Rechtsprechung
OLG Celle, 07.02.2003 - 4 W 208/02 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Wohnungseigentum: Bestimmtheit des Eigentümerbeschlusses; Mehrheitsbeschluss über Balkonsanierung und weißen Fassadenanstrich
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 21 Abs. 5 Ziff. 2 WEG ; § 22 Abs. 1 WEG ; § 14 WEG ; § 23 Abs. 2 WEG
Wirksamkeit des Beschlusses einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Schlagwortartige Bezeichnung des Gegenstandes; Mehrheitlich beschlossene Balkonsanierung ; Betroffenheit des Gemeinschaftseigentums; Entscheidung über Farbe des Fassadenanstrichs; Beeinträchtigung des ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeit des Beschlusses einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Schlagwortartige Bezeichnung des Gegenstandes; Mehrheitlich beschlossene Balkonsanierung ; Betroffenheit des Gemeinschaftseigentums; Entscheidung über Farbe des Fassadenanstrichs; Beeinträchtigung des ...
- Judicialis
WEG § 21 Abs. 5 Ziff. 2; ; WEG § 22 Abs. 1; ; WEG § 14; ; WEG § 23 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft - Balkonsanierung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Entscheidung der Wohnungseigentümer durch Mehrheitsbeschluss
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Hannover - 70 II 102/02
- LG Hannover, 27.09.2002 - 4 T 33/02
- OLG Celle, 07.02.2003 - 4 W 208/02
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99
Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum
Auszug aus OLG Celle, 07.02.2003 - 4 W 208/02
Dieser Erstbeschluss musste nicht einstimmig ergehen und ist deshalb auch nicht nichtig (vgl. BGHZ 145, 158). - OLG Düsseldorf, 18.12.1995 - 1 U 255/94
Anscheinsbeweises bei gestelltem Verkehrsunfall
Auszug aus OLG Celle, 07.02.2003 - 4 W 208/02
Nach der Rechtsprechung des Senats gehören Balkonbrüstungen zwingend zum Gemeinschaftseigentum (OLGR 1996, 122). - BGH, 10.03.1994 - IX ZR 98/93
Ansprüche auf Zahlung von Wohngeldvorschüssen im Konkurs eines …
Auszug aus OLG Celle, 07.02.2003 - 4 W 208/02
Von einer Aufhebung des Erstbeschlusses durch einen nachfolgenden Zweitbeschluss ist auch nur in Ausnahmefällen auszugehen (vgl. BGH NJW 1994, 1866).
- OLG Hamburg, 17.01.2005 - 2 Wx 103/04
Farbliche Neugestaltung der Fassade als bauliche Veränderung im Sinne von § 22 …
Dass auch ohne bauliche Tätigkeit im engeren Sinne und ohne Eingriff in die Bausubstanz eine bauliche Veränderung im Sinne der Vorschriften des WEG angenommen werden und eine solche durchaus in einer bloßen Änderung der Farbgebung liegen kann, steht außer Zweifel (vgl. Senat 2 Wx 133/99: Farbe und Oberflächenstruktur eines Garagentores; vgl. im übrigen z.b. KG NJW-RR 1993, 1105 sowie die als Anlage BfAG 1 eingereichte Entscheidung des OLG Celle 4 W 208/02 vom 7.2.03). - OLG Celle, 05.01.2004 - 4 W 217/03
Beteiligung an Ausgleich von Zahlungsrückständen einer Wohneigentümergemeinschaft …
Nach der Rechtsprechung des Senats (OLGR Celle 1996, 265; Beschluss vom 7. Februar 2003 - 4 W 208/02) ist es nicht erforderlich, dass der jeweilige Eigentümer aus der Ladung von vornherein sämtliche Einzelheiten des Gegenstandes übersehen und die Auswirkungen eines etwaigen Beschlusses in jeder Beziehung, also hier insbesondere hinsichtlich der finanziellen Belastung für die Antragstellerin erkennen muss.