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   OLG Zweibrücken, 13.10.2005 - 4 W 60/05, 4 W 62/05   

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https://dejure.org/2005,6137
OLG Zweibrücken, 13.10.2005 - 4 W 60/05, 4 W 62/05 (https://dejure.org/2005,6137)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 13.10.2005 - 4 W 60/05, 4 W 62/05 (https://dejure.org/2005,6137)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 13. Oktober 2005 - 4 W 60/05, 4 W 62/05 (https://dejure.org/2005,6137)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzung der Einholung eines Beweissicherungsgutachtens; Anforderungen an die Darlegung des Rechtsschutzinteresses; Rechtsschutzinteresse an der Einholung eines Beweissicherungsgutachtens ; Folgen des Vorliegens einer möglichen Bedeutung der vom Antragsteller ...

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzung der Einholung eines Beweissicherungsgutachtens; Anforderungen an die Darlegung des Rechtsschutzinteresses; Rechtsschutzinteresse an der Einholung eines Beweissicherungsgutachtens ; Folgen des Vorliegens einer möglichen Bedeutung der vom Antragsteller ...

  • Judicialis

    ZPO § 485

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 485
    Zurückweisung von Beweisanträgen im Beweissicherungsverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Beweisantragszurückweisung bei fehlendem Rechtsschutzinteresse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Selbständiges Beweisverfahren: Wann fehlt das erforderliche Rechtsschutzinteresse? (IBR 2006, 1063)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 03.02.1998 - 21 W 2/98

    Selbständiges Beweisverfahren

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 13.10.2005 - 4 W 60/05
    Hierfür reicht aus, dass es nicht fern liegend ist, dass die von der Antragstellerin beantragte Beweisaufnahme in einem späteren Hauptsacheprozess von Bedeutung sein könnte (vgl. OLG Hamm NJW-RR 1998, 933).

    Lediglich offensichtlich nutzlose Beweisanträge können zurückgewiesen werden (vgl. OLG Hamm NJW-RR 1998, 933; Musielak/Huber aaO Rdnr. 13 m.w.N.), was hier nicht der Fall ist.

  • BGH, 05.06.2002 - XII ZR 220/99

    Abgeltung der Instandsetzungspflicht des Mieters nach Beendigung des

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 13.10.2005 - 4 W 60/05
    Deshalb könnte an die Stelle des vertraglich vereinbarten Renovierungsanspruchs ein Anspruch der Antragstellerin auf einen Ausgleich in Geld getreten sein (vgl. BGH NJW 2002, 2383; Z 77, 301).
  • OLG Brandenburg, 08.01.2008 - 5 W 61/07

    Vorliegen eines rechtlichen Interesses für die Durchführung eines selbständigen

    Das rechtliche Interesse im Sinne von § 485 Abs. 2 ZPO ist nur und erst dann zu verneinen, wenn kein Rechtsverhältnis, kein möglicher Prozessgegner oder kein Anspruch ersichtlich ist; nur in eindeutigen und evidenten Fällen, also dann, wenn ein Anspruch keinesfalls bestehen kann und das Rechtsschutzbegehren offensichtlich aussichtslos ist, fehlt es am erforderlichen rechtlichen Interesse für die Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens (s. BGH NJW 2004, S. 3488 m.w.N.; OLG Zweibrücken, OLGR 2006, S. 174, 175; OLG Stuttgart, MDR 2005, S. 347, 348; Zöller/Herget, ZPO, 26. Aufl. 2007, § 485 Rn. 7 a m.w.N.; Baubach/Hartmann, ZPO, 65. Aufl. 2007, § 485 Rn. 8).

    Gemäß § 485 Abs. 1 Satz 2 genügt die bloße Möglichkeit eines Hauptsacheprozesses und die nicht völlig fern liegende Relevanz des selbständigen Beweisverfahrens für einen solchen möglichen Hauptsacheprozess für die Bejahung des erforderlichen rechtlichen Interesses im Sinne von § 485 Abs. 2 ZPO (vgl. OLG Zweibrücken, OLGR 2006, S. 174; Zöller/Herget, a.a.O., § 485 Rn. 6; Baumbach/Hartmann, a.a.O., § 485 Rn. 8 m.w.N.).

  • OLG Hamm, 03.02.2015 - 24 W 6/15

    Beweisfragen sind nachvollziehbar zu beantworten!

    Nach h.M. in der Rechtsprechung wird ein rechtliches Interesse nur dann verneint, wenn kein Rechtsverhältnis zwischen den Parteien besteht (bestehen kann), die Parteien keine möglichen Prozessgegner sind oder kein Anspruch im Verhältnis der Parteien ersichtlich ist (vgl. nur: BGH, Beschluss v. 16.09.2004 - III ZB 33/04, BauR 2004, 1975 ff. = IBR 2004, 733; OLG Nürnberg, Beschluss v. 07.03.2011 - 12 W 456/11, NJW-RR 2011, 1216 f. = IBR 2011, 1362 (nur online); OLG Brandenburg, Beschluss v. 08.06.2010 - 3 W 58/09, IBR 2010, 544; OLG Zweibrücken, Beschluss v. 13.10.2005 - 4 W 60/05 und 4 W 62/05, OLGR Zweibrücken 2006, 174 f.; OLG Celle, Beschluss v. 17.03.1999 - 16 W 14/99, BauR 2000, 601 f.; OLG Hamm, Beschluss v. 15.10.1997 - 20 W 19/97, NJW 1998, 689).
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