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OLG Celle, 04.09.2001 - 4 W 228/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Wohnungseigentum: Stimmrecht eines Eigentümers beim Beschluß über eine Sonderumlage trotz Wohngeldrückständen
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Wohnungseigentümer; Stimmrecht ; Beschlussfassung ; Sonderumlage; Zahlungsrückstand; Zwangsweise Beitreibung; Aussichtslosigkeit; Wohnungseigentümerversammlung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wohnungseigentümer; Stimmrecht ; Beschlussfassung ; Sonderumlage; Zahlungsrückstand; Zwangsweise Beitreibung; Aussichtslosigkeit; Wohnungseigentümerversammlung
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Wohngeldrückstände führen nicht zum Stimmrechtsausschluss auf einer Wohnungseigentümerversammlung; §§ 25 Abs. 5 WEG; 242 BGB
- Judicialis
WEG § 25 Abs. 5
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 25 Abs. 5
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Walsrode - 6 II 31/00
- LG Verden, 02.08.2001 - 2 T 107/01
- OLG Celle, 04.09.2001 - 4 W 228/01
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Düsseldorf, 21.12.1983 - 3 W 177/83
Auszug aus OLG Celle, 04.09.2001 - 4 W 228/01
Nach einer Ansicht (vgl. OLG Düsseldorf OLGZ 1984, 289 (293)) wird eine vorbeugende Stimmrechtsbeschränkung für zulässig gehalten, um die übrigen Wohnungseigentümer vor den Folgen des Missbrauchs zu schützen.