 18.02.2003 - 1Z BR 136/02
    Auszug aus OLG Bamberg, 22.05.2015 - 4 W 16/14
    Eine Aufklärungspflicht besteht nämlich nur insoweit, als das Vorbringen der Beteiligten und der festgestellte Sachverhalt zu weiteren Ermittlungen Anlass geben (BayObLG Beschluss vom 18.2.2003, 1 Z BR 136/02 Rz. 24).
  • BayObLG, 17.08.2004 - 1Z BR 53/04

    Testierfähigkeit bei wahnbedingter Enterbung

    Auszug aus OLG Bamberg, 22.05.2015 - 4 W 16/14
    Testierunfähig ist daher auch derjenige, der nicht in der Lage ist, sich über die für und gegen seine letztwillige Verfügung sprechenden Gründe ein klares, von krankhaften Einflüssen nicht gestörtes Urteil zu bilden und nach diesem Urteil frei von Einflüssen etwaiger interessierter Dritter zu handeln (ständige Rechtsprechung; vgl. BGH FamRZ 1958, 127, 128; BayObLGZ 2004, 237, 240 f.; OLG München, Beschluss vom 14.8.2007, 31 Wx 16/07, Rz. 18; OLG Bamberg, Beschluss vom 18.6.2012, 6 W 20/12, Rz. 15).
  • BGH, 29.01.1958 - IV ZR 251/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Bamberg, 22.05.2015 - 4 W 16/14
    Testierunfähig ist daher auch derjenige, der nicht in der Lage ist, sich über die für und gegen seine letztwillige Verfügung sprechenden Gründe ein klares, von krankhaften Einflüssen nicht gestörtes Urteil zu bilden und nach diesem Urteil frei von Einflüssen etwaiger interessierter Dritter zu handeln (ständige Rechtsprechung; vgl. BGH FamRZ 1958, 127, 128; BayObLGZ 2004, 237, 240 f.; OLG München, Beschluss vom 14.8.2007, 31 Wx 16/07, Rz. 18; OLG Bamberg, Beschluss vom 18.6.2012, 6 W 20/12, Rz. 15).
  • OLG München, 15.12.2016 - 31 Wx 144/15

    Nachlasssache Cornelius Gurlitt: Weg frei für das Kunstmuseum Bern

    Testierunfähig ist daher auch derjenige, der nicht in der Lage ist, sich über die für und gegen die letztwillige Verfügung sprechenden Gründe ein klares, von krankhaften Einflüssen nicht gestörtes Urteil zu bilden und nach diesem Urteil frei von Einflüssen etwaiger interessierter Dritter zu handeln (st. Rspr.; vgl. BGH FamRZ 58, 127; BayObLGZ 2004, 237/240 f; OLG München FamRZ 2007, 2009/2011; OLG Bamberg FamRZ 2016, 83).
  • OLG Frankfurt, 23.01.2018 - 20 W 4/16

    Sachverständigengutachten im Erbscheinsverfahren

    Das OLG Bamberg (Beschluss vom 22.05.2015, Az. 4 W 16/14, zitiert nach juris) kam zu dem Ergebnis, dass bei einer vaskulären Demenz in einer mittelgradigen bis schweren Ausprägung eine freie Willensbildung nicht mehr möglich gewesen sei und nimmt dabei auch Bezug auf das dort eingeholte Sachverständigengutachten, wonach bei einem leichten Ausprägungsgrad der Demenz aus forensisch-psychiatrischer Sicht in der Regel von Geschäfts- bzw. Testierfähigkeit ausgegangen werden könne, bei einer mittelschweren Ausprägung der dementiellen Erkrankung sich jedoch Überlegungen in Richtung einer Testierunfähigkeit ergäben, wobei es auf das Ausmaß der kognitiven Einschränkungen ankomme, die eine eigenständige Lebensführung ohne Hilfe nicht mehr gestatten würden und die vielfach mit Desorientierung einhergingen.
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 23.04.2014 - 4 W 16/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,10600
OLG Saarbrücken, 23.04.2014 - 4 W 16/14 (https://dejure.org/2014,10600)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 23.04.2014 - 4 W 16/14 (https://dejure.org/2014,10600)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 23. April 2014 - 4 W 16/14 (https://dejure.org/2014,10600)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Veranlassung zur Klageerhebung durch den zur Abgabe eines titelersetzenden Anerkenntnisses aufgeforderten Haftpflichtversicherer

  • rechtsportal.de

    Veranlassung zur Klageerhebung durch den zur Abgabe eines titelersetzenden Anerkenntnisses aufgeforderten Haftpflichtversicherer

  • rechtsportal.de

    ZPO § 93
    Veranlassung zur Klageerhebung durch den zur Abgabe eines titelersetzenden Anerkenntnisses aufgeforderten Haftpflichtversicherer

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2015, 25
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Saarbrücken, 21.07.2009 - 5 W 169/09

    Veranlassung zur Erhebung einer Vollstreckungsgegenklage

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.04.2014 - 4 W 16/14
    Ist dies nicht der Fall, kann er nicht als Veranlasser der Kosten des Rechtsstreits angesehen werden, die deshalb dem Kläger aufzuerlegen sind (SaarlOLG OLGR 2009, 970).

    Veranlassung zur Anrufung des Gerichts hat die beklagte Partei gegeben, wenn ihr vorprozessuales Verhalten ohne Rücksicht auf Verschulden (SaarlOLG OLGR 2009, 970 f.) und die materielle Rechtslage, auf die es wegen des Anerkenntnisses nicht ankommt (h. M., OLG Stuttgart OLGR 1999, 414, 415; Zöller/Herget, ZPO 30. Aufl. § 93 Rn. 3, jeweils m. w. Nachw.), sich gegenüber dem Kläger so darstellte, dass dieser annehmen musste, er werde ohne Klage nicht zu seinem Recht kommen (SaarlOLG OLGR 2009, 970, 971).

  • BGH, 23.10.1984 - VI ZR 30/83

    Studenten-Vorlesungsstreik - § 249 BGB, Schadenszurechnung bei einem Unfall, der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.04.2014 - 4 W 16/14
    Ein titelersetzendes Anerkenntnis liegt vor, wenn der Schädiger - in der Regel vertreten durch seinen Haftpflichtversicherer - dem Geschädigten ein schriftliches Anerkenntnis abgibt, um ihm eine Feststellungsklage zu ersparen (BGH NJW 1985, 791; 2002, 1878, 1880; Bacher in Geigel, Der Haftpflichtprozess 26. Aufl. Kap. 38 Rn. 18).

    Ein solches Anerkenntnis kann ein Feststellungsurteil über die Schadensersatzpflicht mit der Folge "ersetzen", dass sich die Verjährung der Ersatzansprüche des Geschädigten für den Zukunftsschaden nach § 197 Abs. 1 Nr. 3 BGB richtet (BGH NJW 1985, 791, 792; Bacher in Geigel, aaO Rn. 24).

  • OLG Köln, 28.09.2005 - 26 UF 143/05

    Vergleichsweise Kostenregelung nach bisherigem Sach- und Streitstand -

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.04.2014 - 4 W 16/14
    Diese Voraussetzungen für die Anwendung des § 93 ZPO müssen kumulativ gegeben sein (OLG Köln OLGR 2006, 485, 486; Hk-ZPO/Gierl, 5. Aufl. § 93 Rn. 7).
  • OLG Saarbrücken, 14.07.2008 - 1 W 99/08

    Prozesskosten trotz sofortigen Anerkenntnisses

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.04.2014 - 4 W 16/14
    Der Streitwert des Beschwerdeverfahrens entspricht dem Wert des mit der Beschwerde verfolgten Kosteninteresses und damit dem Gesamtbetrag der erstinstanzlichen Verfahrenskosten (Gerichtkosten und außergerichtliche Kosten der Parteien, SaarlOLG, Beschl. v. 14. Juli 2008 - 1 W 99/08 - 19, juris Rn. 15, insoweit in OLGR 2008, 807 f. nicht abgedruckt).
  • BGH, 08.03.2005 - VIII ZB 3/04

    Begriff des sofortigen Anerkenntnisses bei Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.04.2014 - 4 W 16/14
    Daraus folgt, dass es für die Frage, ob die beklagte Partei Anlass zur Klage gegeben hat, entscheidend auf ihr Verhalten vor dem Prozess ankommt (BGH NJW-RR 2005, 1005).
  • BGH, 21.12.2006 - I ZB 17/06

    Zugang des Abmahnschreibens

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.04.2014 - 4 W 16/14
    Unbeschadet dessen trägt die beklagte Partei wegen des Ausnahmecharakters des § 93 ZPO gegenüber der Grundregel des § 91 ZPO die Darlegungs- und die Beweislast für die ihr günstige (und vorliegend streitige) Tatsache, keine Veranlassung zur Klageerhebung gegeben zu haben (BGH GRUR 2007, 629, 630 Rn. 11; SaarlOLG OLGR 2009, 533, 535; Hk-ZPO/Gierl, aaO Rn. 33; MünchKomm-ZPO/Schulz, aaO Rn. 9; Prütting/Gehrlein/ N. Schneider, ZPO 5. Aufl. § 93 Rn. 4; Wieczorek/Schütze/Steiner, ZPO 3. Aufl. § 93 Rn. 7).
  • OLG Hamm, 07.02.2006 - 9 U 62/05

    Zur Frage des Mitverschuldens des Geschädigten bei Tritt in ein Teerloch

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.04.2014 - 4 W 16/14
    Zunächst ist der Geschädigte nicht verpflichtet, vor Erhebung der Feststellungsklage den Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherer um eine Klarstellung zu bitten (vgl. OLG Hamm NZV 2007, 140, 141).
  • BGH, 26.05.1992 - VI ZR 253/91

    Keine Änderung der Verjährungsfrist durch deklaratorisches Anerkenntnis; eine

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.04.2014 - 4 W 16/14
    Auf Grund der Reichweite der Erklärung ist eine eindeutige Anerkenntniserklärung erforderlich (vgl. BGH NJW 1992, 2228, 2229).
  • BGH, 29.01.2002 - VI ZR 230/01

    Auswirkung eines Abfindungsvergleichs auf die Hemmung der Verjährung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.04.2014 - 4 W 16/14
    Ein titelersetzendes Anerkenntnis liegt vor, wenn der Schädiger - in der Regel vertreten durch seinen Haftpflichtversicherer - dem Geschädigten ein schriftliches Anerkenntnis abgibt, um ihm eine Feststellungsklage zu ersparen (BGH NJW 1985, 791; 2002, 1878, 1880; Bacher in Geigel, Der Haftpflichtprozess 26. Aufl. Kap. 38 Rn. 18).
  • OLG Saarbrücken, 01.06.2017 - 4 U 122/16

    Personenschaden bei Verkehrsunfall: Haushaltsführungsschaden eines im Haushalt

    Auf Grund der Reichweite der Erklärung ist jedoch eine eindeutige Anerkenntniserklärung erforderlich (vgl. BGH, Urteil vom 23. Oktober 1984 - VI ZR 30/83 -, juris Rn. 15 - NJW 1985, S. 791, 792; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 23. April 2014 - 4 W 16/14 -, juris, Rn. 6 mwN; zur Anwendbarkeit der Grundsätze des titelersetzenden Anerkenntnisses auch nach der Schuldrechtsreform vgl. auch OLG Köln, Beschluss vom 25. Juli 2016 - 7 U 79/16 -, juris, Rn. 3; Peters/Jacoby, in: Staudinger (2014) BGB § 212, Rn. 21a; Ellenberger, in: Palandt, 76. Aufl. 2017, § 197 Rn. 8).
  • OLG Köln, 25.07.2016 - 7 U 79/16

    Verjährung von anerkannten Ansprüchen

    Diese Rechtsprechung ist auch nach der Schuldrechtsmodernisierung weiterhin anwendbar sein (etwa Münchener Kommentar/Grothe, BGB, § 197 Rdn. 24; Staudinger/Peters/Jacoby, BGB, Neubearbeitung § 202 Rdn. 19, § 212 Rdn. 21 a; Palandt/Ellenberger, BGB, 75. Aufl., § 197 Rdn. 8; Erman/Schmidt-Räntsch, BGB, 14. Aufl., § 197 Rdn. 14; Bacher in: Geigel, Haftpflichtprozess, 27. Aufl., 38. Kap. Rdn. 18; KG MDR 2009, 1269 = NJOZ 2009, 1867; OLG Oldenburg ZfS 2014, 318; OLG Saarbrücken NJW-RR 2015, 25; anders Grunsky NJW 2013, 1336, 1338 ff., der schon die Rechtsprechung zum früheren Recht für verfehlt hält).
  • OLG Bremen, 29.05.2018 - 1 W 11/18

    Kostenentscheidung bei Anerkenntnis

    bb) Andere Oberlandesgerichte vertreten demgegenüber die Auffassung, dass es auf die materielle Rechtslage (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 08.01.1982 - 9 W 72/80, JurBüro 1982, 1570; OLG Hamm, Beschluss vom 06.02.1990 - 20 W 65/89, juris Rn. 4, VersR 1990, 1025; Beschluss vom 23.01.2003 - 27 W 41/02, juris Rn. 3, OLGR Hamm 2003, 232; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 23.04.2014 - 4 W 16/14, juris Rn. 5, NJW-RR 2015, 25; Zöller-Herget, 32. Aufl., § 93 ZPO Rn. 3) und auch auf die Schlüssigkeit der Klage nicht ankomme (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 24.08.1999 - 12 U 53/99, juris Rn. 4, OLGR Stuttgart 1999, 414. Thomas/Putzo-Hüßtege, 39. Aufl., § 93 ZPO Rn. 5), zumindest dann, wenn der Beklagte ungeachtet einer etwaigen Unschlüssigkeit der Klage anerkennt (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 08.05.2007 - 6 W 35/07, juris Rn. 25; Musielak-Voit/Flockenhaus, 15. Aufl., § 93 ZPO Rn. 27; Stein/Jonas-Bork, 22. Aufl., § 93 ZPO Rn. 10 a.E.).
  • LG Köln, 31.03.2020 - 14 T 11/19
    Zur Klageerhebung = zur Anrufung des Gerichts, also Klageeinreichung (hM; Saarbrücken NJW-RR 2017, 697 Tz 19 ff) hat der Beklagte Veranlassung gegeben, wenn sein Verhalten vor Prozessbeginn (BGH NJW-RR 2004, 999; NJW-RR 2005, 1005) ohne Rücksicht auf Verschulden (Karlsruhe ZInsO 2017, 2551 Tz 12; Bremen 29.5.2018 - 1 W 11/18 Tz 9) und materielle Rechtslage (Dresden MDR 2018, 178 Tz 3; Bremen 29.5.2018 - 1 W 11/18 Tz 12, 13 mwN) gegenüber dem Kläger so war, dass dieser annehmen musste, er werde ohne Klage nicht zu seinem Recht kommen (Stuttgart NJW-RR 2012, 763; OLGR Brandenburg 2008, 557; Hamm NJW-RR 2013, 767: unzureichendes Zugeständnis; Saarbrücken NJW-RR 2015, 25: nur formularmäßiger Einwendungsverzicht zum Haftungsgrund).
  • AG Düsseldorf, 18.01.2018 - 22 C 136/17

    Auskunftsanspruch eines Betroffenen über den logischen Aufbau der automatisierten

    Veranlassung zur Klageerhebung hat der Beklagte gegeben, wenn sein Verhalten vor Prozessbeginn (BGH NJW 1979, 2040; NJW-RR 2004, 999; 2005, 1005) ohne Rücksicht auf Verschulden (Zweibrücken JurBüro 82, 1083) und materielle Rechtslage (Schleswig JurBüro 82, 1569; Hamm OLGR 93, 182; Stuttgart OLGR 99, 414) gegenüber dem Kläger so war, dass dieser annehmen musste, er werde ohne Klage nicht zu seinem Recht kommen (Stuttgart NJW-RR 2012, 763; Düsseldorf VersR 2006, 1660; Bdb OLGR 2007, 1038; 2008, 557; Hamm NJW-RR 2013, 767: unzureichendes Zugeständnis; Saarbrücken NJW-RR 2015, 25: nur formularmäßiger Einwendungsverzicht zum Haftungsgrund).
  • OLG Karlsruhe, 22.03.2016 - 9 W 9/16

    Schadensersatzprozess nach Verkehrsunfall: Kostenpflicht der gegnerischen

    (Vgl. zu den Anforderungen an eine solche Erklärung BGH, NJW 1985, 791; OLG Saarbrücken, NJW-RR 2015, 25.) Da die Beklagte weder im Schreiben vom 30.09.2015 noch in der Folgezeit in der Frist bis zum 12.10.2015 eine für die Interessen des Klägers ausreichende Haftungserklärung abgegeben hat, musste der Kläger davon ausgehen, dass er sein Ziel - abschließende Klärung der Haftung dem Grunde nach - nur durch eine Feststellungsklage erreichen konnte.
  • AG Brandenburg, 30.03.2017 - 31 C 227/16

    Zum sofortigen Anerkenntnis von Schadensersatzansprüchen bei Wild- und

    Veranlassung zur Anrufung des Gerichts hat eine beklagte Partei somit bereits dann gegeben, wenn ihr vorprozessuales Verhalten ohne Rücksicht auf Verschulden ( OLG Saarbrücken , Beschluss vom 23.04.2014, Az.: 4 W 16/14, u.a. in: NJW-RR 2015, Seiten 25 f.; OLG Saarbrücken , Beschluss vom 21.07.2009, Az.: 5 W 169/09, u.a. in: OLG-Report 2009, Seiten 970 f. ) und ohne Rücksicht auf die materielle Rechtslage, auf die es wegen des Anerkenntnisses in der Regel nicht mehr ankommt ( OLG Saarbrücken , Beschluss vom 23.04.2014, Az.: 4 W 16/14, u.a. in: NJW-RR 2015, Seiten 25 f.; OLG Stuttgart , Urteil vom 24.08.1999, Az.: 12 U 53/99, u.a. in: OLG-Report 1999, Seiten 414 f. ), sich gegenüber der Klägerin so darstellte, dass diese annehmen musste, sie werde ohne eine Klage nicht zu ihrem Recht kommen ( OLG Saarbrücken , Beschluss vom 23.04.2014, Az.: 4 W 16/14, u.a. in: NJW-RR 2015, Seiten 25 f.; OLG Saarbrücken , Beschluss vom 21.07.2009, Az.: 5 W 169/09, u.a. in: OLG-Report 2009, Seiten 970 f. ).
  • OLG Oldenburg, 26.04.2022 - 8 W 13/22

    Sofortige Beschwerde gegen eine Kostenentscheidung; Begriff des sofortigen

    Da die Beklagte das titelersetzende Anerkenntnis nicht binnen der gesetzten Frist abgegeben hat und auch weder vorgetragen noch sonst ersichtlich ist, dass sie irgendwelche Hinderungsgründe benannt hätte, durften die Klägerinnen nach den oben genannten Maßstäben davon ausgehen, dass die Geltendmachung des Feststellungsbegehrens im Wege der Klage erforderlich ist (vgl. auch Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 23. April 2014 - 4 W 16/14 , juris, Rn. 10; Doukoff in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 2. Aufl., § 14 StVG (Stand: 01.12.2021), Rn. 78).
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