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   OLG Zweibrücken, 13.02.2004 - 4 W 4/04   

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https://dejure.org/2004,11047
OLG Zweibrücken, 13.02.2004 - 4 W 4/04 (https://dejure.org/2004,11047)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 13.02.2004 - 4 W 4/04 (https://dejure.org/2004,11047)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 13. Februar 2004 - 4 W 4/04 (https://dejure.org/2004,11047)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwerfung des Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil; Sofortige Beschwerde nach dem Grundsatz der Meistbegünstigung; Entscheidungsbefugnis über die sofortige Beschwerde; Aufhebung eines Verwerfungsbeschlusses und Zurückverweisung eines Verfahrens zur erneuten, formal ...

  • Judicialis

    ZPO § 341 Abs. 2; ; ZPO § 511; ; ZPO § 567; ; ZPO § 568

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 341 Abs. 2; ZPO § 511; ZPO § 567; ZPO § 568
    Rechtsmittel nach Einspruchsverwerfung durch Beschluss

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Verwerfung des Einspruchs gegen Versäumnisurteil: Rechtsmittel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Schleswig, 19.10.1987 - 12 UF 292/86

    Vergütungsanspruch; Formelle Zuweisung; Ehewohnung ; Familiengericht;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 13.02.2004 - 4 W 4/04
    Eine Entscheidung im Urteilsverfahren, wie sie bei formal korrekter erstinstanzlicher Entscheidung gesetzlich vorgesehen (vgl. Baumbach/Hartmann, aaO, § 341 Rdnr. 12) und in ähnlichen Fällen mit beachtlichen Argumenten auch für geboten gehalten wird (vgl. z.B. OLG Köln NJW-RR 1999, 1084; OLG Schleswig NJW-RR 88, 1413; OLG Zweibrücken NJW-RR 98, 508; Musielak/Ball, Komm. zur ZPO, 3. Aufl., vor § 511 Rdnr. 34) kommt nicht in Betracht, weil eine solche Entscheidung nicht in die Kompetenz des originären Einzelrichters nach § 568 ZPO fällt, sondern durch den Senat getroffen werden müsste (wegen der Einzelheiten des Problematik vgl. OLG Celle, NJW-RR 2003, 647 f.).
  • OLG Celle, 06.02.2003 - 2 W 5/03

    Verwerfung des Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil durch Beschluss; Überleitung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 13.02.2004 - 4 W 4/04
    Eine Entscheidung im Urteilsverfahren, wie sie bei formal korrekter erstinstanzlicher Entscheidung gesetzlich vorgesehen (vgl. Baumbach/Hartmann, aaO, § 341 Rdnr. 12) und in ähnlichen Fällen mit beachtlichen Argumenten auch für geboten gehalten wird (vgl. z.B. OLG Köln NJW-RR 1999, 1084; OLG Schleswig NJW-RR 88, 1413; OLG Zweibrücken NJW-RR 98, 508; Musielak/Ball, Komm. zur ZPO, 3. Aufl., vor § 511 Rdnr. 34) kommt nicht in Betracht, weil eine solche Entscheidung nicht in die Kompetenz des originären Einzelrichters nach § 568 ZPO fällt, sondern durch den Senat getroffen werden müsste (wegen der Einzelheiten des Problematik vgl. OLG Celle, NJW-RR 2003, 647 f.).
  • OLG Zweibrücken, 22.04.1997 - 5 UF 186/96
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 13.02.2004 - 4 W 4/04
    Eine Entscheidung im Urteilsverfahren, wie sie bei formal korrekter erstinstanzlicher Entscheidung gesetzlich vorgesehen (vgl. Baumbach/Hartmann, aaO, § 341 Rdnr. 12) und in ähnlichen Fällen mit beachtlichen Argumenten auch für geboten gehalten wird (vgl. z.B. OLG Köln NJW-RR 1999, 1084; OLG Schleswig NJW-RR 88, 1413; OLG Zweibrücken NJW-RR 98, 508; Musielak/Ball, Komm. zur ZPO, 3. Aufl., vor § 511 Rdnr. 34) kommt nicht in Betracht, weil eine solche Entscheidung nicht in die Kompetenz des originären Einzelrichters nach § 568 ZPO fällt, sondern durch den Senat getroffen werden müsste (wegen der Einzelheiten des Problematik vgl. OLG Celle, NJW-RR 2003, 647 f.).
  • OLG Köln, 30.10.1998 - 25 WF 178/98

    Meistbegünstigtenklausel für betroffene Partei bei formell inkorrekter

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 13.02.2004 - 4 W 4/04
    Eine Entscheidung im Urteilsverfahren, wie sie bei formal korrekter erstinstanzlicher Entscheidung gesetzlich vorgesehen (vgl. Baumbach/Hartmann, aaO, § 341 Rdnr. 12) und in ähnlichen Fällen mit beachtlichen Argumenten auch für geboten gehalten wird (vgl. z.B. OLG Köln NJW-RR 1999, 1084; OLG Schleswig NJW-RR 88, 1413; OLG Zweibrücken NJW-RR 98, 508; Musielak/Ball, Komm. zur ZPO, 3. Aufl., vor § 511 Rdnr. 34) kommt nicht in Betracht, weil eine solche Entscheidung nicht in die Kompetenz des originären Einzelrichters nach § 568 ZPO fällt, sondern durch den Senat getroffen werden müsste (wegen der Einzelheiten des Problematik vgl. OLG Celle, NJW-RR 2003, 647 f.).
  • OLG Köln, 28.11.1996 - 20 W 43/96

    Zurückverweisung bei Beschlußentscheidung der Vorinstanz statt gebotenem Erlaß

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 13.02.2004 - 4 W 4/04
    Auf die sofortige Beschwerde ist der angefochtene Beschluss daher aufzuheben und das Verfahren zur erneuten, formal korrekten Entscheidung an das Erstgericht zurückzuverweisen (vgl. so auch OLG Köln NJW-RR 97, 955/956).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.07.2005 - 11 Ta 165/05

    Einspruch gegen Vollstreckungsbescheid

    Demgegenüber vertreten die Oberlandesgerichte Celle (Beschl. vom 06.02.2003 - 2 W 5/03 -, NJW-RR 2003, 647) und Zweibrücken (Beschl. vom 13.02.2004 - 4 W 4/04 -, OLGR Zweibrücken 2004, 440) die Auffassung, dass eine Überleitung in das Urteilsverfahren in der zweiten Instanz dann nicht in Betracht kommt, wenn es aufgrund der prozessual fehlerhaften Entscheidung des Erstgerichts zu einer gesetzeswidrigen Verschiebung der Zuständigkeit kommt.
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