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   OLG Celle, 19.08.2005 - 4 W 162/05   

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https://dejure.org/2005,3512
OLG Celle, 19.08.2005 - 4 W 162/05 (https://dejure.org/2005,3512)
OLG Celle, Entscheidung vom 19.08.2005 - 4 W 162/05 (https://dejure.org/2005,3512)
OLG Celle, Entscheidung vom 19. August 2005 - 4 W 162/05 (https://dejure.org/2005,3512)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Gemeinschaftseigentum: Instandsetzungskosten einzelner Hebebühnen einer Doppelstockgarage

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 5 Abs. 2 WEG; § 16 Abs. 2 WEG
    Überprüfung der Gültigkeit eines Beschlusses der Eigentümerversammlung; Zulässigkeit der Verteilung der Kosten der Instandhaltung auch auf nicht betroffene Wohnungseigentümer; Entstehen von Sondereigentum an Teilen einer Garage nach einer Teilungserklärung; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Überprüfung der Gültigkeit eines Beschlusses der Eigentümerversammlung; Zulässigkeit der Verteilung der Kosten der Instandhaltung auch auf nicht betroffene Wohnungseigentümer; Entstehen von Sondereigentum an Teilen einer Garage nach einer Teilungserklärung; ...

  • Judicialis

    WEG § 5 Abs. 2; ; WEG § 16 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 5 Abs. 2 § 16 Abs. 2
    Bestreiten der anfallenden Instandsetzungskosten in Bezug auf einzelne Hebebühnen von im Sondereigentum stehenden "DuplexGaragen" aus der allgemeinen Instandhaltungsrücklage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Allgemeine Instandhaltungsrücklage für Sondereigentum?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 1682
  • NZM 2005, 871
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 22.03.1999 - 3 Wx 14/99

    Instandsetzungskosten einer Hebebühne

    Auszug aus OLG Celle, 19.08.2005 - 4 W 162/05
    Ein solcher konstruktiver Bestandteil sind auch die Hebebühnen einer Doppelstockgarage (ebenso Bärmann/Pick/ Merle, a. a. O., OLG Düsseldorf, NZM 1999, 571 m. w. Nachw.).
  • BayObLG, 21.07.1994 - 2Z BR 56/94

    Eintragung der Benutzungsregelung für einer Duplex-Garage im Grundbuch

    Auszug aus OLG Celle, 19.08.2005 - 4 W 162/05
    Dieser jedenfalls ganz herrschenden Meinung (a. A. Häublein in Anm. zu OLG Düsseldorf a. a. O. in MittBayNot 2000, 112114) steht auch nicht etwa die Entscheidung des BayObLG in DNotZ 1995, 70, entgegen, weil in jener Entscheidung es nicht um Instandsetzungskosten für eine Hebebühne, sondern um Fragen des Nutzungsrechts ging (vgl. auch OLG Düsseldorf, a. a. O., S. 572 r. Sp. u.).
  • BGH, 21.10.2011 - V ZR 75/11

    Wohnungseigentum: Erstreckung des Sondereigentums an einer Doppelstockgarage auf

    Dass die Hebebühne nebst Antrieb notwendiger Bestandteil einer Doppelstockgarage ist, rechtfertigt keine andere Beurteilung (aA OLG Celle, NJW-RR 2005, 1682; OLG Düsseldorf, MittBayNot 2000, 110, 111; Riecke/Schmid/Schneider, WEG, 3. Aufl., § 5 Rn. 43; Vandenhouten in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 9. Aufl., § 5 Rn. 31).
  • LG München I, 05.11.2012 - 1 S 1504/12

    Sondereigentum an Bauteilen einer Doppelstockgarage; Teilungserklärung

    In Rechtsprechung und Literatur wurde zum Großteil vor der Entscheidung des BGH die Auffassung vertreten, dass die konstruktiven Bauteile der Duplex- bzw. Mehrfachparker in jedem Fall als zwingendes Gemeinschaftseigentum anzusehen sind (vgl. insbes. OLG Düsseldorf, NZM 1999, 571-573, OLG Celle, NJW-RR 2005, 1682, AG Rosenheim, ZMR 2008, 923-925, Spielbauer/Then, WEG, 2. Aufl., § 5 Rn. 12 mit Fußnote 108, wo auf Rechtsprechung verwiesen wird, die sich mit einer gemeinsamen Hydraulikanlage befasst, Schneider/Förth in Riecke/Schmid, Wohnungseigentumsrecht, 2. Aufl., § 5 Rn. 43).

    Zur Begründung hat die frühere Rechtsprechung dabei darauf abgestellt, dass die Hebebühne nebst Antrieb notwendiger Bestandteil einer Doppelstockgarage sei (so z.B. OLG Celle, NJW-RR 2005, 1682) bzw. konstruktiver Teil des Gebäudes im Sinne von § 5 Abs. 2 WEG (so etwa OLG Düsseldorf NZM 1999, 571-573).

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