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   OLG Jena, 13.10.2005 - 4 W 565/05   

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https://dejure.org/2005,10249
OLG Jena, 13.10.2005 - 4 W 565/05 (https://dejure.org/2005,10249)
OLG Jena, Entscheidung vom 13.10.2005 - 4 W 565/05 (https://dejure.org/2005,10249)
OLG Jena, Entscheidung vom 13. Oktober 2005 - 4 W 565/05 (https://dejure.org/2005,10249)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    §§ 93, 99 Abs. 2 ZPO, 249, 251 BGB, 158 d VVG
    Sofortiges Anerkenntnis nach erst im Prozess schlüssig gewordener Klageforderung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit des sofortigen Ankerkenntnisses während des Rechtsstreits; Kostentragungspflicht des Klägers durch sofortiges Anerkenntnis des Beklagten bei nachträglicher Schlüssigkeit der Klage

  • Judicialis

    ZPO § 93; ; ZPO § 99 Abs. 2; ; BGB § 249; ; BGB § 251; ; VVG § 158 d

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sofortiges Anerkenntnis nach erst im Prozess schlüssig gewordener Klageforderung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Wann ist Anerkenntnis "sofortig" bei erst unschlüssiger Klage?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 08.03.2005 - VIII ZB 3/04

    Begriff des sofortigen Anerkenntnisses bei Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts

    Auszug aus OLG Jena, 13.10.2005 - 4 W 565/05
    Veranlassung zur Klageerhebung gibt der Beklagte durch sein Verhalten, das vernünftigerweise den Schluss auf die Notwendigkeit eines Prozesses rechtfertigt (BGH, NJW-RR 2005, 1005).

    Der BGH hat die Frage, ob nach einem Anerkenntnis bei der Kostenentscheidung noch die Begründetheit des Klageanspruches geprüft werden darf, bejaht (BGH, NJW-RR 2004, 1021; NJW-RR 2005, 1005).

  • BayObLG, 11.09.2003 - 2Z BR 40/03

    Beurteilung eines Eigentümerbeschlusses nach dem Grundsatz ordnungsgemäßer

    Auszug aus OLG Jena, 13.10.2005 - 4 W 565/05
    Der BGH hat die Frage, ob nach einem Anerkenntnis bei der Kostenentscheidung noch die Begründetheit des Klageanspruches geprüft werden darf, bejaht (BGH, NJW-RR 2004, 1021; NJW-RR 2005, 1005).

    Fehlt es zunächst an einer schlüssigen Klage, kann die Beklagte nach Behebung dieses Mangels den Anspruch noch "sofort" anerkennen (BGH, NJW-RR 2004, 1021).

  • OLG Schleswig, 05.06.2000 - 11 W 16/00
    Auszug aus OLG Jena, 13.10.2005 - 4 W 565/05
    Nach anderer Ansicht kann die Beklagte, wenn der Kläger seinen Klageanspruch erst im Laufe des Rechtsstreites in schlüssiger Weise begründet, noch sofort i.S.d. § 93 ZPO anerkennen (OLG Frankfurt, NJW-RR 1993, 126 [128]; OLG Schleswig, JurBüro 2000, 657).
  • OLG Karlsruhe, 13.06.1995 - 16 WF 100/94
    Auszug aus OLG Jena, 13.10.2005 - 4 W 565/05
    Die sofortige Beschwerde der Klägerin ist gemäß §§ 99 Abs. 2, 567, 569 ZPO zulässig, soweit damit die Kostenentscheidung im Teilanerkenntnis- und Schlussurteil nur hinsichtlich des Teilanerkenntnisses angefochten wird (vgl. OLG Bamberg, JurBüro 1989, 1740; OLG Karlsruhe, FamRZ 1997, 221; OLG Köln, NJW-RR 1994, 767; OLG Köln, OLG-Report 2002, 384).
  • OLG München, 28.01.1969 - 12 W 510/69
    Auszug aus OLG Jena, 13.10.2005 - 4 W 565/05
    Nach einer Meinung wird nach einem Anerkenntnis die Begründetheit des Klagebegehrens der Prüfung durch das Gericht entzogen (OLG München, NJW 1969, 1815; OLG Schleswig, JurBüro 1982, 1570; OLG Hamm, JurBüro 1990, 915; OLG Düsseldorf, MDR 1999, 1349).
  • OLG Köln, 09.04.1973 - 10 W 11/73

    Haftpflichtversicherung; Zahlungsverlangen; Prüfungsfrist; Kostenrisiko

    Auszug aus OLG Jena, 13.10.2005 - 4 W 565/05
    Speziell zum Kfz-Haftpflichtprozess wird letztgenannte Auffassung in dem Sinne vertreten, dass für den Fall, dass der Geschädigte selbst im Besitz von Auskünften und Unterlagen ist, die er gemäß § 3 Ziffer 7 Satz 2 PflVG i.V.m. § 158 d Abs. 3 VVG dem Versicherer zur Feststellung des Schadensereignisses und der Schadenshöhe zur Verfügung stellen muss, der Versicherer dem Geschädigten noch keinen Anlass zur Erhebung der Klage gibt, solange der Geschädigte seinen Obliegenheiten aus § 158 d Abs. 3 VVG nicht nachgekommen ist (OLG Karlsruhe, VersR 1965, 722; OLG Köln, VersR 1974, 268; Prölss/Martin-Knappmann, VVG, 27. Aufl., § 158d Rn. 10; Zöller-Herget, ZPO, 25. Aufl., § 93 Rn. 6, Stichwort: "Haftpflichtversicherung").
  • BGH, 15.10.1991 - VI ZR 314/90

    Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs als Form der Naturalrestitution

    Auszug aus OLG Jena, 13.10.2005 - 4 W 565/05
    Sofern es sich bei dem Schaden um einen wirtschaftlichen Totalschaden handelt, d. h. die Reparaturkosten zuzüglich des merkantilern Minderwertes den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes übersteigen, kann der Geschädigte, der das Fahrzeug nicht repariert, sondern seinen Schaden durch Beschaffung eines Ersatzfahrzeuges behebt, als Schaden nur den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes verlangen (BGH, Urteil vom 12.07.2005, Az.: IV ZR 132/04, zitiert nach Juris; BGH, NJW 2005, 2541; NJW 2005, 357; NJW 1993, 1849; BGHZ 115, 364 (373); BGH, NJW 1985, 2469).
  • OLG Köln, 01.10.1993 - 2 W 138/93

    Schuldner; Schuldnerstellung; Unbekannt; Zahlungsverpflichtung; Widerspruch;

    Auszug aus OLG Jena, 13.10.2005 - 4 W 565/05
    Die sofortige Beschwerde der Klägerin ist gemäß §§ 99 Abs. 2, 567, 569 ZPO zulässig, soweit damit die Kostenentscheidung im Teilanerkenntnis- und Schlussurteil nur hinsichtlich des Teilanerkenntnisses angefochten wird (vgl. OLG Bamberg, JurBüro 1989, 1740; OLG Karlsruhe, FamRZ 1997, 221; OLG Köln, NJW-RR 1994, 767; OLG Köln, OLG-Report 2002, 384).
  • OLG Köln, 04.02.2002 - 27 WF 232/01

    Sofortige Beschwerde gegen Kostenentscheidung bei Teilanerkenntnis

    Auszug aus OLG Jena, 13.10.2005 - 4 W 565/05
    Die sofortige Beschwerde der Klägerin ist gemäß §§ 99 Abs. 2, 567, 569 ZPO zulässig, soweit damit die Kostenentscheidung im Teilanerkenntnis- und Schlussurteil nur hinsichtlich des Teilanerkenntnisses angefochten wird (vgl. OLG Bamberg, JurBüro 1989, 1740; OLG Karlsruhe, FamRZ 1997, 221; OLG Köln, NJW-RR 1994, 767; OLG Köln, OLG-Report 2002, 384).
  • BGH, 07.06.2005 - VI ZR 192/04

    Schadenshöhe bei Abrechnung nach fiktiven Reparaturkosten

    Auszug aus OLG Jena, 13.10.2005 - 4 W 565/05
    Sofern es sich bei dem Schaden um einen wirtschaftlichen Totalschaden handelt, d. h. die Reparaturkosten zuzüglich des merkantilern Minderwertes den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes übersteigen, kann der Geschädigte, der das Fahrzeug nicht repariert, sondern seinen Schaden durch Beschaffung eines Ersatzfahrzeuges behebt, als Schaden nur den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes verlangen (BGH, Urteil vom 12.07.2005, Az.: IV ZR 132/04, zitiert nach Juris; BGH, NJW 2005, 2541; NJW 2005, 357; NJW 1993, 1849; BGHZ 115, 364 (373); BGH, NJW 1985, 2469).
  • BGH, 06.04.1993 - VI ZR 181/92

    Verkauf von Unfallwagen zum Restwert gemäß Gutachten

  • BGH, 05.03.1985 - VI ZR 204/83

    Geltendmachung fiktiver Reparaturkosten eines unfallbeschädigten Kraftfahrzeugs

  • BGH, 23.03.1976 - VI ZR 41/74

    Veräußerung des Unfallwagens - § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB, Unmöglichkeit, fiktive

  • OLG Frankfurt, 16.09.1991 - 25 W 68/91
  • OLG Düsseldorf, 12.04.1999 - 5 W 10/99

    Veranlassung des Schuldners zur Klageerhebung

  • BGH, 07.12.2004 - VI ZR 119/04

    Anrechnung eines überdurchschnittlichen Erlöses für den Unfallwagen;

  • OLG Hamm, 06.02.1990 - 20 W 65/89
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