Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 11.08.2011

Rechtsprechung
   OLG Celle, 25.05.2011 - 4 W 66/11   

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https://dejure.org/2011,14260
OLG Celle, 25.05.2011 - 4 W 66/11 (https://dejure.org/2011,14260)
OLG Celle, Entscheidung vom 25.05.2011 - 4 W 66/11 (https://dejure.org/2011,14260)
OLG Celle, Entscheidung vom 25. Mai 2011 - 4 W 66/11 (https://dejure.org/2011,14260)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 20 Nr. 12 RPflG; § 726 ZPO
    Die von einem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle anstelle eines Rechtspflegers mit einer Vollstreckungsklausel versehene Urteilsausfertigung ist unwirksam; Wirksamkeit einer vom Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erteilten qualifizierten Vollstreckungsklausel

  • Deutsches Notarinstitut

    ZPO § 726 Abs. 2; GBO § 71; GBO § 18; RPflG § 8
    Funktionelle Zuständigkeit: Erteilung der qualifizierten Vollstreckungsklausel durch Urkundsbeamten anstelle des Rechtspflegers ist unwirksam

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Die von einem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle anstelle eines Rechtspflegers mit einer Vollstreckungsklausel versehene Urteilsausfertigung ist unwirksam; Wirksamkeit einer vom Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erteilten qualifizierten Vollstreckungsklausel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 726
    Wirksamkeit einer vom Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erteilten qualifizierten Vollstreckungsklausel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Dresden, 18.06.2010 - 17 W 590/10

    Rechtsfolgen der Erteilung einer qualifizierten, vom Rechtspfleger zu erteilenden

    Auszug aus OLG Celle, 25.05.2011 - 4 W 66/11
    Die funktionelle Unzuständigkeit des Urkundsbeamten in der Geschäftsstelle führt zur Unwirksamkeit der Vollstreckungsklausel, nicht lediglich zu ihrer Anfechtbarkeit (OLG Dresden MDR 2010, 1491; KGR 1999, 354 ff.; OLG Hamm NJW-RR 1987, 957; Schuschke/Walker-Schuschke, Vollstreckung und vorläufiger Rechtsschutz, 4. Aufl., § 726 Rn 18 für den Fall - wie hier - einer Klausel nach § 726 Abs. 2 ZPO; Zöller-Stöber, ZPO, 28. Aufl., § 726 Rn 7 m. w. N.; wohl auch OLG Frankfurt MDR 1991, 162; a. A. OLG Zweibrücken NJW-RR 1997, 882 f.; Nichtigkeit nur bei bewusster Erteilung einer qualifizierten Klausel durch den Urkundsbeamten anstelle des Rechtspflegers: Musielak-Lackmann, ZPO,7. Aufl., § 726 Rn 4).
  • OLG Hamm, 02.04.1987 - 15 W 81/87
    Auszug aus OLG Celle, 25.05.2011 - 4 W 66/11
    Die funktionelle Unzuständigkeit des Urkundsbeamten in der Geschäftsstelle führt zur Unwirksamkeit der Vollstreckungsklausel, nicht lediglich zu ihrer Anfechtbarkeit (OLG Dresden MDR 2010, 1491; KGR 1999, 354 ff.; OLG Hamm NJW-RR 1987, 957; Schuschke/Walker-Schuschke, Vollstreckung und vorläufiger Rechtsschutz, 4. Aufl., § 726 Rn 18 für den Fall - wie hier - einer Klausel nach § 726 Abs. 2 ZPO; Zöller-Stöber, ZPO, 28. Aufl., § 726 Rn 7 m. w. N.; wohl auch OLG Frankfurt MDR 1991, 162; a. A. OLG Zweibrücken NJW-RR 1997, 882 f.; Nichtigkeit nur bei bewusster Erteilung einer qualifizierten Klausel durch den Urkundsbeamten anstelle des Rechtspflegers: Musielak-Lackmann, ZPO,7. Aufl., § 726 Rn 4).
  • OLG Zweibrücken, 17.03.1997 - 3 W 33/97
    Auszug aus OLG Celle, 25.05.2011 - 4 W 66/11
    Die funktionelle Unzuständigkeit des Urkundsbeamten in der Geschäftsstelle führt zur Unwirksamkeit der Vollstreckungsklausel, nicht lediglich zu ihrer Anfechtbarkeit (OLG Dresden MDR 2010, 1491; KGR 1999, 354 ff.; OLG Hamm NJW-RR 1987, 957; Schuschke/Walker-Schuschke, Vollstreckung und vorläufiger Rechtsschutz, 4. Aufl., § 726 Rn 18 für den Fall - wie hier - einer Klausel nach § 726 Abs. 2 ZPO; Zöller-Stöber, ZPO, 28. Aufl., § 726 Rn 7 m. w. N.; wohl auch OLG Frankfurt MDR 1991, 162; a. A. OLG Zweibrücken NJW-RR 1997, 882 f.; Nichtigkeit nur bei bewusster Erteilung einer qualifizierten Klausel durch den Urkundsbeamten anstelle des Rechtspflegers: Musielak-Lackmann, ZPO,7. Aufl., § 726 Rn 4).
  • OLG Frankfurt, 24.09.1990 - 5 W 12/90

    Qualifizierte Vollstreckungsklausel; Urkundsbeamter der Geschäftsstelle;

    Auszug aus OLG Celle, 25.05.2011 - 4 W 66/11
    Die funktionelle Unzuständigkeit des Urkundsbeamten in der Geschäftsstelle führt zur Unwirksamkeit der Vollstreckungsklausel, nicht lediglich zu ihrer Anfechtbarkeit (OLG Dresden MDR 2010, 1491; KGR 1999, 354 ff.; OLG Hamm NJW-RR 1987, 957; Schuschke/Walker-Schuschke, Vollstreckung und vorläufiger Rechtsschutz, 4. Aufl., § 726 Rn 18 für den Fall - wie hier - einer Klausel nach § 726 Abs. 2 ZPO; Zöller-Stöber, ZPO, 28. Aufl., § 726 Rn 7 m. w. N.; wohl auch OLG Frankfurt MDR 1991, 162; a. A. OLG Zweibrücken NJW-RR 1997, 882 f.; Nichtigkeit nur bei bewusster Erteilung einer qualifizierten Klausel durch den Urkundsbeamten anstelle des Rechtspflegers: Musielak-Lackmann, ZPO,7. Aufl., § 726 Rn 4).
  • BGH, 04.10.2005 - VII ZB 40/05

    Zuständigkeit des Rechtspflegers für die Erteilung der Vollstreckungsklausel für

    Auszug aus OLG Celle, 25.05.2011 - 4 W 66/11
    Zeitlich nach der Entscheidung des OLG Zweibrücken hat der Bundesgerichtshof (NJW 2006, 776) in einem Verfahren gemäß § 732 ZPO über die Erinnerung gegen die Erteilung der Vollstreckungsklausel ausgeführt, dass die Zwangsvollstreckung unzulässig sei, da die Vollstreckungsklausel von der nicht zuständigen Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erteilt worden sei.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 11.08.2011 - I-4 W 66/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,8638
OLG Hamm, 11.08.2011 - I-4 W 66/11 (https://dejure.org/2011,8638)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.08.2011 - I-4 W 66/11 (https://dejure.org/2011,8638)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. August 2011 - I-4 W 66/11 (https://dejure.org/2011,8638)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Informationspflichten eines Unternehmens beim Angebot von Waren mit konkreten Preisangaben in einem Prospekt

  • rechtsportal.de

    UWG § 5a Abs. 2; UWG § 5a Abs. 3 Nr. 2
    Voraussetzungen der Informationspflicht gem. § 5a UWG

  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (16)

  • OLG Hamm, 30.10.2012 - 4 U 61/12

    Verbraucherschutz: Firma und Anschrift des Anbieters müssen in einem

    Aus dem Zusammenspiel des § 5a Abs. 2, Abs. 3 und Abs. 4 UWG ergibt sich klar, dass dem Verbraucher dann zwangsläufig wesentliche Informationen vorenthalten worden sind und sich daraus per se eine relevante Fehlvorstellung herleiten ließ (Köhler / Bornkamm, UWG, 30. Aufl., § 5a Rn. 57; Senat Beschl. v. 11.08.2011, Az.: 4 W 66/11, MD 2011, 809; Senat Beschl. v. 13.10.2011, Az.: 4 W 84/11; OLG München WRP 2011, 1213; OLG München WRP 2012, 230 - Identität).
  • OLG Köln, 07.09.2012 - 6 U 86/12

    Kaufappell ohne Rechtsformzusatz

    Soweit das Oberlandesgericht Hamm im Anschluss an die Kommentierung von Peifer (in: Fezer, UWG, 2. Aufl., § 5a Rn. 50) mit Beschlüssen vom 11.08.2011 - 4 W 66/11 - (Anlage 9, Bl. 124 ff. d.A.) sowie vom 13.10.2011 - 4 W 84/11 - (Anlage 10, Bl. 127 ff. d.A.) und ihm folgend das Oberlandesgericht München mit (Protokoll-)Urteil vom 20.10.2011 - 29 U 2357/11 - (Anlage 8, Bl. 119 ff. d.A.) sowie das Oberlandesgericht Hamburg mit Beschluss vom 20.10.2011 - 5 W 134/11 - (MD 2012, 55 f. = Anlage 11, Bl. 132 f. d.A.) ausgesprochen haben, dass bei einer Aufforderung zum Kauf durch ein Handelsunternehmen in jedem Fall immer dessen vollständige Firma und die Rechtsform angegeben werden müssten, lagen dem Fallgestaltungen zu Grunde, in denen auch die Angabe der Adresse unzureichend war, so dass insgesamt keine zweifelsfreie Identifizierung des betreffenden Unternehmens möglich war, sondern Verwechslungen drohten oder die Zustellung von für den Anbieter bestimmten Schreiben weitere Ermittlungen erfordert hätte (weitergehend nunmehr: OLG Hamm, Urteil vom 12.06.2012 - 4 U 41/12 - auf S. 11 f. der Urteilsabschrift).
  • LG Köln, 19.04.2012 - 31 O 633/11

    Irreführung durch Unterlassen der Angabe eines Rechtsformzusatzes

    Soweit der Kläger eine Entscheidung des OLG Hamm (Beschluss vom 11.08.2011, Az. 4 W 66/11) für seine Auffassung, die Rechtsform des Unternehmens müsse zu dessen Identitätsangabe stets aufgeführt werden, anführt, ist zu beachten, dass Gegenstand dieses Urteils eine Sachverhaltskonstellation war, in der der Anbieter weder seine eigene Identität noch Anschrift angegeben hatte, sondern nur die Anschriften von fünf Filialen, in denen die angebotenen Waren bezogen werden konnten.
  • OLG Brandenburg, 26.06.2012 - 6 W 72/12

    Unlauterer Wettbewerb: Angabe von Filialanschriften bzw. fehlende Angabe des

    Aus dem Gesetz ergibt sich, dass die geforderten Angaben bereits in dem Werbeträger selbst anzugeben sind und dem angesprochenen Verbraucher nicht angesonnen werden kann, die Anschrift anderweitig, etwa aus dem Internet zu recherchieren (so auch OLG Hamm, Beschluss vom 13.10.2011, 4 W 84/11, GRURPrax 2011, 563; OLG Hamm, Beschluss vom 11.8.2011, 4 W 66/11, Magazindienst 2011, 809, jeweils zitiert nach Juris).
  • OLG Hamm, 02.02.2012 - 4 U 168/11

    Verbraucherschutz: Firma und Anschrift des Anbieters müssen in einem

    Aus dem Zusammenspiel des § 5a Abs. 2, Abs. 3 und Abs. 4 UWG ergibt sich klar, dass dem Verbraucher dann zwangsläufig wesentliche Informationen vorenthalten worden sind und sich daraus per se eine relevante Fehlvorstellung herleiten ließ (Köhler / Bornkamm, UWG, 29. Aufl., § 5a Rn. 57; Senat Beschl. v. 11.08.2011, Az.: 4 W 66/11, MD 2011, 809; Senat Beschl. v. 13.10.2011, Az.: 4 W 84/11; OLG München WRP 2011, 1213; OLG München WRP 2012, 230 - Identität).
  • LG Bielefeld, 23.09.2011 - 17 O 95/11

    Werbung für diverse Sonderangebote unter Angabe des jeweiligen Preises mit einem

    Die einstweilige Verfügung des Oberlandesgerichts Hamm vom 11.08.2011 (Aktenzeichen: I-4 W 66/11 OLG Hamm) wird bestätigt.

    Die Antragsgegnerin will sich auf den Hilfsantrag nicht einlassen.Zum Hauptantrag beantragt sie, den Beschluss des OLG Hamm vom 11.08.2011 - I-4 W 66/11 - aufzuheben und den Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung vom 18.07.2011 zurückzuweisen.

  • OLG Rostock, 27.03.2013 - 2 U 21/12

    Wettbewerbsverstoß: Irreführende Werbung durch Verletzung der

    Wenn der Verbraucher erst Internetseiten aufrufen oder sich zum Geschäftslokal der Beklagten begeben muss, um die für erforderlich gehaltenen Informationen zu erhalten, wird dem gewünschten Verbraucherschutz nicht hinreichend Genüge getan (so auch OLG Hamm, Beschluss vom 11.08.2011, I-4 W 66/11; I-4 W 84-11).
  • LG Dortmund, 16.03.2016 - 10 O 81/15

    Anforderungen an die Lesbarkeit der Angaben im Impressum

    Vor der Neufassung des UWG entsprach es der herrschenden Auffassung, dass bei der Verletzung wesentlicher Informationspflichten zugleich feststeht, dass auch die geschäftliche Relevanz gegeben ist (OLG Hamm, Beschluss vom 11.08.2011, AZ: I- 4 W 66/11 = Beck r+s 2011, 23813).
  • OLG Stuttgart, 02.01.2014 - 2 W 63/13

    Streitwertbemessung im gewerblichen Rechtsschutz: Geltendmachung von

    Dies veranschaulichen auch Beschlüsse zur hier streitbetroffenen Norm des § 5 a Abs. 3 Nr. 2 UWG (20.000,00 EUR im Verfügungsverfahren: OLG Hamm B. v. 11.08.2011 - I-4 W 66/11; 13.10.2011 - I-4 W 84/11; HansOLG Hamburg B. v. 20.10.2011 - 5 W 134/11; OLG Düsseldorf B. v. 05.09.2011 - I-20 W 110/11; 15.000,00 EUR: Brandenburgisches OLG B. v. 19.03.2012 - 6 U 79/11; 10.000,00 EUR: Senat B. v. 20.12.2012 - 2 W 32/12; 20.000,00 EUR in Hauptsacheverfahren: OLG Düsseldorf U. v. 02.10.2012 - I-20 U 223/11).
  • OLG München, 20.10.2011 - 29 U 2357/11

    Wettbewerbsverstoß: Pflicht zur Angabe der vollständigen Firmierung in der

    Deshalb ist auch deren Angabe erforderlich (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 11. August 2011 - 4 W 66/11, juris, dort Tz. 6).
  • OLG Köln, 25.10.2013 - 6 U 226/12

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung von Waren in Zeitungsanzeigen ohne

  • OLG Hamburg, 20.10.2011 - 5 W 134/11

    Wettbewerbsverstoß: Unternehmensbezogene Informationspflichten

  • LG Dortmund, 01.02.2012 - 10 O 92/11

    Zulässigkeit einer Werbung gegenüber dem Letztverbraucher ohne Angabe der

  • KG, 28.05.2013 - 5 U 93/12

    Anforderungen an die Identitätsangaben gem. § 5a Abs. 3 Nr. 2 UWG

  • LG Düsseldorf, 29.10.2014 - 34 O 26/14

    Identitätsangabe in Reisewerbung

  • LG Mönchengladbach, 21.11.2011 - 8 O 50/11

    Zulässigkeit einer Werbung ohne Angabe der Identität und Anschrift des

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