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   OLG Zweibrücken, 08.12.2017 - 4 W 64/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,47921
OLG Zweibrücken, 08.12.2017 - 4 W 64/17 (https://dejure.org/2017,47921)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 08.12.2017 - 4 W 64/17 (https://dejure.org/2017,47921)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 08. Dezember 2017 - 4 W 64/17 (https://dejure.org/2017,47921)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 185 Nr 1 ZPO, § 204 Abs 1 Nr 1 BGB
    Vorliegen der Voraussetzungen für die Bewilligung einer öffentlichen Zustellung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der öffentlichen Zustellung der Klageschrift im zivilprozessualen Erkenntnisverfahren

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 185 Nr. 1; BGB § 204 Abs. 1 Nr. 1
    Ablehnung einer sofortiger Beschwerde bei öffentlicher Zustellung

  • rechtsportal.de

    ZPO § 185 Nr. 1 ; BGB § 204 Abs. 1 Nr. 1
    Zulässigkeit der öffentlichen Zustellung der Klageschrift im zivilprozessualen Erkenntnisverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann ist eine öffentliche Zustellung möglich?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Strenge Anforderungen an die öffentliche Zustellung der Klageschrift

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Strenge Anforderungen an öffentliche Zustellung

  • zpoblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Voraussetzungen der öffentlichen Zustellung gem. § 185 Ziff. 1 ZPO

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 06.12.2012 - VII ZR 74/12

    Anordnung der öffentlichen Zustellung im Erkenntnisverfahren

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 08.12.2017 - 4 W 64/17
    Wegen der besonderen Bedeutung der Zustellung für die Wahrung des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) sind dabei an die Feststellung, dass die Voraussetzungen für eine öffentliche Zustellung vorliegen, im Erkenntnisverfahren hohe Anforderungen zu stellen (BGH, Urteil vom 04.07.2012, XII ZR 94/10, Rdnrn. 16 ff, in juris; Urteil vom 06.12.2012, VII ZR 74/12, Rdnrn. 16 ff, in juris, jeweils m.w.N.).

    d) Unabhängig davon dürfte es sich für den Kläger anbieten, den Beklagten unter der ihm bekannten E-Mail-Adresse erneut anzuschreiben mit der Aufforderung, binnen angemessener Frist eine ladungsfähige Anschrift anzugeben und/oder einen Zustellungsbevollmächtigten im Inland zu benennen zwecks Vermeidung der öffentlichen Zustellung (vgl. BGH, Urteil vom 06.12.2012 a.a.O, Rdnr. 19; OLG Frankfurt NJW 2009, 2543, 2544).

  • OLG Frankfurt, 03.12.2008 - 19 U 120/08

    Zustellung: öffentliche Zustellung trotz der Möglichkeit, über E-Mail die

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 08.12.2017 - 4 W 64/17
    d) Unabhängig davon dürfte es sich für den Kläger anbieten, den Beklagten unter der ihm bekannten E-Mail-Adresse erneut anzuschreiben mit der Aufforderung, binnen angemessener Frist eine ladungsfähige Anschrift anzugeben und/oder einen Zustellungsbevollmächtigten im Inland zu benennen zwecks Vermeidung der öffentlichen Zustellung (vgl. BGH, Urteil vom 06.12.2012 a.a.O, Rdnr. 19; OLG Frankfurt NJW 2009, 2543, 2544).
  • BGH, 04.07.2012 - XII ZR 94/10

    Öffentliche Zustellung im Erkenntnisverfahren: Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 08.12.2017 - 4 W 64/17
    Wegen der besonderen Bedeutung der Zustellung für die Wahrung des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) sind dabei an die Feststellung, dass die Voraussetzungen für eine öffentliche Zustellung vorliegen, im Erkenntnisverfahren hohe Anforderungen zu stellen (BGH, Urteil vom 04.07.2012, XII ZR 94/10, Rdnrn. 16 ff, in juris; Urteil vom 06.12.2012, VII ZR 74/12, Rdnrn. 16 ff, in juris, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 03.05.2016 - II ZR 311/14

    Deliktshaftung des GmbH-Geschäftsführers wegen Vorenthaltung von

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 08.12.2017 - 4 W 64/17
    Diese Warnfunktion wird verfehlt, wenn eine Klage öffentlich zugestellt wird, obwohl der Aufenthaltsort des Beklagten nicht allgemein unbekannt ist und eine Zustellung auf anderem Wege möglich gewesen wäre (BGH, NJW 2017, 886, 888 f. m.w.N.).
  • BGH, 28.04.2008 - II ZR 61/07

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Berufung auf die Unwirksamkeit einer öffentlichen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 08.12.2017 - 4 W 64/17
    Reagiert der Beklagte darauf nicht, kann er sich später u.U. wegen Rechtsmißbrauchs nicht auf die Unwirksamkeit einer sodann angeordneten öffentlichen Zustellung berufen (vgl. BGH, NJW-RR 2008, 1310; Fischer, LMK 2013, 342575).
  • BGH, 22.02.2024 - V ZR 117/23
    Jedenfalls aber wäre es der Klägerin, worauf die Beschwerde zutreffend verweist, möglich und zumutbar gewesen, den Beklagten unmittelbar über die ihr bekannte E-Mail-Adresse zu kontaktieren und ihn mit Blick auf die beabsichtigte Klageerhebung im Oktober 2021 aufzufordern, eine - gegebenenfalls von der Meldeadresse in Tschechien abweichende - Zustelladresse anzugeben oder einen Zustellungsbevollmächtigten im Inland zu benennen (s.a. OLG Frankfurt am Main, NJW 2009, 2543 Rn. 14; OLG Köln, Urteil vom 16. Februar 2011 - 11 U 183/10, juris Rn. 10; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2013, 1471 Rn. 13; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 8. Dezember 2017 - 4 W 64/17, juris Rn. 10; OLG München, Urteil vom 6. Juli 2022 - 7 U 3126/20, juris Rn. 45).
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