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   OLG Naumburg, 06.06.2007 - 4 W 72/06   

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https://dejure.org/2007,17663
OLG Naumburg, 06.06.2007 - 4 W 72/06 (https://dejure.org/2007,17663)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 06.06.2007 - 4 W 72/06 (https://dejure.org/2007,17663)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 06. Juni 2007 - 4 W 72/06 (https://dejure.org/2007,17663)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsmittel gegen die Ablehung eines Prozesskostenhilfeantrags; Erfolgsaussichten für die Rechtsverteidigung in der Hauptsache

  • Judicialis

    ZPO § 127 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 127 Abs. 4; ; ZPO § 567 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 568 Satz 1; ; ZPO § 569; ; ZPO § 321 a Abs. 1 Satz 1; ; GKG § 1 Nr. 1 lit. a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 114 ff.; ZPO § 321a Abs. 1 Satz 1
    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis für erneute Stellung eines bereits abgelehnten PKH-Antrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Naumburg, 14.08.2006 - 8 WF 109/06

    Kein Rechtsschutzbedürfnis bei erneuter Beantragung von PKH unter Wiederholung

    Auszug aus OLG Naumburg, 06.06.2007 - 4 W 72/06
    Wenn eine Partei gegen die Prozesskostenhilfe ablehnende Entscheidung des Beschwerdegerichts nicht im Wege der Anhörungsrüge gemäß § 321 a Abs. 1 Satz 1 ZPO oder - falls das rechtliche Gehör nicht verletzt worden ist - im Wege einer Gegenvorstellung vorgeht, sondern lediglich einen erneuten Prozesskostenhilfeantrag stellt und hierzu den bisherigen Tatsachenvortrag wiederholt, fehlt diesem erneuten Antrag das Rechtsschutzbedürfnis (vgl. BGH, a.a.O.; OLG Naumburg, Beschluss vom 14.08.2006, 8 WF 109/06, zitiert nach juris).

    Wenn eine Partei gegen die Prozesskostenhilfe ablehnende Entscheidung des Beschwerdegerichts nicht im Wege der Anhörungsrüge gemäß § 321 a Abs. 1 Satz 1 ZPO oder - falls das rechtliche Gehör nicht verletzt worden ist - im Wege einer Gegenvorstellung vorgeht, sondern lediglich einen erneuten Prozesskostenhilfeantrag stellt und hierzu den bisherigen Tatsachenvortrag wiederholt, fehlt diesem erneuten Antrag das Rechtsschutzbedürfnis (vgl. BGH, a.a.O.; OLG Naumburg, Beschluss vom 14.08.2006, 8 WF 109/06, zitiert nach juris).

  • BGH, 03.03.2004 - IV ZB 43/03

    Rechtsfolgen der Unanfechtbarkeit eines Prozesskostenhilfe versagenden

    Auszug aus OLG Naumburg, 06.06.2007 - 4 W 72/06
    Diese Entscheidung entfaltet zwar nach der herrschenden Meinung nur formelle und keine materielle Rechtskraft (vgl. BGH, NJW 2004, 1805 - 1807).
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