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   OLG Koblenz, 19.04.2010 - 4 W 183/10   

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https://dejure.org/2010,5401
OLG Koblenz, 19.04.2010 - 4 W 183/10 (https://dejure.org/2010,5401)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 19.04.2010 - 4 W 183/10 (https://dejure.org/2010,5401)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 19. April 2010 - 4 W 183/10 (https://dejure.org/2010,5401)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Kein Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Gesellschaft durch Angriff auf ihre Gesellschafter

  • openjur.de

    §§ 1004 Abs. 1 Satz 2, 823 Abs. 1 BGB; Artt. 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 GG

  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 823 Abs 1 BGB, § 1004 Abs 1 S 2 BGB, Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG
    Einstweilige Verfügung wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung: Widerlegung des Vorliegens einer Wiederholungsgefahr bei Äußerungen im Zusammenhang mit einer Berichterstattung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Berichterstattung über ein Strafverfahren in der Presse; Anforderungen an die Feststellung der Wiederholungsgefahr

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Berichterstattung über ein Strafverfahren in der Presse; Anforderungen an die Feststellung der Wiederholungsgefahr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Zum Persönlichkeitsrecht von Unternehmen - Unternehmenspersönlichkeitsrecht

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Persönlichkeitsrecht von Unternehmen

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Rund-Mail über Strafvorwurf gegen Vorstand verletzt nicht Unternehmensrechte

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Unternehmen muss Bericht über strafrechtliche Vorwürfe in Rund-Mail dulden

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Ein Unternehmen muss strafrechtliche Vorwürfe gegen seinen Vorstand gegen sich gelten lassen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 08.07.1980 - VI ZR 177/78

    Ausgleich von Persönlichkeitsrechtsverletzungen einer Personengesellschaft

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.04.2010 - 4 W 183/10
    Dies kommt insbesondere in Betracht, wenn der Gesellschafter oder Betriebsangehörige in dieser Eigenschaft oder wegen Tätigkeiten angegriffen wird, mit denen die Verkehrsauffassung auch die Gesellschaft identifiziert (BGHZ 78, 24, 26 f.; BGH, Beschluss vom 3. Juni 1975 - VI ZR 123/74, NJW 1975, 1882, Tz. 12 f.; Burkhard in Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Aufl., Kap. 12 Rdnr. 45 f.).
  • BGH, 03.06.1975 - VI ZR 123/74

    Voraussetzungen des zivilrechtlichen Anspruchs auf Unterlassung - Rufschädigung

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.04.2010 - 4 W 183/10
    Dies kommt insbesondere in Betracht, wenn der Gesellschafter oder Betriebsangehörige in dieser Eigenschaft oder wegen Tätigkeiten angegriffen wird, mit denen die Verkehrsauffassung auch die Gesellschaft identifiziert (BGHZ 78, 24, 26 f.; BGH, Beschluss vom 3. Juni 1975 - VI ZR 123/74, NJW 1975, 1882, Tz. 12 f.; Burkhard in Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Aufl., Kap. 12 Rdnr. 45 f.).
  • BGH, 08.02.1994 - VI ZR 286/93

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Unternehmens durch

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.04.2010 - 4 W 183/10
    Im Interesse des Rechtsschutzes des Betroffenen müssen an die Widerlegung der Vermutung der Wiederholungsgefahr hohe Anforderungen gestellt werden (BGH, Urteil vom 8. Februar 1994 - VI ZR 286/93, NJW 1994, 1281, Tz. 27).
  • OLG Frankfurt, 24.05.2002 - 5 W 4/02

    Begriff der Einzelrichterentscheidung i.S. von § 568 S. 1 ZPO

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.04.2010 - 4 W 183/10
    Der Senat sieht auch deshalb von der Durchführung eines Abhilfeverfahrens ab, weil die Überprüfung ergeben hat, dass die angefochtene Entscheidung rechtmäßig ist und das Abhilfeverfahren zu keinem anderen Ergebnis führen darf (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 24. Mai 2002 - 5 W 4/02, Tz. 4, zitiert nach Juris).
  • BGH, 27.01.1998 - VI ZR 72/97

    Voraussetzungen und Inhalt eines Unterlassungsanspruchs gegen ein Zitat in der

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.04.2010 - 4 W 183/10
    Zwar begründet der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen in der Regel eine Vermutung für das Vorliegen einer Wiederholungsgefahr (ständige Rechtssprechung; vgl. etwa BGH, Urteil vom 27. Januar 1998 - VI ZR 72/97, NJW 1998, 1391, Tz. 27 m.w.Nachw.).
  • VGH Bayern, 25.05.2010 - 7 ZB 09.2655

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses nicht bezüglich der Klage gegen

    Auch im Zivilrecht ist anerkannt, dass die Vermutung der Wiederholungsgefahr nicht allein durch Abgabe einer mit einem Vertragsstrafeversprechen versehenen Unterlassungserklärung widerlegt werden kann (OLG Koblenz vom 19.4.2010 Az. 4 W 183/10 ).
  • VG Augsburg, 13.09.2019 - Au 7 E 19.978

    Unterlassungsanspruch bei Äußerungen durch Hoheitsträger

    Auch im Zivilrecht ist anerkannt, dass die Vermutung der Wiederholungsgefahr nicht allein durch Abgabe einer mit einem Vertragsstrafeversprechen versehenen Unterlassungserklärung widerlegt werden kann (OLG Koblenz vom 19.4.2010 Az. 4 W 183/10 ).
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