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   OLG Dresden, 19.05.2020 - 4 W 300/20   

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OLG Dresden, 19.05.2020 - 4 W 300/20 (https://dejure.org/2020,20051)
OLG Dresden, Entscheidung vom 19.05.2020 - 4 W 300/20 (https://dejure.org/2020,20051)
OLG Dresden, Entscheidung vom 19. Mai 2020 - 4 W 300/20 (https://dejure.org/2020,20051)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 17.01.1968 - IV ZB 3/68

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Dresden, 19.05.2020 - 4 W 300/20
    Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens war mit dem Wert der Hauptsache anzusetzen (BGH, IX ZB 60/06; IV ZB 3/68; OLG Hamm, 32 W 9/15 vom 28.07.2015 m. zahlr. w. Nachw.; Zöller/Hergeth, a.a.O., § 3 Rz.16, Stichwort "Ablehnung eines Richters" m.w.N.).
  • BGH, 12.10.2011 - V ZR 8/10

    Richterablehnung: Entscheidung über Ablehnungsgesuch durch das Gericht selbst;

    Auszug aus OLG Dresden, 19.05.2020 - 4 W 300/20
    Allerdings ist die Befangenheitsablehnung grundsätzlich kein Instrument zur Fehler- und Verfahrenskontrolle, damit sind grundsätzlich weder Verfahrensverstöße im Rahmen der Prozessleitung noch fehlerhafte Entscheidungen ein tauglicher Ablehnungsgrund (BGH, Beschlüsse vom 12.10.2011 - V ZR 8/10 Rn. 7; vom 01.06.2017 - I ZB 4/16 Rn. 15 und vom 20.11.2017 - IX ZR 80/15 Rn. 5, jeweils nach juris).
  • BGH, 14.03.2003 - IXa ZB 27/03

    Besorgnis der Befangenheit des Rechtspflegers im Zwangsversteigerungsverfahren

    Auszug aus OLG Dresden, 19.05.2020 - 4 W 300/20
    Erforderlich sind objektive Gründe, die vom Standpunkt des Ablehnenden bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung wecken können, der Richter stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber (vgl. BGH, Beschluss vom 14.03.2003, IXa ZB 27/03 - juris).
  • OLG Hamm, 23.01.2018 - 2 WF 225/17

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen Übergehens eines

    Auszug aus OLG Dresden, 19.05.2020 - 4 W 300/20
    Nachw. - juris; OLG Hamm, Beschluss vom 24.01.2018 - II-2 WF 225/17 in MDR 2018, 551 m.w.N.).
  • BGH, 01.06.2017 - I ZB 4/16

    Beteiligung der abgelehnten Richter in Fällen eindeutig unzulässiger

    Auszug aus OLG Dresden, 19.05.2020 - 4 W 300/20
    Allerdings ist die Befangenheitsablehnung grundsätzlich kein Instrument zur Fehler- und Verfahrenskontrolle, damit sind grundsätzlich weder Verfahrensverstöße im Rahmen der Prozessleitung noch fehlerhafte Entscheidungen ein tauglicher Ablehnungsgrund (BGH, Beschlüsse vom 12.10.2011 - V ZR 8/10 Rn. 7; vom 01.06.2017 - I ZB 4/16 Rn. 15 und vom 20.11.2017 - IX ZR 80/15 Rn. 5, jeweils nach juris).
  • BGH, 21.12.2006 - IX ZB 60/06

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Ablehnungsgrundes; Besetzung des

    Auszug aus OLG Dresden, 19.05.2020 - 4 W 300/20
    Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens war mit dem Wert der Hauptsache anzusetzen (BGH, IX ZB 60/06; IV ZB 3/68; OLG Hamm, 32 W 9/15 vom 28.07.2015 m. zahlr. w. Nachw.; Zöller/Hergeth, a.a.O., § 3 Rz.16, Stichwort "Ablehnung eines Richters" m.w.N.).
  • BGH, 21.12.2006 - IX ZB 81/06

    Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts bei unzulässiger sofortiger Beschwerde;

    Auszug aus OLG Dresden, 19.05.2020 - 4 W 300/20
    Das Beschwerdegericht ist an der Entscheidung nicht gehindert, auch wenn das Landgericht kein Abhilfeverfahren gem. § 572 Abs. 1 ZPO durchgeführt hat, sondern kann die hier auch eilbedürftige Sache selbst entscheiden (vgl. BGH, ZIP 2007, 188).
  • BGH, 20.11.2017 - IX ZR 80/15

    Richterablehnung nach Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde:

    Auszug aus OLG Dresden, 19.05.2020 - 4 W 300/20
    Allerdings ist die Befangenheitsablehnung grundsätzlich kein Instrument zur Fehler- und Verfahrenskontrolle, damit sind grundsätzlich weder Verfahrensverstöße im Rahmen der Prozessleitung noch fehlerhafte Entscheidungen ein tauglicher Ablehnungsgrund (BGH, Beschlüsse vom 12.10.2011 - V ZR 8/10 Rn. 7; vom 01.06.2017 - I ZB 4/16 Rn. 15 und vom 20.11.2017 - IX ZR 80/15 Rn. 5, jeweils nach juris).
  • BGH, 10.04.2018 - VIII ZR 127/17

    Antrag auf Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit; Stützen

    Auszug aus OLG Dresden, 19.05.2020 - 4 W 300/20
    Die Fälle, in denen eine objektive Besorgnis der Befangenheit wegen fehlerhafter Rechtsanwendung in Betracht kommen kann, sind daher auf besonders grobe Verfahrensverstöße beschränkt, die sich so sehr von einem normalerweise geübten Verfahren unterscheiden und dadurch offensichtlich unhaltbar sind, dass sich der Eindruck einer nicht nur sachwidrigen, sondern auf Voreingenommenheit gegenüber einer Partei beruhenden Benachteiligung aufdrängt (BGH, Beschluss vom 10.04.2018 - VIII ZR 127/17 Rz. 6 m. zahlr.
  • OLG Hamm, 28.07.2015 - 32 W 9/15

    Streitwert des Ablehnungsverfahrens gegen einen Richter

    Auszug aus OLG Dresden, 19.05.2020 - 4 W 300/20
    Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens war mit dem Wert der Hauptsache anzusetzen (BGH, IX ZB 60/06; IV ZB 3/68; OLG Hamm, 32 W 9/15 vom 28.07.2015 m. zahlr. w. Nachw.; Zöller/Hergeth, a.a.O., § 3 Rz.16, Stichwort "Ablehnung eines Richters" m.w.N.).
  • KG, 25.04.2022 - 2 U 69/19

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit; Objektive Gründe für

    Ein Ablehnungsersuchen kann daher grundsätzlich nicht erfolgreich auf die Verfahrensweise oder Rechtsauffassung eines Richters gestützt werden (BGH, Beschluss vom 12. Oktober 2011 - V ZR 8/10, NJW-RR 2012, 61; OLG Dresden, Beschluss vom 19. Mai 2020 - 4 W 300/20, juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 26. November 2013 - 17 U 221/12, MDR 2014, 242; MüKoZPO/Stackmann, 6. Aufl. 2020, § 42 Rn. 28).
  • OLG Dresden, 19.10.2020 - 4 W 759/20

    Lange Verfahrensdauer als Ablehnungsgrund?

    Nachw. - juris; Senat, Beschluss vom 19. Mai 2020 - 4 W 300/20 -, Rn. 4 - 6, juris OLG Hamm, Beschluss vom 24.01.2018 - II-2 WF 225/17 in MDR 2018, 551 m.w.N.).

    Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens war mit dem Wert der Hauptsache anzusetzen (Senat, Beschluss vom 19. Mai 2020 - 4 W 300/20 -, Rn. 7 - 9, juris m.w.N.; OLG Hamm, 32 W 9/15 vom 28.07.2015 m. zahlr. w. Nachw.; Zöller/Hergeth, a.a.O., § 3 Rz.16, Stichwort "Ablehnung eines Richters" m.w.N.).

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