Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 08.08.2016 - 4 W 62/16 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- webshoprecht.de
Streitwert für 3 Wettbewerbsverletzungen im Online-Handel liegt bei 15.000,00 EUR
- webshoprecht.de
Streitwert für 3 Wettbewerbsverletzungen im Online-Handel liegt bei 15.000,00 EUR
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
- Justiz Baden-Württemberg
§ 51 Abs 2 GKG, § 51 Abs 3 GKG, § 8 Abs 3 Nr 3 UWG
Gegenstandswert eines einstweiligen Verfügungsverfahrens wegen Wettbewerbsverstoßes: Unterlassungsanspruch eines Verbraucherschutzvereins gegen einen Onlineshop - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)
Wie viel kosten drei unzulässige AGB-Klauseln?
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Streitwert bei 3 Wettbewerbsverletzungen im Online-Recht liegt bei 15.000,- EUR
Verfahrensgang
- LG Freiburg, 08.06.2016 - 12 O 61/16
- OLG Karlsruhe, 08.08.2016 - 4 W 62/16
Papierfundstellen
- MDR 2016, 1116
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (2)
- KG, 09.04.2010 - 5 W 3/10
Streitwert bei unerbetener Telefonwerbung und unterbliebener Widerrufsbelehrung
Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.08.2016 - 4 W 62/16
Dies kann zu einer wesentlich höheren Bewertung führen als bei Unterlassungsbegehren eines Mitbewerbers (Senatsentscheidung vom 15.10.2015 - 4 W 42/15 - nicht veröffentlicht; OLG Frankfurt, Beschl. vom 04.08.2011 - 6 W 70/11 -, juris; KG Berlin, Beschl. vom 09.04.2010 - 5 W 3/10 -, juris). - OLG Frankfurt, 04.08.2011 - 6 W 70/11
Streitwert für Unterlassungsantrag gegen unzureichende Widerrufsbelehrung
Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.08.2016 - 4 W 62/16
Dies kann zu einer wesentlich höheren Bewertung führen als bei Unterlassungsbegehren eines Mitbewerbers (Senatsentscheidung vom 15.10.2015 - 4 W 42/15 - nicht veröffentlicht; OLG Frankfurt, Beschl. vom 04.08.2011 - 6 W 70/11 -, juris; KG Berlin, Beschl. vom 09.04.2010 - 5 W 3/10 -, juris).
- OLG Nürnberg, 18.07.2023 - 3 U 1092/23
Vorwurf des Rechtsmissbrauchs gegenüber der Verfolgung von irreführenden Angaben …
Nur im Einzelfall, nämlich soweit das Verfügungsverfahren tatsächlich zu einer endgültigen Erledigung des Streits führt oder mit hoher Wahrscheinlichkeit führen wird, gilt annähernd der gleiche Streitwert wie im Hauptsacheverfahren (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 08.08.2016 - 4 W 62/16, GRUR-RS 2016, 14764 Rn. 2). - OLG Nürnberg, 07.10.2022 - 3 U 2178/22
Unmittelbare drohende Löschung eines Kontos als Verfügungsgrund
So kann beispielsweise, wenn das Verfügungsverfahren tatsächlich zu einer endgültigen Erledigung des Streits führt oder mit hoher Wahrscheinlichkeit führen wird, annähernd der gleiche Streitwert wie im Hauptsacheverfahren gelten (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 08.08.2016 - 4 W 62/16, Rn. 2). - OLG Düsseldorf, 29.08.2018 - 15 W 44/18
Streitwert eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs unter …
Ausnahmsweise ist jedoch kein Abschlag im Verhältnis zum Streitwert des Hauptsacheverfahrens vorzunehmen, wenn das Verfügungsverfahren tatsächlich zu einer endgültigen Erledigung des Streits führt oder mit hoher Wahrscheinlichkeit führen wird (Senatsbeschluss vom 23.05.2017, I-15 W 10/17; OLG Karlsruhe, BeckRS 2016, 14764;… Köhler/Feddersen in: Köhler/Bornkamm/ Feddersen, aaO, § 12 Rn. 5.12 m. w. N.).
- OLG Frankfurt, 14.12.2022 - 6 W 77/22
Streitwert für Verstoß gegen Informationspflichten des § 87 Abs. 1 GEG
Da der Kläger als Verbraucherschutzverband die Aufgabe hat, diese Belange zu vertreten, ist sein Interesse an der gerichtlichen Durchsetzung in der Regel höher zu bewerten als das Interesse eines einzelnen Mitbewerbers (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 4.8.2011 - 6 W 70/11 = K&R 2011, 806; KG WRP 2010, 789; OLG Karlsruhe MDR 2016, 1116). - OLG Frankfurt, 15.01.2020 - 6 W 119/19
Streitwert bei Klagen von Verbraucherschutzverbänden
(Senat K&R 2011, 806 zu fehlender Widerrufsbelehrung; KG WRP 2010, 789; OLG Karlsruhe MDR 2016, 1116). - OLG Frankfurt, 12.05.2020 - 6 W 56/20
Faktoren für die Streitwertbemessung bei auf UWG und PAngV gestützem …
Da der Kläger als Verbraucherschutzverband die Aufgabe hat, diese Belange zu vertreten, ist sein Interesse an der gerichtlichen Durchsetzung in der Regel höher zu bewerten als das Interesse einzelner Mitbewerber (OLG Frankfurt am Main K&R 2011, 806 zu fehlender Widerrufsbelehrung; KG WRP 2010, 789; OLG Karlsruhe MDR 2016, 1116). - OLG Nürnberg, 23.07.2020 - 3 W 2300/20
Streitwertfestsetzung bei herabsetzenden Äußerungen in E-Mail an Systempartner …
Allerdings kann im Einzelfall, nämlich soweit das Verfügungsverfahren tatsächlich zu einer endgültigen Erledigung des Streits führt oder mit hoher Wahrscheinlichkeit führen wird, annähernd der gleiche Streitwert wie im Hauptsacheverfahren gelten (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 08.08.2016 - 4 W 62/16, Rn. 2).