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   OLG Nürnberg, 07.04.2003 - 4 W 568/03   

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https://dejure.org/2003,12794
OLG Nürnberg, 07.04.2003 - 4 W 568/03 (https://dejure.org/2003,12794)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 07.04.2003 - 4 W 568/03 (https://dejure.org/2003,12794)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 07. April 2003 - 4 W 568/03 (https://dejure.org/2003,12794)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenerstattung nach Eilverfahren; Aussetzung des Kostenerstattungsverfahrens; Kostenentscheidung im Falle einer von Anfang an unbegründeten Hauptsacheklage

  • Judicialis

    ZPO § 148; ; ZPO § 927

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 148; ZPO § 927
    Kostenerstattung nach Eilverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.11.1956 - III ZR 4/56

    Streitwert für Aussetzungsantrag

    Auszug aus OLG Nürnberg, 07.04.2003 - 4 W 568/03
    Der Beschwerdewert richtet sich nach dem Interesse des Klägers an der Fortführung des Verfahrens (BGHZ 22, 283).
  • BGH, 01.04.1993 - I ZR 70/91

    Vollziehungsschaden bei einstweiliger Anordnung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 07.04.2003 - 4 W 568/03
    Zwar lässt die Kostenentscheidung im Aufhebungsverfahren in der Regel die Kostenentscheidung des Anordnungsverfahrens unberührt, dies gilt jedoch nicht für den Fall, dass sich die Hauptsacheklage als von Anfang an unbegründet erweist (ÖGH NJW 93, 2685, 2687 m. w. N.; OLG Karlsruhe WRP 96, 121; Vollkommer, WM 94, 51, 53; Hees MDR 94, 438; Zöller-Vollkommer, a. a. O., § 927, Rdnr. 12, Stein/Jonas-Grunsky, ZPO, 21. Auflage, § 927, Rdnr. 16) und zwar unabhängig davon, ob es sich um ein einstweiliges Verfügungsverfahren in einer Wettbewerbssache oder um ein anderes Eilverfahren handelt (Hees, a. a. O.).
  • BGH, 07.05.1992 - V ZR 192/91

    Aussetzung in der Revisionsinstanz bei Einleitung eines Enteignungsverfahren

    Auszug aus OLG Nürnberg, 07.04.2003 - 4 W 568/03
    Da - wie dargestellt - weder von einer nur geringen Erfolgsaussicht der Beklagten im anderen Verfahren noch von einer reinen Prozessverschleppungsabsicht der Beklagten auszugehen ist, ist die Ermessensentscheidung des Einzelrichters auf Aussetzung des Verfahrens nicht zu beanstanden (BGH NJW-RR 92, 1149, 1150).
  • OLG Karlsruhe, 15.08.1997 - 10 U 89/97
    Auszug aus OLG Nürnberg, 07.04.2003 - 4 W 568/03
    Diese Rechtsansicht hat der Senat nicht zu bewerten, weil die Beklagte den Aussetzungsbeschluss" nicht angegriffen hat (OLG Düsseldorf OLGR 98, 83; Zöller-Greger, ZPO, 23. Auflage, § 252 Rdnr. 3).
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