Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 17.02.2009 - 4 W 59/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,23935
OLG Karlsruhe, 17.02.2009 - 4 W 59/08 (https://dejure.org/2009,23935)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 17.02.2009 - 4 W 59/08 (https://dejure.org/2009,23935)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 17. Februar 2009 - 4 W 59/08 (https://dejure.org/2009,23935)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,23935) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    § 12 UWG
    Der Geschäftsführer ist nicht da, mit etwas Glück wird Ihre Abmahnung aber demnächst bearbeitet

  • Kanzlei Prof. Schweizer (Kurzinformation)

    Abmahnfrist muss nicht wegen Abwesenheit des Geschäftsführers verlängert werden

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Frankfurt, 09.09.1996 - 6 W 107/96
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.02.2009 - 4 W 59/08
    Zutreffend ist zwar, dass ein Gläubiger, der sich auf die besondere Dringlichkeit zur Begründung einer kurzen Frist beruft, selbst entsprechend zügig reagieren muss (OLG Frankfurt WRP 1996, 1194).
  • OLG Hamburg, 12.07.2006 - 5 U 179/05

    Wettbewerbsverstoß: Voraussetzungen einer rechtsmissbräuchlichen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.02.2009 - 4 W 59/08
    Da keine Anhaltspunkte bestehen, dass dem Antragsteller das schon am 08.07.2008 erlangte Wissen seines Bevollmächtigten - nach allgemeinen Grundsätzen (Hefermehl/Köhler/Bornkamm, a.a.O., § 11 UWG, Rdnr. 1.27) oder weil dieser ausdrücklich als Wissensvertreter bestellt war (KG GRUR-RR 2006, 374) - zuzurechnen ist, kann dem Antragsteller der Zeitablauf seit Anfang Juli 2008 bis zur Abmahnung vom 31.07.2008 nicht entgegengehalten werden.
  • BGH, 21.12.2006 - IX ZB 81/06

    Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts bei unzulässiger sofortiger Beschwerde;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.02.2009 - 4 W 59/08
    Dass das Landgericht, da die sofortige Beschwerde unmittelbar beim Beschwerdegericht eingereicht worden ist, über die Abhilfe nicht entschieden hat, hindert eine Entscheidung über die Beschwerde nicht (BGH ZIP 2007, 188).
  • BGH, 19.10.1989 - I ZR 63/88

    "Antwortpflicht des Abgemahnten"

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.02.2009 - 4 W 59/08
    Wenn unter diesen Umständen nicht schon die seit dem Zugang am 04.08.2008 verbleibenden 3 Tage als angemessen zu betrachten sind, so wäre allenfalls eine angemessene Frist von einer Woche, also bis zum 11.08.2008 in Lauf gesetzt worden (BGH GRUR 1990, 381; Bornkamm/Köhler/Hefermehl, a.a.O., § 12 UWG, Rdnr. 1.20 f., m.w.N.).
  • KG, 18.07.2023 - 10 W 79/23

    Kostenauferlegung wegen Veranlassung eines einstweiligen Verfügungsverfahrens:

    Abschnitt Randnummer 26; zum Wettbewerbsrecht siehe beispielsweise OLG Karlsruhe, Beschluss vom 17. Februar 2009 - 4 W 59/08, Randnummer 9 - juris - und OLG Hamburg, Beschluss vom 7. September 1995 - 3 W 75/95, WRP 1995, 1043).
  • LG Mannheim, 09.06.2009 - 2 O 200/08

    Schriftliches Vorverfahren: Sofortiges Anerkenntnis nach Versäumnisurteil

    Jedenfalls wäre § 93 ZPO wegen dieser Erklärung der Beklagten entsprechend anwendbar (OLG Naumburg, OLGR 2004, 395; vgl. auch OLG Karlsruhe, Beschl. v. 17.02.2009 - 4 W 59/08 - zum isolierten Kostenwiderspruch gegen eine einstweilige Verfügung).
  • LG Hamburg, 19.06.2009 - 324 O 190/09

    Sofortiges Anerkenntnis im Äußerungsrecht: Abmahnung mit unangemessen kurzer

    Welche Frist angemessen ist, richtet sich nach der Dringlichkeit, die wiederum von der Schwere und Gefährlichkeit weiterer Verstöße abhängt (vgl. HansOLG, Beschluss vom 7.9.1995, 3 W 75/95, WRP 1995, S. 1043; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 17.2.2009, 4 W 59/08, Juris Rz. 9, jeweils mit weiteren Nachweisen).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht