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   OLG Zweibrücken, 15.08.2003 - 4 W 68/03   

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https://dejure.org/2003,5741
OLG Zweibrücken, 15.08.2003 - 4 W 68/03 (https://dejure.org/2003,5741)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 15.08.2003 - 4 W 68/03 (https://dejure.org/2003,5741)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 15. August 2003 - 4 W 68/03 (https://dejure.org/2003,5741)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entstehen einer Erörterungsgebühr für einen Rechtsanwalt; Beitritt des Nebenintervenienten zu einem Rechtsstreit erst nach Abschluss der Erörterung unmittelbar vor der Protokollierung eines zwischen den Parteien geschlossenen Vergleichs

  • Judicialis

    ZPO § 104 Abs. 3; ; ZPO § 66; ; BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 4

  • rechtsportal.de

    Nebenintervention: Erörterungsgebühr bei Beendigung des Rechtsstreits durch Vergleich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 66 § 104 Abs. 3; BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 4
    Zur Frage der Erörterungsgebühr für einen Rechtsanwalt, wenn der der Nebenintervenient dem Rechtsstreit erst nach Abschluss der Erörterung beitritt

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG München, 11.02.1992 - 11 W 3029/91
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.08.2003 - 4 W 68/03
    Dies wäre nur dann der Fall, wenn die Nebenintervenienten selbst Vergleichspartei geworden wären (vgl. OLG München JurBüro 1992, 397; Riedel/Sußbauer/Fraunholz aaO, § 23 Rdn. 18; Gerold/Schmidt/von Eicken, aaO, § 23 Rdn. 28, jew. m.w.N.).
  • KG, 18.01.1994 - 1 W 5483/93
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.08.2003 - 4 W 68/03
    Deshalb erwächst für den Rechtsanwalt des Streitverkündeten die Erörterungsgebühr erst und nur dann, wenn vor der Erörterung der Beitritt zum Rechtsstreit erklärt worden ist (vgl. OLG Koblenz JurBüro 1982, 723, 724; KG RPfleger 1994, 386; Gerold/Schmidt/von Eicken, BRAGO, 15. Aufl., § 31 Rdn. 54 und 157; Riedel/Sußbauer/Keller, BRAGO, 8. Aufl., § 31 Rdn. 88, jew. m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 11.01.1982 - 2 WF 78/81
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.08.2003 - 4 W 68/03
    Deshalb erwächst für den Rechtsanwalt des Streitverkündeten die Erörterungsgebühr erst und nur dann, wenn vor der Erörterung der Beitritt zum Rechtsstreit erklärt worden ist (vgl. OLG Koblenz JurBüro 1982, 723, 724; KG RPfleger 1994, 386; Gerold/Schmidt/von Eicken, BRAGO, 15. Aufl., § 31 Rdn. 54 und 157; Riedel/Sußbauer/Keller, BRAGO, 8. Aufl., § 31 Rdn. 88, jew. m.w.N.).
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