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   OLG Dresden, 31.08.2021 - 4 W 587/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,40473
OLG Dresden, 31.08.2021 - 4 W 587/21 (https://dejure.org/2021,40473)
OLG Dresden, Entscheidung vom 31.08.2021 - 4 W 587/21 (https://dejure.org/2021,40473)
OLG Dresden, Entscheidung vom 31. August 2021 - 4 W 587/21 (https://dejure.org/2021,40473)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Sachverständiger, Besorgnis der Befangenheit, Duzen

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Allein aus dem Umstand, dass sich der gerichtliche Sachverständige mit einem Arzt des beklagten Klinikums duzt, kann nicht auf seine Befangenheit geschlossen werden. 2. Einer eidesstattlichen Versicherung kommt im Verfahren über den Antrag auf Ablehnung eines ...

  • rechtsportal.de

    Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen behaupteter fehlerhafter ärztlicher Behandlung Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit Eidesstattliche Versicherung im Verfahren über den Antrag auf Ablehnung eines Sachverständigen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Duzen ist kein Befangenheitsgrund!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Wenn sich der Sachverständige und ein Mitarbeiter der Beklagten duzen, reicht das für eine Ablehnung?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Duzen ist kein Befangenheitsgrund! (IBR 2022, 99)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.04.2013 - VII ZB 32/12

    Honorarprozess des Architekten: Sachverständigenablehnung wegen Überschreitung

    Auszug aus OLG Dresden, 31.08.2021 - 4 W 587/21
    Erforderlich sind objektive Gründe, die vom Standpunkt des Ablehnenden bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung wecken können, der Sachverständige stehe der Sache nicht unvoreingenommen und unparteiisch gegenüber (vgl. Senat, a.a.O.; vgl. BGH, Beschluss vom 11.04.2013 - VII ZB 32/12 - juris).
  • BGH, 15.12.2003 - II ZB 32/03

    Zulässigkeit einer außerordentlichen Beschwerde zum BGH; Verletzung des

    Auszug aus OLG Dresden, 31.08.2021 - 4 W 587/21
    Der Streitwert des Beschwerdeverfahrens entspricht einem Drittel des Wertes der Hauptsache (vgl. Senat, Beschluss vom 02.01.2019 - 4 W 1108/18 - juris; BGH, Beschluss vom 15.12.2003 - II ZB 32/03 - juris).
  • OLG Dresden, 02.01.2019 - 4 W 1108/18

    Besorgnis der Befangenheit des gerichtlichen Sachverständigen im

    Auszug aus OLG Dresden, 31.08.2021 - 4 W 587/21
    Der Streitwert des Beschwerdeverfahrens entspricht einem Drittel des Wertes der Hauptsache (vgl. Senat, Beschluss vom 02.01.2019 - 4 W 1108/18 - juris; BGH, Beschluss vom 15.12.2003 - II ZB 32/03 - juris).
  • OLG Dresden, 25.07.2019 - 4 W 610/19

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus OLG Dresden, 31.08.2021 - 4 W 587/21
    Entscheidend ist vor allem die Nähe der Beziehung (vgl. Senat, Beschluss vom 25.07.2019 - 4 W 610/19 - juris).
  • OLG Dresden, 18.04.2017 - 4 W 288/17

    Besorgnis der Befangenheit des gerichtlichen Sachverständigen im

    Auszug aus OLG Dresden, 31.08.2021 - 4 W 587/21
    Allein die berufliche Bekanntschaft zwischen einem medizinischen Sachverständigen und einem oder mehreren Behandlern der Beklagten in einem Arzthaftungsverfahren vermag die Besorgnis der Befangenheit nicht zu begründen (vgl. Senat, Beschluss vom 18.04.2017 - 4 W 288/17 - juris).
  • OLG Dresden, 05.02.2024 - 4 W 782/23

    Allein die enge fachliche Beziehung ist kein Befangenheitsgrund!

    Allein die berufliche Bekanntschaft oder enge fachliche Beziehungen des Sachverständigen zu einer Partei ohne besonders Näheverhältnis begründen die Besorgnis der Befangenheit nicht (Festhaltung Senat, Beschluss vom 31.8.2021 - 4 W 587/21).

    Allein die berufliche Bekanntschaft bzw. geschäftliche oder enge fachliche Beziehungen sowie ein notwendig beruflich bedingter wissenschaftlichen Erfahrungsaustausch zwischen einem medizinischen Sachverständigen und einem oder mehreren Behandlern der Beklagten in einem Arzthaftungsverfahren vermag die Besorgnis der Befangenheit nicht zu begründen (vgl. Senat Beschluss vom 31.08.2021 - 4 W 587/21 -, Rn. 6, juris; Beschluss vom 18.04.2017 - 4 W 288/17 - juris).

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