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OLG Karlsruhe, 17.02.2009 - 4 W 59/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Kanzlei Prof. Schweizer
Abwesenheit des Geschäftsführers bei Abmahnung
- Kanzlei Prof. Schweizer
Abwesenheit des Geschäftsführers bei Abmahnung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
§ 12 UWG
Der Geschäftsführer ist nicht da, mit etwas Glück wird Ihre Abmahnung aber demnächst bearbeitet - Kanzlei Prof. Schweizer (Kurzinformation)
Abmahnfrist muss nicht wegen Abwesenheit des Geschäftsführers verlängert werden
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Frankfurt, 09.09.1996 - 6 W 107/96
Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.02.2009 - 4 W 59/08
Zutreffend ist zwar, dass ein Gläubiger, der sich auf die besondere Dringlichkeit zur Begründung einer kurzen Frist beruft, selbst entsprechend zügig reagieren muss (OLG Frankfurt WRP 1996, 1194). - OLG Hamburg, 12.07.2006 - 5 U 179/05
Wettbewerbsverstoß: Voraussetzungen einer rechtsmissbräuchlichen …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.02.2009 - 4 W 59/08
Da keine Anhaltspunkte bestehen, dass dem Antragsteller das schon am 08.07.2008 erlangte Wissen seines Bevollmächtigten - nach allgemeinen Grundsätzen (…Hefermehl/Köhler/Bornkamm, a.a.O., § 11 UWG, Rdnr. 1.27) oder weil dieser ausdrücklich als Wissensvertreter bestellt war (KG GRUR-RR 2006, 374) - zuzurechnen ist, kann dem Antragsteller der Zeitablauf seit Anfang Juli 2008 bis zur Abmahnung vom 31.07.2008 nicht entgegengehalten werden. - BGH, 21.12.2006 - IX ZB 81/06
Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts bei unzulässiger sofortiger Beschwerde; …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.02.2009 - 4 W 59/08
Dass das Landgericht, da die sofortige Beschwerde unmittelbar beim Beschwerdegericht eingereicht worden ist, über die Abhilfe nicht entschieden hat, hindert eine Entscheidung über die Beschwerde nicht (BGH ZIP 2007, 188). - BGH, 19.10.1989 - I ZR 63/88
"Antwortpflicht des Abgemahnten"
Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.02.2009 - 4 W 59/08
Wenn unter diesen Umständen nicht schon die seit dem Zugang am 04.08.2008 verbleibenden 3 Tage als angemessen zu betrachten sind, so wäre allenfalls eine angemessene Frist von einer Woche, also bis zum 11.08.2008 in Lauf gesetzt worden (BGH GRUR 1990, 381;… Bornkamm/Köhler/Hefermehl, a.a.O., § 12 UWG, Rdnr. 1.20 f., m.w.N.).
- KG, 18.07.2023 - 10 W 79/23
Kostenauferlegung wegen Veranlassung eines einstweiligen Verfügungsverfahrens: …
Abschnitt Randnummer 26; zum Wettbewerbsrecht siehe beispielsweise OLG Karlsruhe, Beschluss vom 17. Februar 2009 - 4 W 59/08, Randnummer 9 - juris - und OLG Hamburg, Beschluss vom 7. September 1995 - 3 W 75/95, WRP 1995, 1043). - LG Mannheim, 09.06.2009 - 2 O 200/08
Schriftliches Vorverfahren: Sofortiges Anerkenntnis nach Versäumnisurteil
Jedenfalls wäre § 93 ZPO wegen dieser Erklärung der Beklagten entsprechend anwendbar (OLG Naumburg, OLGR 2004, 395; vgl. auch OLG Karlsruhe, Beschl. v. 17.02.2009 - 4 W 59/08 - zum isolierten Kostenwiderspruch gegen eine einstweilige Verfügung). - LG Hamburg, 19.06.2009 - 324 O 190/09
Sofortiges Anerkenntnis im Äußerungsrecht: Abmahnung mit unangemessen kurzer …
Welche Frist angemessen ist, richtet sich nach der Dringlichkeit, die wiederum von der Schwere und Gefährlichkeit weiterer Verstöße abhängt (vgl. HansOLG…, Beschluss vom 7.9.1995, 3 W 75/95, WRP 1995, S. 1043; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 17.2.2009, 4 W 59/08, Juris Rz. 9, jeweils mit weiteren Nachweisen).