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   OLG Celle, 28.11.2006 - 4 W 241/06   

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https://dejure.org/2006,2287
OLG Celle, 28.11.2006 - 4 W 241/06 (https://dejure.org/2006,2287)
OLG Celle, Entscheidung vom 28.11.2006 - 4 W 241/06 (https://dejure.org/2006,2287)
OLG Celle, Entscheidung vom 28. November 2006 - 4 W 241/06 (https://dejure.org/2006,2287)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Wohnungseigentum: Umlagefähigkeit der Kosten des Aufzugs und der Treppenhausreinigung auf die diese Einrichtungen nicht nutzenden Wohnungseigentümer

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 10 Abs. 2 WEG; § 47 WEG
    Auferlegung der Kosten der Aufzugsanlagen und der Reinigung der Treppenhäuser in einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Begriff der Einrichtung des gemeinschaftlichen Gebrauchs; Auslegung einer Teilungserklärung für Wohnungeigentum; Rechtmäßigkeit des Beschlusses einer ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auferlegung der Kosten der Aufzugsanlagen und der Reinigung der Treppenhäuser in einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Begriff der Einrichtung des gemeinschaftlichen Gebrauchs; Auslegung einer Teilungserklärung für Wohnungeigentum; Rechtmäßigkeit des Beschlusses einer ...

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Kosten für einen Aufzug oder einer Treppenhausreinigung müssen unabhängig von der Nutzungsmöglichkeit von allen Eigentümern getragen werden; §§ 16, 28 WEG

  • Judicialis

    WEG § 16; ; WEG § 28

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 16 § 28
    WEG : Zur Freistellung von Kosten für Einrichtungen des gemeinschaftlichen Gebrauchs

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Aufzugs- und Treppenreinigungskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Kostenbeteiligung an Aufzugs- und Reinigungskosten auch ohne Nutzungsinteresse

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Kosten für Einrichtungen des gemeinschaftlichen Gebrauchs in Wohnungseigentumsanlagen sind gemeinschaftlich zu tragen

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 9 (Kurzinformation)

    Auch bei Nichtbenutzung hat ein Teileigentümer die Aufzugskosten zu tragen

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Kostenfreistellung für nicht nutzende Teil- und Wohnungseigentümer

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Wohnungseigentum: Kostentragung für Treppe und Aufzug für alle

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Teileigentümer hat Aufzugskosten auch bei Nichtbenutzung zu tragen! (IMR 2007, 19)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2007, 217
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.06.1984 - VII ZB 15/83

    Kosten für einen Aufzug bei einer aus mehreren Gebäuden bestehenden

    Auszug aus OLG Celle, 28.11.2006 - 4 W 241/06
    So hat der Bundesgerichtshof bereits entschieden, dass zu den auf die Gesamtheit der Wohnungseigentümer umzulegenden Kosten der gemeinschaftlichen Einrichtungen die Kosten für einen Aufzug auch dann gehören, wenn nur ein Gebäude einer aus mehreren Gebäuden bestehenden Wohnungseigentumsanlage mit einem Aufzug ausgestattet ist (BGH, MDR 1984, 928; Bärmann/Pick/Merle, a. a. O., § 16, Rn. 126).

    Im Übrigen hat in der zitierten Entscheidung das Oberlandesgericht Köln ausdrücklich sich der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, MDR 1984, 928) angeschlossen, wonach ohne eine abweichende Regelung in der Teilungserklärung auch in einer Mehrhausanlage die Aufzugskosten auf alle Wohnungseigentümer umzulegen sind.

  • BGH, 20.09.2006 - VIII ZR 103/06

    Beteiligung des Erdgeschossmieters an den Aufzugskosten

    Auszug aus OLG Celle, 28.11.2006 - 4 W 241/06
    Auf dieser Linie liegt es, dass der Bundesgerichtshof erst soeben - freilich für den Bereich des Mietrechts - entschieden hat, dass die formularvertragliche Beteiligung des Mieters einer Erdgeschosswohnung an den Aufzugskosten diesen nicht unangemessen benachteiligt (BGH, Urteil vom 20. September 2006 - VIII ZR 103/06 ).
  • OLG Hamm, 22.06.1992 - 15 W 252/91

    Eintragung von Sondereigentum am Treppenhaus im Wohnungsgrundbuch

    Auszug aus OLG Celle, 28.11.2006 - 4 W 241/06
    Zwar kann in einer Teilungserklärung Sondereigentum z. B. an einem zusätzlichen Treppenabgang zu einem von der Gemeinschaft genutzten Keller begründet werden, wenn dieser Treppenabgang nur einer einzigen Einheit dient (OLG Hamm, NJW-RR 1992, 1296).
  • BGH, 29.01.1993 - V ZB 24/92

    Anwesenheit und Beteiligung eines Beistandes an der Wohnungseigentümerversammlung

    Auszug aus OLG Celle, 28.11.2006 - 4 W 241/06
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 121, 236 = NJW 1993, 1329) ist das Rechtsbeschwerdegericht jedenfalls zur Auslegung von Vereinbarungen wie der Teilungserklärung selbstständig befugt.
  • OLG Köln, 17.12.2001 - 16 Wx 181/00
    Auszug aus OLG Celle, 28.11.2006 - 4 W 241/06
    Diesem Auslegungsergebnis steht die von der weiteren Beschwerde zitierte Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln, ZMR 2002, 379 ff., nicht entgegen.
  • LG Düsseldorf, 22.01.2020 - 25 S 119/18
    Ebenso wie bei Treppen oder Aufzugsanlagen kommt es für die Umlagefähigkeit von Kosten nicht darauf an, ob ein Wohnungs- oder Teileigentümer bestimmte Einrichtungen überhaupt nutzt (vgl. Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom 28. November 2006, - 4 W 241/06).
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