Rechtsprechung
OLG Celle, 10.11.2003 - 4 W 184/03 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Beurteilungsgrundlage für einen Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer im Falle einer baulichen Maßnahme an der Grenzwand auf dem Nachbargrundstück; Gestattung des Grenzüberbaues als eine einer Verfügung eines Nichtberechtigten vergleichbare Situation; Begriff der ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beurteilungsgrundlage für einen Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer im Falle einer baulichen Maßnahme an der Grenzwand auf dem Nachbargrundstück; Gestattung des Grenzüberbaues als eine einer Verfügung eines Nichtberechtigten vergleichbare Situation; Begriff der ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 22; BGB § 912
Wirksamkeit eines Mehrheitsbeschlusses der Wohnungseigentümer bei baulichen Maßnahmen eines Überbaus des Nachbarn - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Zustimmung zu Maßnahmen des Nachbarn durch Mehrheitsbeschluß?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Hannover - 71 II 441/02
- LG Hannover, 23.09.2003 - 17 T 26/03
- OLG Celle, 10.11.2003 - 4 W 184/03
Papierfundstellen
- NJW-RR 2004, 16
- NZM 2003, 982
- ZMR 2004, 361
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 22.02.1974 - V ZR 103/73
Eigentumsverhältnisse nach rechtmäßigem Überbau
Auszug aus OLG Celle, 10.11.2003 - 4 W 184/03
Wird bei Errichtung eines Gebäudes im Einverständnis mit dem Grundstücksnachbarn über die Grenze gebaut (rechtmäßiger Überbau), so sind zwar für die Eigentumsverhältnisse am übergebauten Gebäudeteil die gleichen Grundsätze maßgebend, die nach §§ 912 ff BGB im Falle des entschuldigten rechtswidrigen Überbaues gelten (vgl. BGHZ 62, 141). - BGH, 19.11.1954 - V ZR 90/53
Grenzüberbau des Pächters
Auszug aus OLG Celle, 10.11.2003 - 4 W 184/03
Dies ist zwar von der höchstrichterlichen Rechtsprechung lediglich für den Fall der Genehmigung des von einem Pächter vorgenommenen Grenzüberbau durch den Eigentümer des Stammgrundstücks entschieden worden (vgl. BGHZ 15, 216, 219). - BGH, 27.04.1994 - IV ZR 132/93
Begriff der Leistung; Berechnung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs
Auszug aus OLG Celle, 10.11.2003 - 4 W 184/03
Danach unterliegt der hinübergebaute Gebäudeteil zwar nicht der Grundregel der §§ 94 Abs. 1, 946 BGB, es tritt jedoch entsprechend § 95 Abs. 1 Satz 2 BGB die Wirkung ein, dass er als Scheinbestandteil des überbauten Grundstücks gemäß §§ 93, 94 Abs. 2 BGB wesentlicher Bestandteil des Grundstücks bleibt, von dem aus übergebaut wurde (vgl. BGH NJW 94, 1791).