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   OLG Dresden, 09.05.2022 - 4 W 230/22   

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https://dejure.org/2022,13114
OLG Dresden, 09.05.2022 - 4 W 230/22 (https://dejure.org/2022,13114)
OLG Dresden, Entscheidung vom 09.05.2022 - 4 W 230/22 (https://dejure.org/2022,13114)
OLG Dresden, Entscheidung vom 09. Mai 2022 - 4 W 230/22 (https://dejure.org/2022,13114)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • christmann-law.de (Kurzinformation und Volltext)

    Verjährung von Arzthaftungsanspruch beginnt jedenfalls, sobald Privatgutachten vorliegt, das ärztliche Fehler feststellt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Für den Beginn der Verjährungsfrist in einer Arzthaftungssache kommt es nur auf die Kenntnis der anspruchsbegründenden Tatsachen, nicht auf deren zutreffende rechtliche Würdigung und nur auf die Person des Patienten an. 2. Allerdings muss sich dieser auch das Wissen ...

  • rechtsportal.de

    Prozesskostenhilfe für eine beabsichtigte Klage auf Schmerzensgeld und Schadenersatz Behauptete fehlerhafte Behandlung in der geschlossenen psychiatrischen Abteilung eines Klinikums Beginn der Verjährungsfrist in einer Arzthaftungssache Kenntnis der anspruchsbegründenden ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 08.11.2016 - VI ZR 594/15

    Arzt- und Krankenhaushaftung wegen Geburtsschäden: Verjährung von Ansprüchen aus

    Auszug aus OLG Dresden, 09.05.2022 - 4 W 230/22
    Dazu muss er nicht nur die wesentlichen Umstände des Behandlungsverlaufs kennen, sondern auch Kenntnis von solchen Tatsachen erlangen, aus denen sich für ihn als medizinischen Laien ergibt, dass der behandelnde Arzt von dem üblichen medizinischen Vorgehen abgewichen ist oder Maßnahmen nicht getroffen hat, die nach dem ärztlichen Standard zur Vermeidung oder Beherrschung von Komplikationen erforderlich waren (vgl. BGH, Urteile vom 8. November 2016 - VI ZR 594/15, VersR 2017, 165 Rn. 13; vom 10. November 2009 - VI ZR 247/08, VersR 2010, 214 Rn. 6; vom 23. April 1991 - VI ZR 161/90, VersR 1991, 815, juris Rn. 10; jeweils mwN).

    Diese Kenntnis ist erst vorhanden, wenn die dem Anspruchsteller bekannten Tatsachen ausreichen, um den Schluss auf ein schuldhaftes Fehlverhalten des Anspruchsgegners und auch die Ursache dieses Verhaltens für den Schaden als naheliegend erscheinen zu lassen (vgl. BGH, Urteil vom 8. November 2016 - VI ZR 594/15, VersR 2017, 165 Rn. 13 und Urteil vom 26. Mai 2020 - VI ZR 186/17 -, Rn. 13 - 162, beide m.w.N. - juris).

    Zugerechnet wird auch das Wissen eines Rechtsanwalts, den der Geschädigte mit der Aufklärung eines bestimmten Sachverhalts, etwa der Frage eines ärztlichen Behandlungsfehlers beauftragt hat (Senatsurteil vom 8. November 2016 - VI ZR 594/15, VersR 2017, 165 Rn. 14).

  • BGH, 25.10.2018 - IX ZR 168/17

    Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis des Mandanten von Schäden und Schädiger

    Auszug aus OLG Dresden, 09.05.2022 - 4 W 230/22
    Ferner ist hinsichtlich der Kenntnis der für den Beginn der Verjährungsfrist maßgebenden Umstände grundsätzlich auf die Person des Anspruchsgläubigers selbst abzustellen (vgl. dazu und zum Folgenden BGH, Urteil vom 25. Oktober 2018 - IX ZR 168/17, ZIP 2019, 35 Rn. 13 mwN).

    Die auf eine derartige Beauftragung begründete Zurechnung umfasst nicht nur das positive Wissen des Wissensvertreters, sondern auch seine leichtfertige oder grob fahrlässige Unkenntnis (BGH, Urteil vom 25. Oktober 2018 - IX ZR 168/17, ZIP 2019, 35 Rn. 13 mwN).

  • BGH, 23.04.1991 - VI ZR 161/90

    Beginn der Verjährung im Arzthaftungsprozeß

    Auszug aus OLG Dresden, 09.05.2022 - 4 W 230/22
    Dazu muss er nicht nur die wesentlichen Umstände des Behandlungsverlaufs kennen, sondern auch Kenntnis von solchen Tatsachen erlangen, aus denen sich für ihn als medizinischen Laien ergibt, dass der behandelnde Arzt von dem üblichen medizinischen Vorgehen abgewichen ist oder Maßnahmen nicht getroffen hat, die nach dem ärztlichen Standard zur Vermeidung oder Beherrschung von Komplikationen erforderlich waren (vgl. BGH, Urteile vom 8. November 2016 - VI ZR 594/15, VersR 2017, 165 Rn. 13; vom 10. November 2009 - VI ZR 247/08, VersR 2010, 214 Rn. 6; vom 23. April 1991 - VI ZR 161/90, VersR 1991, 815, juris Rn. 10; jeweils mwN).
  • BGH, 26.05.2020 - VI ZR 186/17

    Lauf der regelmäßigen Verjährungsfrist mangels grob fahrlässiger Unkenntnis von

    Auszug aus OLG Dresden, 09.05.2022 - 4 W 230/22
    Diese Kenntnis ist erst vorhanden, wenn die dem Anspruchsteller bekannten Tatsachen ausreichen, um den Schluss auf ein schuldhaftes Fehlverhalten des Anspruchsgegners und auch die Ursache dieses Verhaltens für den Schaden als naheliegend erscheinen zu lassen (vgl. BGH, Urteil vom 8. November 2016 - VI ZR 594/15, VersR 2017, 165 Rn. 13 und Urteil vom 26. Mai 2020 - VI ZR 186/17 -, Rn. 13 - 162, beide m.w.N. - juris).
  • BGH, 10.11.2009 - VI ZR 247/08

    Verjährung von Schadensersatzsansprüchen wegen eines ärztlichen

    Auszug aus OLG Dresden, 09.05.2022 - 4 W 230/22
    Dazu muss er nicht nur die wesentlichen Umstände des Behandlungsverlaufs kennen, sondern auch Kenntnis von solchen Tatsachen erlangen, aus denen sich für ihn als medizinischen Laien ergibt, dass der behandelnde Arzt von dem üblichen medizinischen Vorgehen abgewichen ist oder Maßnahmen nicht getroffen hat, die nach dem ärztlichen Standard zur Vermeidung oder Beherrschung von Komplikationen erforderlich waren (vgl. BGH, Urteile vom 8. November 2016 - VI ZR 594/15, VersR 2017, 165 Rn. 13; vom 10. November 2009 - VI ZR 247/08, VersR 2010, 214 Rn. 6; vom 23. April 1991 - VI ZR 161/90, VersR 1991, 815, juris Rn. 10; jeweils mwN).
  • OLG Dresden, 02.01.2017 - 4 W 1155/16

    Schadensersatzansprüche eines Patienten wegen Unterbringung in der geschlossenen

    Auszug aus OLG Dresden, 09.05.2022 - 4 W 230/22
    Zudem hat die Prozessbevollmächtigte bereits 2019 und damit in unverjährter Zeit das behandelnde Klinikum in Anspruch genommen (vgl. Anlage K8 betreffend das Verfahren 4 O 836/19), den dazu gestellten Prozesskostenhilfeantrag nach Hinweis des Gerichts aber wieder zurückgenommen, ohne indes auf den Hinweis, der Antragsgegner sei passivlegitimiert, zeitgerecht zu reagieren (vgl. zur Passivlegitimation Senat, Beschluss vom 02. Januar 2017 - 4 W 1155/16 -, Rn. 8 - 15, juris m.w.N.).
  • BGH, 10.01.2013 - IX ZR 13/12

    "Göttinger Gruppe"

    Auszug aus OLG Dresden, 09.05.2022 - 4 W 230/22
    Dazu gehört etwa die Verfolgung eines Anspruchs des Geschäftsherrn (vgl. BGH, Urteil vom 10. Januar 2013 - IX ZR 13/12, WM 2013, 180 Rn. 26).
  • BGH, 20.09.1983 - VI ZR 35/82

    Beginn der Verjährung des Arzthaftungsanspruchs

    Auszug aus OLG Dresden, 09.05.2022 - 4 W 230/22
    Für den Beginn der Verjährungsfrist kommt es nur auf die Kenntnis der anspruchsbegründenden Tatsachen an, nicht auf deren zutreffende rechtliche Würdigung; auf Seiten des geschädigten Patienten kommt es nur auf die Kenntnis des tatsächlichen Verlaufs, nicht auf dessen exakte medizinische oder rechtliche Einordnung an (vgl. BGH, Urt. vom 20. September 1983 - VI ZR 35/82 - VersR 1983, 1158, 1159f.).
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