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   OLG Schleswig, 02.08.1999 - 4 W 24/99   

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OLG Schleswig, 02.08.1999 - 4 W 24/99 (https://dejure.org/1999,16204)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 02.08.1999 - 4 W 24/99 (https://dejure.org/1999,16204)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 02. August 1999 - 4 W 24/99 (https://dejure.org/1999,16204)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZM 2000, 1008
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 03.03.2010 - XII ZR 131/08

    Gewerberaummiete: Wirksamkeit einer formularmäßigen Betriebs- und

    Soweit - wie in der Entscheidung des Oberlandesgerichts Schleswig (NZM 2000, 1008 und juris Tz. 4) - hypothetisch unterstellt werde, dass ein Vermieter von Gewerbeflächen in einem Einkaufszentrum eine unmittelbare Konkurrenz zu dem Gewerbebetrieb eines Mieters aktiv fördere, zugleich aber auf der Einhaltung der Betriebspflicht und der Sortimentsbindung dieses Mieters bestehe, handele es sich um eine Ausnahmesituation, der mit § 242 BGB begegnet werden könne.

    Unterschiedlich beantwortet wird hingegen die Frage, ob in einem Formularvertrag die Vereinbarung einer Betriebspflicht des Mieters - wie nach Auffassung der Revision auch im vorliegenden Fall geschehen - mit einer Sortimentsbindung kombiniert und zusätzlich mit einem Ausschluss von Konkurrenz- und Sortimentsschutz wirksam verbunden werden kann (gegen eine Kumulierungsmöglichkeit OLG Schleswig NZM 2000, 1008 und juris Tz. 3 im Anschluss an Sternel Mietrecht 3. Aufl. 1988 II Rdn. 273 f. A.A. etwa Wolf/Eckert/Ball Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts 10. Aufl. Rdn. 695, Bub/Treier Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete 3. Aufl. II Rdn. 511; Neuhaus Handbuch der Geschäftsraummiete 3. Aufl. Rdn. 426; Lindner-Figura/Oprée/Stellmann Geschäftsraummiete 2. Aufl. Rdn. 168; jeweils m.w.N.).

  • KG, 11.04.2019 - 8 U 147/17

    Gewerberaummietvertrag: Wahrung der Schriftform bei Unterzeichnung durch einen

    Der formularmäßige Ausschluss von Konkurrenzschutz-, Sortiments- und Branchenschutz in einem Einkaufszentrum stellt trotz Betriebspflicht und Sortimentsbindung keine unangemessene Benachteiligung im Sinne von § 307 Abs. 1 BGB dar (im Anschluss an OLG Naumburg, 15. Juli 2008, 9 U 18/08 (Hs), NZM 2008, 772; a.A. OLG Schleswig, 2. August 1999, 4 W 24/99, NZM 2000, 1008).(Rn.83).

    Der vom OLG Schleswig im Beschluss vom 02.08.1999 (Az. 4 W 24/99) im Anschluss an Sternel (Mietrecht, 3. Aufl., Rn. II 274) vertretenen gegenteiligen Auffassung vermag der Senat nicht zu folgen.

    Der Senat schließt sich diesen Ausführungen, die sich auch in zutreffender Weise mit der abweichenden Auffassung des OLG Schleswig im Beschluss vom 02.08.1999 - 4 W 24/99, NZM 2000, 1008 auseinandergesetzt haben, für die im vorliegenden Fall in einem sogenannten Food- Court angemietete Fläche an.

  • OLG Naumburg, 15.07.2008 - 9 U 18/08

    Wirksamkeit der formularmäßigen Festlegung einer Betriebspflicht bei

    Die formularmäßige Festlegung einer Betriebspflicht in einem Mietvertrag über die Nutzung von Gewerberäumen in einem Einkaufszentrum durch einen Lebensmittel-Discounter ist nicht deshalb nach § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam, weil dem Mieter zugleich eine Sortimentsbindung auferlegt wird und Konkurrenzschutz ausgeschlossen ist (abweichend von OLG Schleswig, Beschluss vom 02.08.1999, Az. 4 W 24/99; im Anschluss an: OLG Hamburg, Urteil vom 03.04.2002, Az. 4 U 236/01; OLG Rostock, Urteil vom 08.03.2004, Az. 3 U 118/03; KG, Urteil vom 18.10.2004, Az. 8 U 92/04).

    Der vom OLG Schleswig im Beschluss vom 02.08.1999 (Az. 4 W 24/99) im Anschluss an Sternel (Mietrecht, 3. Aufl., Rn. II 274) vertretenen gegenteiligen Auffassung vermag der Senat nicht zu folgen.

    Sie wird von den Obergerichten, wie der Beschluss des OLG Schleswig vom 02.08.1999 (Az. 4 W 24/99) einerseits und die Urteile des OLG Hamburg (Urteil vom 03.04.2002, Az. 4 U 236/01), OLG Rostock (Urteil vom 08.03.2004, Az. 3 U 118/03) und KG Berlin (Urteil vom 18.10.2004, Az. 8 U 92/04) andererseits zeigen, unterschiedlich beantwortet (offengelassen: KG Berlin, Urteil vom 17.07.2003, Az. 22 U 149/03).

  • OLG Hamm, 09.08.2017 - 30 U 53/17

    Betriebspflicht; Allgemeine Geschäftsbedingungen; Einkaufscenter; Klausel;

    Denn hierdurch werde dem Mieter, der ohnehin das Rentabilitätsrisiko zu tragen habe, trotz Verweigerung jeglichen Konkurrenzschutzes auch noch die Möglichkeit des Ausweichens in eine andere Geschäftsausrichtung genommen und eine (gegebenenfalls kostensparende) Geschäftsaufgabe schlechthin versagt (OLG Schleswig, Beschluss vom 02.08.1999 - 4 W 24/99 - Rn. 3).
  • OLG Hamburg, 03.04.2002 - 4 U 236/01

    Mietvertrag über Gaststättenlokal; Unwirksamkeit nach § 9 Gesetz über Allgemeine

    Zwar hat das OLG Schleswig im Anschluss an Sternel (a.a.O. II Rdn. 274) die Kumulation dieser Bestimmungen als unangemessene Benachteiligung im Sinne von § 9 Abs. 1 AGBG a.F. bewertet (NZM 2000, 1008), anders dagegen mit unterschiedlicher Begründung die ganz herrschende Meinung, die nur im Einzelfall eine Berufung des Vermieters auf die Betriebspflicht im Falle der Ertragsminderung durch einen Konkurrenz betrieb für rechtsmissbräuchlich hält (Bub/Treier II Rdn. 511; Hamann ZMR 2001, 581 f., 584; Jendrek NZM 2000, 529; von Westphalen/Drettmann, Vertragsrecht und AG B-Klauselwerke, Abschnitt "Geschäftsraummiete" Rdn. 92).
  • KG, 18.10.2004 - 8 U 92/04

    Gewerberaummietvertrag: Einstweilige Verfügung wegen drohender

    a) Zwar ist in Übereinstimmung mit dem Landgericht davon auszugehen, dass die formularmäßige Vereinbarung der Betriebspflicht in Ziff. 10.1 des Mietvertrages trotz des in Ziff. 2.2 (ebenfalls formularmäßig) vereinbarten Ausschlusses des Konkurrenz- und Sortimentsschutzes wirksam war (so zuletzt OLG Rostock, Urt. v. 8.3. 2004, 3 U 118/03, MietRB 2004, 227 = OLG Report Rostock 2004, 268; vgl. auch OLG Hamburg, Urt. v. 3.4.2002, 4 U 236/01, OLG Report Hamburg 2003, 201 = ZMR 2003, 254 m. w. N; KG, Urt. v. 17.7.2003, 22 U 149/03, KG Report Berlin 2003, 315; a. A.: Sternel, Mietrecht, 3. Aufl., II Rn. 274; OLG Schleswig, Beschl. v. 2.8.1999, 4 W 24/99, OLG Report Schleswig 1999, 385).
  • KG, 17.07.2003 - 22 U 149/03

    Geschäftsraummiete: Erlass einer einstweiligen Verfügung zur Durchsetzung einer

    Soweit die Verfügungsbeklagte sich auf die Entscheidung des OLG Schleswig vom 02. August 1999 - 4 W 24/99 - beruft, nach der eine in einem Formularmietvertrag vereinbarte Betriebspflicht eine unangemessene Benachteiligung darstellen soll, wenn dem Mieter zugleich eine Sortimentsbindung auferlegt und ihm jeglicher Konkurrenzschutz versagt wird (so auch Sternel, Mietrecht, 2. Aufl., Rdn. II 274), kann dahinstehen, ob diese Ansicht zutrifft.
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   OLG Dresden, 15.01.1999 - 4 W 24/99   

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OLG Dresden, 15.01.1999 - 4 W 24/99 (https://dejure.org/1999,7887)
OLG Dresden, Entscheidung vom 15.01.1999 - 4 W 24/99 (https://dejure.org/1999,7887)
OLG Dresden, Entscheidung vom 15. Januar 1999 - 4 W 24/99 (https://dejure.org/1999,7887)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 114; GesO § 3 Abs. 1; KO § 100 § 101 Abs. 2
    Voraussetzungen der Prozesskostenhilfe für den Gesamtvollstreckungsverwalter

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1999, 889
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Hamm, 23.09.1999 - 6 W 31/99

    Streitigkeit aus einer unerlaubten Handlung ; Zulässigkeit des Rechtsweges zu den

    Das Prozeßkostenhilfeverfahren dient nicht dem Zweck, über zweifelhafte Rechtsfragen vorweg abschließend zu entscheiden (vgl. OLG Dresden, ZIP 99, 889; Zöller/Philippi, ZPO, 21. Aufl., 1999, § 114 Rz 21).
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