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   OLG Hamm, 18.05.2010 - I-4 W 40/10   

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https://dejure.org/2010,24602
OLG Hamm, 18.05.2010 - I-4 W 40/10 (https://dejure.org/2010,24602)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.05.2010 - I-4 W 40/10 (https://dejure.org/2010,24602)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. Mai 2010 - I-4 W 40/10 (https://dejure.org/2010,24602)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Karlsruhe, 01.09.2009 - 6 W 47/09

    Beschwerde gegen eine einstweilige Anordnung nach § 101 Abs. 9 UrhG

    Auszug aus OLG Hamm, 18.05.2010 - 4 W 40/10
    Der Senat folgt insoweit der Rechtsprechung, dass jedenfalls das Angebot eines kompletten Kinofilms oder Musikalbums im Rahmen einer Internettauschbörse zum Herunterladen und zudem in der marktrelevanten Verkaufsphase die Annahme eines gewerblichen Ausmaßes rechtfertigt (vgl. OLG Köln, Beschl. v. 09.02.2009, Az. 6 W 182/08 = MMR 2009, 334; OLG Schleswig Beschl. v. 08.10.2009, Az. 6 W 21/09 und OLG Karlsruhe, Beschl. v. 01.09.2009, Az. 6 W 47/09 = GRUR-RR 2009, 708; abweichend insoweit OLG Zweibrücken, Beschl. v. 27.10.2008, Az. 3 W 184/08 = MMR 2009, 43).
  • OLG Zweibrücken, 27.10.2008 - 3 W 184/08

    Urheberrechtsverletzung: Auskunftsanspruch gegen einen Internetprovider auf

    Auszug aus OLG Hamm, 18.05.2010 - 4 W 40/10
    Der Senat folgt insoweit der Rechtsprechung, dass jedenfalls das Angebot eines kompletten Kinofilms oder Musikalbums im Rahmen einer Internettauschbörse zum Herunterladen und zudem in der marktrelevanten Verkaufsphase die Annahme eines gewerblichen Ausmaßes rechtfertigt (vgl. OLG Köln, Beschl. v. 09.02.2009, Az. 6 W 182/08 = MMR 2009, 334; OLG Schleswig Beschl. v. 08.10.2009, Az. 6 W 21/09 und OLG Karlsruhe, Beschl. v. 01.09.2009, Az. 6 W 47/09 = GRUR-RR 2009, 708; abweichend insoweit OLG Zweibrücken, Beschl. v. 27.10.2008, Az. 3 W 184/08 = MMR 2009, 43).
  • OLG Schleswig, 08.10.2009 - 6 W 21/09
    Auszug aus OLG Hamm, 18.05.2010 - 4 W 40/10
    Der Senat folgt insoweit der Rechtsprechung, dass jedenfalls das Angebot eines kompletten Kinofilms oder Musikalbums im Rahmen einer Internettauschbörse zum Herunterladen und zudem in der marktrelevanten Verkaufsphase die Annahme eines gewerblichen Ausmaßes rechtfertigt (vgl. OLG Köln, Beschl. v. 09.02.2009, Az. 6 W 182/08 = MMR 2009, 334; OLG Schleswig Beschl. v. 08.10.2009, Az. 6 W 21/09 und OLG Karlsruhe, Beschl. v. 01.09.2009, Az. 6 W 47/09 = GRUR-RR 2009, 708; abweichend insoweit OLG Zweibrücken, Beschl. v. 27.10.2008, Az. 3 W 184/08 = MMR 2009, 43).
  • OLG Köln, 09.02.2009 - 6 W 182/08

    Begriff des gewerblichen Ausmaßes einer Urheberrechtsverletzung

    Auszug aus OLG Hamm, 18.05.2010 - 4 W 40/10
    Der Senat folgt insoweit der Rechtsprechung, dass jedenfalls das Angebot eines kompletten Kinofilms oder Musikalbums im Rahmen einer Internettauschbörse zum Herunterladen und zudem in der marktrelevanten Verkaufsphase die Annahme eines gewerblichen Ausmaßes rechtfertigt (vgl. OLG Köln, Beschl. v. 09.02.2009, Az. 6 W 182/08 = MMR 2009, 334; OLG Schleswig Beschl. v. 08.10.2009, Az. 6 W 21/09 und OLG Karlsruhe, Beschl. v. 01.09.2009, Az. 6 W 47/09 = GRUR-RR 2009, 708; abweichend insoweit OLG Zweibrücken, Beschl. v. 27.10.2008, Az. 3 W 184/08 = MMR 2009, 43).
  • OLG Frankfurt, 15.07.2014 - 11 U 115/13

    Zur Höhe von Schadenersatz und Abmahnkosten bei illegalem Filesharing

    In der Rechtsprechung (vgl. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 05. Februar 2010 - 6 W 26/09; OLG Hamm, Beschluss vom 18. Mai 2010 - 4 W 40/10, I-4 W 40/10 - juris) ist in Filesharing-Fällen teilweise davon ausgegangen worden, dass eine Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs nicht mehr vorliege, wenn der Verletzer ein kommerziell genutztes Werk nicht nur herunterlädt, sondern es einer unbestimmten Vielzahl von Dritten zugänglich macht.

    Wer eine aktuell in den "charts" befindliche DVD in der relevanten Verkaufsphase weltweit der Öffentlichkeit anbiete, trete wie ein gewerblicher Anbieter auf (OLG Hamm, Beschluss vom 18. Mai 2010 - 4 W 40/10, I-4 W 40/10 - juris).

  • OLG Hamm, 02.11.2010 - 4 W 119/10

    § 101 UrhG - Keine Speicherung auf Zuruf

    Die Antragstellerin begehrt vorliegend nicht eine Sicherung der Verkehrsdaten nach bereits festgestellten Verstößen auf der Grundlage entsprechend ermittelter IP-Adressen (wie dies etwa auch in der Senatsentscheidung vom 18.05.2010, Az. 4 W 40/10, der Fall war), sondern - wenn auch wegen vorheriger Verstöße gewissermaßen anlassbezogen - bereits zuvor im Hinblick auf erst zukünftige und erwartete Rechtsverletzungen in Bezug auf bestimmte Tonaufnahmen, um so Löschungen prophylaktisch zu verhindern.
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