Weitere Entscheidung unten: OLG Bamberg, 16.01.2009

Rechtsprechung
   OLG Jena, 15.04.2008 - 4 W 171/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,11264
OLG Jena, 15.04.2008 - 4 W 171/08 (https://dejure.org/2008,11264)
OLG Jena, Entscheidung vom 15.04.2008 - 4 W 171/08 (https://dejure.org/2008,11264)
OLG Jena, Entscheidung vom 15. April 2008 - 4 W 171/08 (https://dejure.org/2008,11264)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    § 485 Abs. 2 ZPO
    Selbständiges Beweisverfahren und Geruchsimmissionen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit einer Bewertung der auf das Grundstück einwirkenden Geruchsimmissionen durch sachverständige Begutachtung bei unterschiedlicher Einwirkungsstärke; Produktionsart oder Windrichtung als Kriterien teilweise stärkerer und teilweise schwächerer sowie zeitweilig ...

  • Judicialis

    ZPO § 485 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 485 Abs. 2
    Statthaftigkeit eines selbständigen Beweisverfahrens wegen Zustandsbeeinträchtigung eines Grundstückes durch temporäre Geruchsbelästigung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Veränderung des Grundstücks durch Geruchsbeeinträchtigungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Selbständiges Beweisverfahren: Variierende Geruchsimmissionen als Gegenstand einer Zustandsfeststellung? (IBR 2009, 62)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2008, 1355
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Hamburg, 30.07.1999 - 307 T 74/99
    Auszug aus OLG Jena, 15.04.2008 - 4 W 171/08
    Anwendungsfälle von § 485 Absatz 2 ZPO seien Lärmstörungen (Zimmermann, ZPO, 8. Auflage, § 485 Rn. 3 c; a.A. LG Hamburg MDR 1999, 1344).

    § 485 Absatz 2 ZPO sei bei einer akustischen, optischen oder sonstigen Einwirkung anwendbar, soweit sie sich auf den Zustand der gestörten Sache auswirke, § 485 Absatz 2 ZPO sei weit gemeint (Baumbach/Lauterbach/ Albers/ Hartmann, ZPO, 66. Auflage, § 485 Rn. 15 "Immissionen"; a.M. Düsseldorf in MDR in 1992, 807, LG Hamburg in MDR 1999, 1344).

    Zu Recht lehne Düsseldorf (MDR 1992, 807) es ab, Geräuschimmissionen feststellen zu lassen (§ 485 Absatz 2 Nummer 1), wenn deren Ausmaß je nach Maschinenbetrieb wechsele; ebenso Landgericht Hamburg (MDR 1999, 1344) für von einer Gaststätte ausgehende Lärmstörungen (so Zöller-Herget, ZPO, 26. Auflage, § 485 Rn. 9).

    § 485 Absatz 2 Nummer 1 ZPO betreffe den Zustand einer Sache; nicht hierher gehörten Geräuschimmissionen, die nicht von einer gleich bleibenden Quelle ausgingen, sondern naturgemäß wechselnde Störungen verursachten, wie z.B. Lärm je nach Ausmaß des Maschinenbetriebs (OLG Düsseldorf MDR 1992, 807) oder solcher aus einer Gaststätte (LG Hamburg MDR 1999, 1344) , beide zit. in Musielak-Huber, ZPO, 5. Auflage, § 485 Rn. 12. Zur Begründung, weswegen bei wechselnden Einwirkungen auf eine Sache nicht deren Zustand im Rahmen des § 485 Absatz 2 Nummer 1 ZPO einer Begutachtung zugeführt werde, wird angeführt, das Ergebnis der Begutachtung müsse allein von der Eigenschaft der Sache abhängen, müsse also jeder Zeit, wenn die Sache selbst nicht verändert werde, durch eine neue Begutachtung bestätigt werden können (OLG Düsseldorf in MDR 1992, 807).

    Unter Zustand i.S.v. § 485 Absatz 2 ZPO seien nur eine solche Eigenschaften zu verstehen, die einer Sache über einen gewissen Zeitraum unverändert anhafteten, denn nur die Feststellung derartiger Eigenschaften könne überhaupt geeignet sein, dem Zweck der Beweissicherung, nämlich der Vermeidung eines Rechtsstreits zu dienen (LG Hamburg in MDR 1999, 1344).

  • OLG Düsseldorf, 22.11.1991 - 9 W 139/91
    Auszug aus OLG Jena, 15.04.2008 - 4 W 171/08
    Zu Recht lehne Düsseldorf (MDR 1992, 807) es ab, Geräuschimmissionen feststellen zu lassen (§ 485 Absatz 2 Nummer 1), wenn deren Ausmaß je nach Maschinenbetrieb wechsele; ebenso Landgericht Hamburg (MDR 1999, 1344) für von einer Gaststätte ausgehende Lärmstörungen (so Zöller-Herget, ZPO, 26. Auflage, § 485 Rn. 9).

    § 485 Absatz 2 Nummer 1 ZPO betreffe den Zustand einer Sache; nicht hierher gehörten Geräuschimmissionen, die nicht von einer gleich bleibenden Quelle ausgingen, sondern naturgemäß wechselnde Störungen verursachten, wie z.B. Lärm je nach Ausmaß des Maschinenbetriebs (OLG Düsseldorf MDR 1992, 807) oder solcher aus einer Gaststätte (LG Hamburg MDR 1999, 1344) , beide zit. in Musielak-Huber, ZPO, 5. Auflage, § 485 Rn. 12. Zur Begründung, weswegen bei wechselnden Einwirkungen auf eine Sache nicht deren Zustand im Rahmen des § 485 Absatz 2 Nummer 1 ZPO einer Begutachtung zugeführt werde, wird angeführt, das Ergebnis der Begutachtung müsse allein von der Eigenschaft der Sache abhängen, müsse also jeder Zeit, wenn die Sache selbst nicht verändert werde, durch eine neue Begutachtung bestätigt werden können (OLG Düsseldorf in MDR 1992, 807).

  • BGH, 30.10.1998 - V ZR 64/98

    Formulierung eines Unterlassungsgebots betreffend Geruchsbelästigungen;

    Auszug aus OLG Jena, 15.04.2008 - 4 W 171/08
    Im Rahmen einer nachbarrechtlichen Unterlassungsklage wegen Geruchsbelästigung ist für die Feststellung einer erheblichen Geruchsbelästigung als ausreichend angesehen worden, dass ein Gutachten nach der einschlägigen Richtlinie eingeholt worden ist, zwei Zeugen vernommen worden sind und ein einmaliger Ortstermin abgehalten worden ist (BGH NJW 1999, 356 ff, zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 06.09.2016 - 24 U 4/15

    Unterlassung; Geruchsimmissionen

    Auch wenn es sich dabei nicht um eine Regelung durch Gesetz oder Rechtsverordnung handelt, ist anerkannt, dass die GIRL für die Beurteilung von Geruchsbeeinträchtigungen als Entscheidungshilfe des Gerichts herangezogen werden kann (BGH NJW 2005, 660; OLG Celle OLGR 2009, 917; OLG Saarbrücken, Beschl. vom 05.01.2015 - 5 W 89/14, NJOZ 2015, 576; OLG Jena, Beschl. v. 15.4.2008 - 4 W 171/08BeckRS 2011, 02549; Palandt/Bassenge, BGB, 75. Aufl., § 906 Rn. 19, 21).
  • OLG Saarbrücken, 05.01.2015 - 5 W 89/14

    Gegenstand eines selbstständigen Beweisverfahrens: Klärung von auf ein Grundstück

    Es ist kein Grund erkennbar, die sachverständige Klärung der - veränderlichen - Immissionsbelastung eines Grundstücks in einem Hauptsacheverfahren zuzulassen, sogar für geboten zu halten (siehe z.B. für jahreszeitlich schwankenden Froschlärm OLG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 17.09.2013 - 12 U 143/12 - juris; zur sachverständigen Klärung von Geräuschimmissionen durch eine Orgel OLG Celle, NJW-RR 2011, 1585), die Beweiserhebung im selbstständigen Beweisverfahren, das einem solchen Rechtsstreit vorgeschaltet ist und ihn mit Blick auf die erfolgende Vorabklärung im Idealfall verhindert, indessen zu verwerfen (vgl. für die hier vertretene Auffassung: Ahrens in: Wieczorek/Schütze, 4. Aufl. 2014, § 485 Rdn. 47; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 73. Aufl. 2015, § 485 Rdn. 15; ebenso - für Geruchsbeeinträchtigungen OLG Thüringen, Beschl. v. 15.04.2008 - 4 W 171/08 - juris; Kratz in: Vorwerk/Wolf, ZPO, Ed. 14, 2014, § 485 Rdn. 35.1; unentschlossen Leipold in: Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl. 2006, § 485 Rdn. 19, mit der Überlegung, den Begriff des Zustands weit zu fassen und bei offenkundig für einen künftigen Rechtsstreit nicht zielführenden Feststellungen das rechtliche Interesse zu verneinen).

    Zur Klärung der Frage, ob die dort normierte Wesentlichkeitsgrenze überschritten wird, kann anerkanntermaßen (jedenfalls auch) die Einholung eines Sachverständigengutachtens beitragen (siehe OLG Celle, Urt. v. 26.11.2008 - 4 U 91/08 - juris, auch zur Beurteilung der Wesentlichkeitsschwelle i.S.d. § 906 BGB unter Berücksichtigung der Geruchsimmissionsrichtlinie des Länderausschusses für Immissionsschutz als Orientierungshilfe; OLG Thüringen, Beschl. v. 15.04.2008 - 4 W 171/08 - juris: erhebliche Geruchsbelästigungen könnten z.B. auf der Grundlage von olfaktometrischen Emissionsmessungen festgestellt werden).

    Dass es in einem etwaigen späteren Hauptsacheverfahren gegebenenfalls weiterer Beweiserhebungen, insbesondere eines Ortstermins bedarf, falls ein Vergleich mit Richtwerten sich als unzureichend erweist (vgl. OLG Celle, Urt. v. 26.11.2008 - 4 U 91/08 - juris; siehe auch OLG Hamm, NVwZ-RR 2007, 756, juris Rdn. 151), schließt die selbstständige Beweiserhebung, wie oben ausgeführt, nicht aus (vgl. OLG Thüringen, Beschl. v. 15.04.2008 - 4 W 171/08 - juris).

  • OLG Hamm, 14.11.2019 - 24 W 4/19

    Selbstständiges Beweisverfahren; Geräuschimmissionen

    Unmittelbarer Antragsgegenstand in diesem Sinne ist die Sache auch, wenn die festzustellenden Eigenschaften nicht in ihr selbst angelegt sind, sondern sich erst durch ihre Beziehung zur sie umgebenden Außenwelt ergeben, und zwar auch dann, wenn diese Umgebungsbedingungen - wie bei den hier verfahrensgegenständlichen Geräuschimmissionen - Schwankungen unterliegen (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 05. Januar 2015 - 5 W 89/14 - MDR 2015, 793; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 15. April 2008 - 4 W 171/08 - zitiert nach juris; Kratz, in: BeckOK ZPO, Vorwerk/Wolf, Stand: 01.07.2019, § 485 ZPO Rn. 35; offengelassen von VG Ansbach, Beschluss vom 06.05.2019 - AN 17 X 18.1897 - BeckRS 2019, 9258).

    Umgekehrt kann die Feststellung die maßgeblichen Richtwerte massiv überschreitender Geräuschimmissionen die Antragsgegnerin als potentiellen zukünftigen Prozessgegner zum Einlenken bewegen (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 05. Januar 2015 - 5 W 89/14 - MDR 2015, 793; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 15. April 2008 - 4 W 171/08 - zitiert nach juris).

  • VG Ansbach, 06.05.2019 - AN 17 X 18.01897

    Keine Zulässigkeit des selbständigen Beweisverfahrens (hier bzgl.

    Die Kammer lässt es dahingestellt, ob die Zulässigkeit des Antrages auf Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens bereits daran scheitert, dass - wenn man der Rechtsprechung insoweit folgt - von Teilen der land- und oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung angenommen wird, die Feststellung von Lärmstörungen, wie sie beispielsweise von einer Gaststätte ausgehen sollen, könnten nicht Gegenstand eines selbständigen Beweisverfahrens sein, da sie nicht den Zustand einer Sache im Sinne des § 485 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Fall 2 Unterfall 1 ZPO beträfen (vgl. LG Hamburg, B.v. 30.7.1999 - 307 T 74/99 - BeckRS 1999, 11726; OLG Frankfurt a.M., B.v. 17.9.2015 - 16 W 48/15 - IBRRS 2016, 0056; a.A. dagegen: OLG Saarbrücken, B.v. 5.1.2015 - 5 W 89/14 - NJOZ 2015, 576; ThürOLG, B.v. 15.4.2008 - 4 W 171/08 - IBRRS 2008, 1798).
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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 16.01.2009 - 4 W 171/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,27381
OLG Bamberg, 16.01.2009 - 4 W 171/08 (https://dejure.org/2009,27381)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 16.01.2009 - 4 W 171/08 (https://dejure.org/2009,27381)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 16. Januar 2009 - 4 W 171/08 (https://dejure.org/2009,27381)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Beratungshilfe: Höhe der Vergütung eines Rechtsanwalts

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtspflegerforum.de (Kurzinformation)

    Anrechnung von Zahlungen des Anspruchgegners auf die RA Vergütung gem. § 58 Abs. 1 RVG

 
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Wird zitiert von ... (11)

  • OLG Saarbrücken, 24.07.2009 - 5 W 148/09

    Anrechnung vom Gegner zu erstattender Kosten auf die Beratungshilfevergütung

    Ist der Gegner materiell-rechtlich - etwa aus Vereinbarung, Verzug, positiver Vertragsverletzung oder unerlaubter Handlung - verpflichtet, dem Rechtssuchenden die Kosten der Wahrung seiner Rechte zu ersetzen, so schuldet er nach § 9 Satz 1 BerHG die gesetzliche Vergütung nach dem jeweiligen Gebührentatbestand und nicht lediglich die verminderte Vergütung für die Beratungshilfe, da er durch die Mittellosigkeit des Rechtssuchenden nicht begünstigt werden soll (vgl. OLG Bamberg, Beschl. v. 16.1.2009 - 4 W 171/08; Hartung/Römermann, Praxiskommentar zum RVG , 2004, § 58 , Rdn. 8; Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, PKH/BerH, 4. Aufl., Rdn. 998; Schoreit/Groß, BerH/PKH, 9. Aufl., § 9 BerHG , Rdn. 2).

    Entgegen der Ansicht des Landgerichts gilt die Anrechnungsbestimmung für alle Zahlungen nach § 9 BerHG , auch wenn sie - wie es hier der Fall ist - den vollen Gebührenanspruch eines Wahlanwalts nicht erreichen (vgl. OLG Bamberg, Beschl. v. 16.1.2009 - 4 W 171/08 - Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, aaO.; ohne Einschränkung der Anrechnung auch Riedel/Sußbauer/Schmahl, aaO., § 58 , Rdn. 4; § 59 , Rdn. 57; Sommerfeldt/Jahn, Beck"scher Online-Kommentar RVG , Stand: 15.5.2009, § 58 , Rdn. 3; Gerold/Schmitt-Müller-Rabe, RVG , 18. Aufl., § 58 , Rdn. 3; Schoreit/Groß, aaO., § 9 BerHG , Rdn. 6; Bischof/Jungbauer/Podlech-Trappmann, Kompaktkommentar RVG , § 58 , Rdn. 3; a.A. Schnapp/Schneider, Anwaltskommentar RVG , 3. Aufl., § 58 , Rdn. 10).

  • LG Detmold, 07.07.2011 - 3 T 5/11

    Zahlungen des erstattungspflichtigen Gegners nach § 9 BerHG sind auf die

    Der Wortlaut des § 58 Abs. 1 RVG ist insoweit eindeutig (ebenso OLG Bamberg, Beschluss vom 16.01.2009 - 4 W 171/08 - OLG Saarbrücken, Beschluss vom 24.07.2009 - 5 W 148/09 - OLG Celle, NJW-RR 2011, Seite 719).
  • OLG Celle, 29.12.2010 - 2 W 383/10

    Anrechnung durch den erstattungspflichtigen Gegner gezahlter Beträge auf das

    In Rechtsprechung und Rechtsliteratur ist umstritten, ob in Fällen der Beratungshilfe Zahlungen des erstattungspflichtigen Gegners ohne Einschränkung auf die aus der Landeskasse zu zahlende Vergütung anzurechnen sind (so OLG Bamberg, Beschluss vom 16. Januar 2009, Az.: 4 W 171/08, zitiert nach JURIS Rdz. 4) oder aber eine Anrechnung in der Weise zu erfolgen hat, dass Zahlungen zuerst auf die Differenz zwischen der Vergütung nach Nr. 2500ff. VV-RVG und einer Vergütung nach Teil 1 und 2 des VV-RVG , also auf den Teil anzurechnen sind, für den ein Anspruch gegen die Staatskasse nicht besteht (so LG Saarbrücken AGS 2009, 290f. und ihm folgend OLG Saarbrücken, Beschluss vom 24. Juli 2009, Az.: 5 W 148/09; vgl. ferner Hartung/Römermann/Schons, RVG, 2. Auflage, § 58 Rdz. 1).
  • OLG Naumburg, 22.08.2011 - 2 Wx 30/11

    Beratungshilfe: Anrechnung von Zahlungen eines erstattungspflichtigen Gegners

    Hinsichtlich der Anrechenbarkeit schließt sich der Senat der übereinstimmenden Rechtsprechung des OLG Celle (Beschluss v. 29.12.2010 - Az.: 2 W 383/10 -, NJW-RR 2011, 719), des OLG Saarbrücken (Beschluss v. 24.07.2009 - Az.: 5 W 148/09 -, zitiert nach juris, teilweise für die Gegenmeinung angeführt) und des OLG Bamberg (Beschluss v. 16.01.2009 - Az.: 4 W 171/08 -, zitiert nach juris) an (ebenso auch AG Halle, Beschluss v. 09.03.2011 - Az.: 103 II 8727/06 -, zitiert nach juris; AG Mosbach, Beschluss v. 15.03.2011 - Az.: 146/10 BHG -, NJW-RR 2011, 698 ff.).
  • SG Berlin, 26.01.2021 - S 133 SF 255/20

    Kosten Sozialrecht, Beratungshilfe, Unterschied Prozesskostenhilfe und

    Das Oberlandesgericht Bamberg führt im Beschluss vom 16. Januar 2009, Az. 4 W 171/08 zum Grundgedanken der Beratungshilfe zutreffend aus: "§ 9 BerHG will eine Begünstigung des Gegners durch die Mittellosigkeit des Rechtssuchenden verhindern (z. B. Mayer/Kroiß-Pukall RVG, 3. Aufl. Rdn. 5 zu § 58 m. w. N.).
  • AG Halle/Saale, 08.02.2012 - 103 II 2655/07

    Beratungshilfe: Anrechnung der vom Gegner zu ersetzenden Kosten auf die aus der

    Zu Unrecht beruft sich die Bezirksrevisorin auf den Beschluss des OLG Bamberg vom 16. Januar 2009 (Az. 4 W 171/08, zitiert nach juris).
  • AG Halle/Saale, 07.09.2012 - 103 II 20/12

    Beratungshilfe: Ehescheidung und Folgesachen als eine Angelegenheit; Zumutbarkeit

    Auch das kostenrechtliche Argument des OLG Dresden vermag nicht zu überzeugen: Vorliegend ist es beispielsweise nicht recht einzusehen, dass die Rechtsanwältin für ein einziges Schreiben, nämlich das vom 12. Januar 2012, sowie für ein Telefonat mit dem gegnerischen Anwalt sage und schreibe 499, 80 ? erhalten soll (auch wenn die Rechtsanwältin vor der Abfassung des Schreibens und dem Telefonat zweifellos mehrere Rechtsprobleme durchdenken musste), obwohl nach der zutreffenden Ansicht des OLG Bamberg (Beschluss vom 16. Januar 2009, Az. 4 W 171/08, zitiert nach juris) die Beratungshilfe dem Rechtsanwalt der mittellosen Partei eine Mindestvergütung sichern will, mehr aber nicht.
  • LG Duisburg, 12.04.2011 - 11 T 40/11

    Verrechnung von Zahlungen des erstattungspflichtigen Gegners auf die Differenz

    Die Beratungshilfe will dem Rechtsanwalt einer mittellosen Partei allein eine Mindestvergütung sichern, mehr nicht (OLG Bamberg, Beschluss vom 16.01.2009 - 4 W 171/08 -).
  • AG Halle/Saale, 09.03.2011 - 103 II 8727/06

    Beratungshilfe: Anrechnung der vom Gegner zu ersetzenden Kosten auf die aus der

    Auch das OLG Bamberg hat mit dem von der Rechtspflegerin zu Recht zitierten Beschluss vom 16. Januar 2009 (Az. 4 W 171/08, zitiert nach juris) ausgeführt, dass die vom Gegner des Rechtssuchenden zu ersetzenden Kosten auf die aus der Landeskasse zu zahlende Vergütung auch dann angerechnet wird, wenn die "Wahlanwaltsvergütung" nicht vollständig erstatt worden ist.
  • AG Halle/Saale, 20.05.2011 - 103 II 5446/09

    Beratungshilfe: Vergütungsfestsetzung bei mehreren Urheberrechtsverletzungen

    Da es vorliegend um Beratungshilfe geht, ist auch folgendes in den Blick zu nehmen: Die Beratungshilfe will dem Rechtsanwalt einer mittellosen Partei eine Mindestvergütung sichern, mehr nicht (OLG Bamberg, Beschluss vom 16. Januar 2009, Az. 4 W 171/08, zitiert nach juris).
  • AG Halle/Saale, 24.08.2011 - 103 II 7596/10

    Beratungshilfe: Ehescheidung und Folgesachen als eine Angelegenheit

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