Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 27.04.2010 - 4 W 37/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,17635
OLG Zweibrücken, 27.04.2010 - 4 W 37/10 (https://dejure.org/2010,17635)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 27.04.2010 - 4 W 37/10 (https://dejure.org/2010,17635)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 27. April 2010 - 4 W 37/10 (https://dejure.org/2010,17635)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,17635) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 38 FamFG, § 58 FamFG, § 348 FamFG
    Nachlassverfahren: Anfechtbarkeit von Mitteilungen des Nachlassgerichts über den Inhalt eines Erbvertrages

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Anordnung der Bekanntmachung des Inhalts eines Erbvertrages

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 58; FamFG § 38; FamFG § 348
    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Anordnung der Bekanntmachung des Inhalts eines Erbvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2010, 245
  • FamRZ 2011, 236
  • Rpfleger 2010, 593
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Zweibrücken, 02.03.2000 - 3 W 35/00

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine vorbereitende Zwischenverfügung im

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 27.04.2010 - 4 W 37/10
    Zwar sind vorbereitende Zwischenverfügungen des Gerichts grundsätzlich nicht anfechtbar (vgl. etwa PfOLG Zweibrücken FG-Prax 2000, 109-110, mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 21.12.1977 - IV ZB 32/77

    Eröffnung eines gegenseitigen Erbvertrags

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 27.04.2010 - 4 W 37/10
    Dieser geht dahin, Personen, deren Rechtsstellung durch die vom Erblasser in der Verfügung von Todes wegen getroffenen Bestimmungen unmittelbar beeinflusst wird, von dem sie betreffenden Inhalt Kenntnis zu geben, um sie in den Stand zu versetzen, das zur Wahrnehmung ihrer Interessen Zweckdienliche zu veranlassen (vgl. BGH NJW 1978, 633 zu dem am 1. September 2009 außer Kraft getretenen § 2262 BGB).
  • KG, 12.04.2019 - 19 W 42/19

    Anspruch von Geschwistern eines Erblassers auf Übersendung des Testaments

    Das ist hier im Hinblick auf das Geheimhaltungsinteresse an dem gemeinschaftlichen Testament der Antragstellerin für die angegriffene Entscheidung der Fall (vgl. z. B. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 27.04.2010 - 4 W 37/10 - juris, Rn. 1 m.w.N.).

    Der Senat schließt sich insoweit der Auffassung des Oberlandesgerichts Zweibrücken (Beschluss vom 27.04.2010 - 4 W 37/10 - juris) an, wonach ein in einem Ehegattentestament eingesetzter Schlusserbe, dessen Schlusserbenstellung jederzeit von dem längerlebenden Ehegatten widerrufen werden kann, nicht als Beteiligter im Sinne des § 348 Abs. 3 FamFG anzusehen ist.

  • OLG Schleswig, 23.11.2012 - 3 Wx 74/12

    Nachlasssache: Voraussetzung für eine selbständige Anfechtbarkeit der

    In einer Eröffnung auch der in einer gemeinschaftlichen Verfügung getroffenen Anordnungen des Längstlebenden kann ein schwerer Eingriff in dessen allgemeines Persönlichkeitsrecht liegen, das auch das Recht auf Geheimhaltung des eigenen Testaments umfasst (OLG Köln, FGPrax 2011, 49; OLG Zweibrücken, FGPrax 2010, 245, 245 f; Bumiller/Harders in dies., FamFG, 10. Aufl. 2011, § 348 Rn. 23; Keidel/Zimmermann, 17. Aufl. 2011, § 348 Rn. 79, § 349 Rn. 29).
  • OLG Köln, 29.10.2010 - 2 Wx 161/10

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen einen erbrechtlichen Vorbescheid im Verfahren

    Entgegen der vom OLG Zweibrücken, ZEV 2010, 476 vertretenen Ansicht besteht nach Auffassung des Senats kein Anlass, in Fällen der vorliegenden Art das Institut des Vorbescheides aufrecht zu erhalten.

    Die Rechtsbeschwerde war zuzulassen, da der Senat mit der vorliegenden Entscheidung von derjenigen des OLG Zweibrücken, ZEV 2010, 476, abweicht.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht