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   OLG Dresden, 18.04.2017 - 4 W 288/17   

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https://dejure.org/2017,12118
OLG Dresden, 18.04.2017 - 4 W 288/17 (https://dejure.org/2017,12118)
OLG Dresden, Entscheidung vom 18.04.2017 - 4 W 288/17 (https://dejure.org/2017,12118)
OLG Dresden, Entscheidung vom 18. April 2017 - 4 W 288/17 (https://dejure.org/2017,12118)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Besorgnis der Befangenheit des gerichtlichen Sachverständigen im Arzthaftungsprozess wegen Austauschs von Patienten mit dem beklagten Klinikum

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Besorgnis der Befangenheit des gerichtlichen Sachverständigen im Arzthaftungsprozess wegen Austauschs von Patienten mit dem beklagten Klinikum

  • rechtsportal.de

    ZPO § 406 Abs. 1 ; ZPO § 42 Abs. 1
    Besorgnis der Befangenheit des gerichtlichen Sachverständigen im Arzthaftungsprozess wegen Austauschs von Patienten mit dem beklagten Klinikum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Befangenheit eines gerichtlichen Sachverständigen in einem Krankenhaushaftungsfall

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 97 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Krankenversicherungsrecht | Arzthaftung | Sachverständige: Besorgnis der Befangenheit | Langjähriger, regelmäßiger Austausch von Patienten mit beklagtem Klinikum

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG München, 21.06.2001 - 1 W 1161/01

    Arzthaftungsprozess - Ablehnung des Sachverständigen - Beamter des beklagten

    Auszug aus OLG Dresden, 18.04.2017 - 4 W 288/17
    So kann es infolgedessen gerade bei der gutachterlichen Bewertung ärztlichen Verhaltens auf Nuancen ankommen, bei denen eine ungerechtfertigte Zurückhaltung oder verdeckte Rücksichtnahme durch die Prozessbeteiligten nur sehr schwer zu erkennen ist (OLG München, Beschluss vom 21.06.2001 - 1 W 1161/01 -).Entsprechendes gilt wenn der Sachverständige zu einem dieser Beteiligten in rechtlicher, wirtschaftlicher oder sonstiger Beziehung unterhalb der Schwelle eines Arbeitsverhältnisses steht, die Anhaltspunkte für einen möglichen Interessenkonflikt bietet (Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 22. August 2016 - 6 W 66/16 -, Rn. 21, juris).
  • OLG Saarbrücken, 26.09.2007 - 5 W 233/07

    Sachverständigenablehnung: Besorgnis der Befangenheit bei beruflicher

    Auszug aus OLG Dresden, 18.04.2017 - 4 W 288/17
    Allein die berufliche Bekanntschaft zwischen dem medizinischen Sachverständigen und einem oder mehreren Behandlern der Beklagten vermag die Besorgnis der Befangenheit zwar grundsätzlich nicht zu begründen (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 26.09.2007 - 5 W 233/07).
  • BFH, 22.08.1988 - III B 104/87

    Ablehnung eines Sachverständigen

    Auszug aus OLG Dresden, 18.04.2017 - 4 W 288/17
    Ein Grund für die Besorgnis der Befangenheit besteht bei einem Sachverständigen indes dann, wenn zwischen ihm und einem der Beteiligten eines gerichtlichen Verfahrens ein Dienst- oder Arbeitsverhältnis besteht, weil ein solches die Besorgnis rechtfertigt, es bestünden zwischen dem Sachverständigen und der Partei Bindungen, die eine Bereitschaft zu besonderer Rücksichtnahme auf deren Interessen nahelegen (vgl. Bundesfinanzhof, Beschluss vom 22.08.1988 - III B 104/87 - Hanseatisches Oberlandesgericht (OLG) Hamburg, Beschluss vom 11.02.1983 - 1 W 4/83 - jeweils juris).
  • OLG Hamburg, 11.02.1983 - 1 W 4/83
    Auszug aus OLG Dresden, 18.04.2017 - 4 W 288/17
    Ein Grund für die Besorgnis der Befangenheit besteht bei einem Sachverständigen indes dann, wenn zwischen ihm und einem der Beteiligten eines gerichtlichen Verfahrens ein Dienst- oder Arbeitsverhältnis besteht, weil ein solches die Besorgnis rechtfertigt, es bestünden zwischen dem Sachverständigen und der Partei Bindungen, die eine Bereitschaft zu besonderer Rücksichtnahme auf deren Interessen nahelegen (vgl. Bundesfinanzhof, Beschluss vom 22.08.1988 - III B 104/87 - Hanseatisches Oberlandesgericht (OLG) Hamburg, Beschluss vom 11.02.1983 - 1 W 4/83 - jeweils juris).
  • OLG Köln, 04.12.2009 - 5 W 26/09

    Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen

    Auszug aus OLG Dresden, 18.04.2017 - 4 W 288/17
    Unabhängig davon kann eine mangelnde Ortsferne des Sachverständigen für sich genommen keinen Ablehnungsgrund darstellen (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 04.12.2009 - 5 W 26/09).
  • OLG Hamm, 17.08.2011 - 32 W 15/11

    Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen bei bloß beruflicher Kontakte

    Auszug aus OLG Dresden, 18.04.2017 - 4 W 288/17
    Ebenso wenig rechtfertigen beruflich bedingte wissenschaftliche und fachliche Erfahrungsaustausche und berufliche Kontakte von Ärzten und Wissenschaftlern bei vernünftiger Betrachtung die Besorgnis der Befangenheit (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 17.08.2011 - 32 W 15/11).
  • OLG Jena, 22.08.2016 - 6 W 66/16

    Ablehnung eines Sachverständigen: Besorgnis der Befangenheit aufgrund der

    Auszug aus OLG Dresden, 18.04.2017 - 4 W 288/17
    So kann es infolgedessen gerade bei der gutachterlichen Bewertung ärztlichen Verhaltens auf Nuancen ankommen, bei denen eine ungerechtfertigte Zurückhaltung oder verdeckte Rücksichtnahme durch die Prozessbeteiligten nur sehr schwer zu erkennen ist (OLG München, Beschluss vom 21.06.2001 - 1 W 1161/01 -).Entsprechendes gilt wenn der Sachverständige zu einem dieser Beteiligten in rechtlicher, wirtschaftlicher oder sonstiger Beziehung unterhalb der Schwelle eines Arbeitsverhältnisses steht, die Anhaltspunkte für einen möglichen Interessenkonflikt bietet (Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 22. August 2016 - 6 W 66/16 -, Rn. 21, juris).
  • OLG Dresden, 02.01.2019 - 4 W 1108/18

    Besorgnis der Befangenheit des gerichtlichen Sachverständigen im

    Allein die lediglich berufliche Bekanntschaft zwischen dem medizinischen Sachverständigen und dem Beklagten zu 1 vermag die Besorgnis der Befangenheit grundsätzlich nicht zu begründen (Senat, Beschluss vom 18.04.2017, 4 W 288/17 - juris; vgl. Saarländisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 26.09.2007 - 5 W 233/07-, juris).

    (Senat, Beschluss vom 18. April 2017 - 4 W 288/17 -, Rn. 8 - 9, juris; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 22. August 2016 - 6 W 66/16 -, Rn. 21, juris).

  • OLG Dresden, 05.02.2024 - 4 W 782/23

    Allein die enge fachliche Beziehung ist kein Befangenheitsgrund!

    Allein die berufliche Bekanntschaft bzw. geschäftliche oder enge fachliche Beziehungen sowie ein notwendig beruflich bedingter wissenschaftlichen Erfahrungsaustausch zwischen einem medizinischen Sachverständigen und einem oder mehreren Behandlern der Beklagten in einem Arzthaftungsverfahren vermag die Besorgnis der Befangenheit nicht zu begründen (vgl. Senat Beschluss vom 31.08.2021 - 4 W 587/21 -, Rn. 6, juris; Beschluss vom 18.04.2017 - 4 W 288/17 - juris).
  • OLG Dresden, 05.06.2023 - 4 W 316/23

    Besorgnis der Befangenheit des medizinischen Sachverständigen wegen

    Ein Grund für die Besorgnis der Befangenheit liegt bei einem Sachverständigen indes dann vor, wenn zwischen ihm und einem der Beteiligten eines gerichtlichen Verfahrens ein Dienst- oder Arbeitsverhältnis besteht, weil ein solches die Besorgnis rechtfertigt, es bestünden zwischen dem Sachverständigen und der Partei Bindungen, die eine Bereitschaft zu besonderer Rücksichtnahme auf deren Interessen nahelegen (Senat, Beschluss vom 18. April 2017 - 4 W 288/17 -, Rn. 8, juris vgl. BFH, Beschluss vom 22.08.1988 - III B 104/87 - Hanseatisches Oberlandesgericht (OLG) Hamburg, Beschluss vom 11.02.1983 - 1 W 4/83 - jeweils juris).
  • OLG Dresden, 26.09.2023 - 4 W 316/23

    Dienstliche Stellungnahme dient nicht der Ausforschung der Motivlage!

    Ein Grund für die Besorgnis der Befangenheit liegt bei einem Sachverständigen indes dann vor, wenn zwischen ihm und einem der Beteiligten eines gerichtlichen Verfahrens ein Dienst- oder Arbeitsverhältnis besteht, weil ein solches die Besorgnis rechtfertigt, es bestünden zwischen dem Sachverständigen und der Partei Bindungen, die eine Bereitschaft zu besonderer Rücksichtnahme auf deren Interessen nahelegen (Senat, Beschluss vom 18. April 2017 - 4 W 288/17 -, Rn. 8, juris vgl. BFH, Beschluss vom 22.08.1988 - III B 104/87 - Hanseatisches Oberlandesgericht (OLG) Hamburg, Beschluss vom 11.02.1983 - 1 W 4/83 - jeweils juris).
  • OLG Dresden, 03.06.2019 - 4 W 441/19

    Schadensersatz für einen zahnärztlichen Behandlungsfehler

    Ein Grund für die Besorgnis der Befangenheit kann vorliegen, wenn der Sachverständige zu einem dieser Beteiligten in rechtlicher, wirtschaftlicher oder sonstiger Beziehung steht, die Anhaltspunkte für einen möglichen Interessenkonflikt bietet (Senat, Beschluss vom 18. April 2017 - 4 W 288/17 -, Rn. 8 - 9, juris; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 22. August 2016 - 6 W 66/16 -, Rn. 21, juris).
  • OLG Dresden, 31.08.2021 - 4 W 587/21

    1. Allein aus dem Umstand, dass sich der gerichtliche Sachverständige mit einem

    Allein die berufliche Bekanntschaft zwischen einem medizinischen Sachverständigen und einem oder mehreren Behandlern der Beklagten in einem Arzthaftungsverfahren vermag die Besorgnis der Befangenheit nicht zu begründen (vgl. Senat, Beschluss vom 18.04.2017 - 4 W 288/17 - juris).
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