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   OLG Celle, 22.05.2013 - 4 W 75/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,11678
OLG Celle, 22.05.2013 - 4 W 75/13 (https://dejure.org/2013,11678)
OLG Celle, Entscheidung vom 22.05.2013 - 4 W 75/13 (https://dejure.org/2013,11678)
OLG Celle, Entscheidung vom 22. Mai 2013 - 4 W 75/13 (https://dejure.org/2013,11678)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsfolgen einer von Amts wegen erfolgten Eintragung eines Wirksamkeitsvorbehalts statt des ausdrücklich beantragten Rangvorbehalts im Grundbuch

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Fassungsbeschwerde gegen vom Grundbuchamt eingetragenen Wirksamkeitsvermerk trotz beantragtem Rangvorbehalt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 881; BGB § 883; GBO § 13; GBO § 45; GBO § 71
    Rechtsfolgen der Eintragung eines Wirksamkeits- statt des beantragten Rangvorbehalts im Grundbuch

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Eintragung von Wirksamkeitsvermerk und Rangvorbehalt ist zulässig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rangvorbehalt oder Wirksamkeitsvermerk im Grundbucheintragungsverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2013, 242
  • Rpfleger 2013, 603
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 23.02.2001 - V ZR 389/99

    Ausgleichsanspruch in Geld bei verbotener Eigenmacht

    Auszug aus OLG Celle, 22.05.2013 - 4 W 75/13
    Eine Umdeutung ist deshalb nicht möglich (ebenso Schultz, a. a. O., S. 527 unten unter Hinweis auf eine ebenfalls ablehnende gutachtliche Stellungnahme des Deutschen Notarinstituts in DNotI-Report 2001, 84).
  • BGH, 25.03.1999 - V ZB 34/98

    Eintragung eines Grundpfandrechts mit Wirksamkeitsvermerk

    Auszug aus OLG Celle, 22.05.2013 - 4 W 75/13
    Seit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs im Beschluss vom 25. März 1999 (BGHZ 141, 169 ff.) ist zwar anerkannt, dass vor allem aus Gründen der Förderung der Publizitätswirkung des Grundbuchs die Eintragung eines sog. Wirksamkeitsvermerks zulässig ist.
  • LG Lüneburg, 05.11.2003 - 3 T 67/03

    Rangvorbehalt und Eigentumsvormerkung

    Auszug aus OLG Celle, 22.05.2013 - 4 W 75/13
    Zu einem anderen Ergebnis - keine gleichzeitige Eintragung beider Alternativen möglich - käme man nur dann, wenn man die Auffassung teilen würde, wonach der Auflassungsvormerkung selbst gar kein Rang zukommt (so vor allem Lehmann, NJW 1999, 3318; Schultz in RNotZ 2001, 541, 546 und auch LG Lüneburg in Rpfleger 2004, 214).
  • OLG Hamm, 11.11.1998 - 15 W 350/98

    Eintragung eines Wirksamkeitsvermerks

    Auszug aus OLG Celle, 22.05.2013 - 4 W 75/13
    Weder der zu dieser Entscheidung des Bundesgerichtshofs führende Vorlagebeschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 11. November 1998 (Rpfleger 1999, 68) noch die vorzitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs selbst besagen jedoch, dass mit der höchstrichterlichen Bejahung der Zulässigkeit des Wirksamkeitsvermerks auch in Bezug auf die Eigentumsvormerkung die Eintragung eines Rangvorbehalts nunmehr unzulässig sei.
  • OLG Naumburg, 28.11.2012 - 12 Wx 31/12

    Grundbuchverfahrensrecht: Zulässigkeit der Fassungsbeschwerde; Löschung von

    Auszug aus OLG Celle, 22.05.2013 - 4 W 75/13
    Er ist selbst nur ein Klarstellungsvermerk, sodass seine Änderung keine durch eine Fassungsbeschwerde nicht erreichbare sachliche Änderung oder Berichtigung der Eintragung in der Sache ist (ebenso OLG Sachsen-Anhalt in NotBZ 2013, 71 - nach juris Rn. 6 m. w. N.).
  • OLG Bremen, 07.02.2005 - 3 W 58/04

    Eintragung eines Rangrücktritts der Auflassungsvormerkung gegenüber einer

    Auszug aus OLG Celle, 22.05.2013 - 4 W 75/13
    Das bedeutet, dass auch auf der Grundlage dieser höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Zulässigkeit des Klarstellungsvermerks davon auszugehen ist, dass sowohl ein Rangvorbehalt als auch ein Wirksamkeitsvermerk (alternativ ebenso wie kumulativ) zur Eintragung gelangen können (so ausdrücklich Hanseatisches Oberlandesgericht Bremen in WM 2005, 1241; Meikel/Böttcher, Grundbuchordnung, 10. Aufl., § 18 GBV Rn. 7; Palandt/Bassenge, BGB, 72. Aufl., § 883 Rn. 21 m. w. N.).
  • RG, 02.05.1929 - V B 2/29

    1. Ist im Sinne des § 7 Abs. 4 AufwG. die Hypothekenvormerkung einem Recht am

    Auszug aus OLG Celle, 22.05.2013 - 4 W 75/13
    Auch der Bundesgerichtshof hat in der vorzitierten Entscheidung an der Rangfähigkeit einer Vormerkung unter Hinweis auf Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 124, 200, 202) und eigene frühere Entscheidungen (BGH a. a. O. - nach juris Rn. 11) ausdrücklich festgehalten und auch bisher diese Rechtsprechung nicht geändert.
  • OLG Frankfurt, 05.06.2014 - 20 W 77/14

    Eintragungsfähigkeit eines Wirksamkeitsvermerks im Grundbuch

    Weil der Wirksamkeitsvermerk lediglich auf eine bestimmte Rechtslage hinweise, sie aber selbst nicht herbeiführe, soll er keine materiell-rechtlichen und dem Gutglaubensschutz unterliegenden, sondern ausschließlich verfahrensrechtliche Wirkungen haben (vgl. dazu auch OLG Düsseldorf NJW-RR 2001, 70; OLG Köln RNotZ 2001, 243; OLG Schleswig Rpfleger 2002, 226; OLG München BWNotZ 2002, 12; OLG Celle Rpfleger 2013, 603; wohl auch OLG Saarbrücken Rpfleger 1995, 404, je zitiert nach juris; Meikel/Morvilius, a.a.O., Einl C Rz. 44; Meikel/Böttcher, a.a.O., § 45 Rz. 19; Schöner/Stöber, a.a.O., Rz. 296; Bauer/von Oefele/Knothe, a.a.O., § 45 Rz. 18; BeckOK GBO/Holzer, a.a.O., § 22 Rz. 36).

    Dessen Eintragung unterliegt dann konsequenterweise aber nicht dem Berichtigungsverfahren nach § 22 GBO, sondern dem der Richtigstellung; es kann sich deshalb - ausgehend hiervon - hier nur um eine nach § 71 Abs. 1 GBO unbeschränkt zulässige sog. Fassungsbeschwerde handeln (OLG Celle Rpfleger 2013, 603; BeckOK GBO/Holzer, a.a.O., § 22 Rz. 36; wohl auch Schöner/Stöber, a.a.O., Rz. 296, 297).

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