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   OLG Bamberg, 26.04.2018 - 4 W 41/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,12996
OLG Bamberg, 26.04.2018 - 4 W 41/18 (https://dejure.org/2018,12996)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 26.04.2018 - 4 W 41/18 (https://dejure.org/2018,12996)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 26. April 2018 - 4 W 41/18 (https://dejure.org/2018,12996)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    RPflG § 11 Abs. 1; ZPO § 104 Abs. 3, § 567 Abs. 1, Abs. 2, § 569; GKG § 47, § 48
    Zur Festsetzung einer vorgerichtlich angefallenen Geschäftsgebühr im Kostenfestsetzungsverfahren

  • IWW

    Nr. 2300 VV RVG, ZPO § 103, ZPO § 104
    Kostenrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Festsetzungsfähigkeit vorprozessual entstandene Anwaltsgebühren

  • rewis.io

    Zur Festsetzung einer vorgerichtlich angefallenen Geschäftsgebühr im Kostenfestsetzungsverfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 103 ; ZPO § 104
    Voraussetzungen der Festsetzungsfähigkeit vorprozessual entstandene Anwaltsgebühren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Vorgerichtlich angefallene Geschäftsgebühr ausnahmsweise im Kostenfestsetzungsverfahren festsetzbar

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2018, 641
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Bamberg, 26.02.2007 - 8 W 1/07

    Kostenfestsetzungsbeschluss im Hinblick auf die in einem Vergleich getroffene

    Auszug aus OLG Bamberg, 26.04.2018 - 4 W 41/18
    Entscheidendes Kriterium ist daher nicht, ob eine Bezifferung vorliegt, sondern ob sich die Regelungen im Kostenvergleich für eine rasche und vereinfachte Klärung eignen, auf die das Festsetzungsverfahren zugeschnitten ist (OLG Bamberg, Beschluss vom 26.02.2007, 8 W 1/07, Rn. 11; HK-ZPO/Gierl, 6. Aufl., § 104, Rn. 7).
  • OLG Naumburg, 01.11.2011 - 10 W 58/11

    Kostenfestsetzungsverfahren: Voraussetzungen der Festsetzung außergerichtlich

    Auszug aus OLG Bamberg, 26.04.2018 - 4 W 41/18
    Noch viel weniger lässt sich im Kostenfestsetzungsverfahren klären, inwieweit solche außergerichtlichen Tätigkeiten des Rechtsanwalts für die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung seines Mandanten notwendig gewesen sind (BGH, Beschluss vom 22.12.2004, XII ZB 94/07, Rn. 11, zitiert - wie auch die folgenden Entscheidungen - nach juris; OLG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 01.11.2011, 10 W 58/11, Rn. 11).
  • OLG Köln, 26.03.2019 - 4 U 102/18

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines

    Rspr. des BGH, vom 11.09.2018 - 4 W 41/18 - und vom 08.05.2018 - 4 W 16/18 - NJW 2018, 2339 Rn. 10 ) nach.
  • OLG Brandenburg, 25.03.2021 - 9 WF 61/21

    Festsetzungsfähigkeit von Rechtsanwaltsgebühren für eine außergerichtliche

    Noch viel weniger lässt sich im Kostenfestsetzungsverfahren klären, inwieweit solche außergerichtlichen Tätigkeiten des Rechtsanwalts für die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung seines Mandanten notwendig gewesen sind (BGH, FamRZ 2005, 604; OLG Bamberg, JurBüro 2018, 360; OLG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 01.11.2011 - 10 W 58/11).

    Nach anderer Ansicht ist eine Einbeziehung außergerichtlicher Anwaltskosten auch dann geboten, wenn der Vergleich zwar keine Bezifferung, aber eine Einigung über den Gebührensatz und den Gegenstandswert enthält (OLG Bamberg, JurBüro 2018, 360).

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