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   OLG Köln, 01.07.2009 - 4 W 3/09   

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https://dejure.org/2009,8218
OLG Köln, 01.07.2009 - 4 W 3/09 (https://dejure.org/2009,8218)
OLG Köln, Entscheidung vom 01.07.2009 - 4 W 3/09 (https://dejure.org/2009,8218)
OLG Köln, Entscheidung vom 01. Juli 2009 - 4 W 3/09 (https://dejure.org/2009,8218)
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Volltextveröffentlichungen (7)

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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.11.1973 - VI ZR 199/71

    Positive Vertragsverletzung - Unterlassungspflicht - Erfüllungsort

    Auszug aus OLG Köln, 01.07.2009 - 4 W 3/09
    In dieser Situation werde auch eine besonnene Partei bei vernünftiger Betrachtungsweise die Gefahr nicht ausschließen, dass ihr Antrag auf Prozesskostenhilfe für den Regressprozess an psychologischen, schwer fassbaren Momenten beim Richter, der zumindest erhebliche und erkennbare eigene Fehler bei der Rechtsfindung für möglich erachten müsse, scheitern könne (so LG Darmstadt a.a.O. mit Zitaten von Baur, in: Festschr. f. Larenz, S. 1063 [1073]; Stemmler, NJW 1974, 1045 f.; a.A., jedoch ohne Begr.: Stein-Jonas-Bork, ZPO, 20. Aufl., § 42 Rn. 10; Baumbach-Lauterbach-Albers-Hartmann, ZPO, 53. Aufl., § 42 Rn. 25).
  • BVerfG, 26.01.1971 - 2 BvR 443/69

    Begriff des "mitwirkenden" Richters

    Auszug aus OLG Köln, 01.07.2009 - 4 W 3/09
    101 Abs. 1 Satz 2 GG ist nicht nur eine formale Bestimmung, die schon dann erfüllt ist, wenn der gesetzliche Richter allgemein und eindeutig feststeht, vielmehr muss zugleich und vor allem gewährleistet sein, dass ein Rechtssuchender nicht vor einem Richter steht, der aus bestimmten Gründen die gebotene Neutralität und Distanz vermissen lässt ( so LG Darmstadt NJW-RR 1999, 289 f. mit Zitaten von BVerfGE 30, 149.153 = NJW 1971, 1029).
  • BAG, 29.10.1992 - 5 AZR 377/92

    Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus OLG Köln, 01.07.2009 - 4 W 3/09
    Grundsätzlich genügt die Mitwirkung eines abgelehnten Richters an einem früheren Verfahren, auch über den gleichen Sachverhalt, das zu einer der Partei ungünstigen Entscheidung geführt hat, nicht als Ablehnungsgrund (vgl. LG Darmstadt mit Zitaten von BAG, NJW 1993, 879; OLG Saarbrücken, OLGZ 1976, 469 m.w.N.).
  • LG Darmstadt, 27.01.1998 - 5 T 1581/97
    Auszug aus OLG Köln, 01.07.2009 - 4 W 3/09
    101 Abs. 1 Satz 2 GG ist nicht nur eine formale Bestimmung, die schon dann erfüllt ist, wenn der gesetzliche Richter allgemein und eindeutig feststeht, vielmehr muss zugleich und vor allem gewährleistet sein, dass ein Rechtssuchender nicht vor einem Richter steht, der aus bestimmten Gründen die gebotene Neutralität und Distanz vermissen lässt ( so LG Darmstadt NJW-RR 1999, 289 f. mit Zitaten von BVerfGE 30, 149.153 = NJW 1971, 1029).
  • BGH, 21.09.2021 - KZB 16/21

    Richterablehnung bei atypischer Vorbefassung

    So wird teilweise angenommen, dass im Regelfall auch ohne Hinzutreten besonderer Umstände die Besorgnis der Befangenheit begründet ist, wenn die Vorbefassung in einer anderen Funktion, beispielsweise als Staatsanwalt, Rechtsanwalt oder Verwaltungsbeamter, dasselbe Verfahren und damit denselben Streitgegenstand betrifft (vgl. MünchKommZPO/Stackmann, 6. Aufl., § 42 Rn. 23 mwN; Vollkommer in Zöller, ZPO, 33. Aufl., § 42 Rn. 17; vgl. OLG Köln, Beschluss vom 1. Juli 2009 - 4 W 3/09, juris Rn. 5 f.).
  • OLG Hamm, 28.04.2009 - 4 U 216/08

    Indizien für Rechtsmissbrauch bei Abmahnungen

    Hierbei handelte es sich nicht um einen Einzelfall, sondern um ein systematisches Vorgehen, wie sich dies gerichtsbekannt in gleicher Weise etwa aus den Abmahnungen vom 28.10.2008 (Anl. K 7), vom 29.07.2008 im Verfahren 4 U 23/09, vom 21.10.2008 im Verfahren 4 U 9/09, vom 15.09.2008 im Verfahren 4 W 147/08 und vom 29.07.2008 im Verfahren 4 W 3/09 ergibt.
  • OLG Hamm, 19.05.2009 - 4 U 23/09

    Begriff des Missbrauchs

    4 W 3/09 ./. Fa. Camping Freizeit S .
  • OLG Hamm, 26.05.2009 - 4 U 27/09

    Anforderungen an die Vorabbelehrung über das Widerrufsrecht bei einem

    4 W 3/09 ./. Fa. Camping Freizeit S .
  • LG Münster, 13.06.2013 - 111 O 11/13

    Ausschluss und Ablehnung der tätigen Richter wegen der Besorgnis der Befangenheit

    In prozessrechtlich atypischen Konstellationen kann die Vorbefassung eine Ablehnung zwar rechtfertigen (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 01.07.2009, Az. 4 W 3/09, Rn. 5, zitiert nach juris).
  • OLG Köln, 29.09.2020 - 3 U 75/18

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit; Prozessfähigkeit einer

    Rein subjektive, unvernünftige Vorstellungen des Ablehnenden bleiben dabei außer Betracht (BGH, Beschl. v. 14.03.2003, a. a. O.; OLG Köln, Beschl. v. 01.07.2009 - 4 W 3/09; Zöller/Vollkommer, a. a. O.).
  • OLG Hamm, 28.04.2009 - 4 U 9/09

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Abmahnungstätigkeit eines Wettbewerbers

    Hierbei handelte es sich nicht um einen Einzelfall, sondern um ein systematisches Vorgehen, wie sich dies gerichtsbekannt in gleicher Weise etwa aus den Abmahnungen vom 05.08.2008 im Verfahren 4 U 216/08, vom 29.07.2008 im Verfahren 4 U 23/09, vom 15.09.2008 im Verfahren 4 W 147/08 und vom 29.07.2008 im Verfahren 4 W 3/09 ergibt.
  • LG Ingolstadt, 30.06.2022 - 64 O 3216/21

    Keine Befangenheit eines Richters bei Vorbefassung als Staatsanwalt im

    So wird teilweise angenommen, dass im Regelfall auch ohne Hinzutreten besonderer Umstände die Besorgnis der Befangenheit begründet ist, wenn die Vorbefassung in einer anderen Funktion, beispielsweise als Staatsanwalt, Rechtsanwalt oder Verwaltungsbeamter, dasselbe Verfahren und damit denselben Streitgegenstand betrifft (vgl. MünchKommZPO/Stackmann, 6. Aufl., § 42 Rn. 23 mwN; Vollkommer in Zöller, ZPO, 33. Aufl., § 42 Rn. 17; vgl. OLG Köln, Beschluss vom 1. Juli 2009 - 4 W 3/09, juris Rn. 5 f.).
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