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   OLG Dresden, 01.12.2021 - 4 W 797/21   

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https://dejure.org/2021,51329
OLG Dresden, 01.12.2021 - 4 W 797/21 (https://dejure.org/2021,51329)
OLG Dresden, Entscheidung vom 01.12.2021 - 4 W 797/21 (https://dejure.org/2021,51329)
OLG Dresden, Entscheidung vom 01. Dezember 2021 - 4 W 797/21 (https://dejure.org/2021,51329)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Burhoff online

    Beleidigung, einstweilige Verfügung. Gegenstandswert

  • openjur.de
  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • IWW

    §§ 823; 824; 1004 Abs. 1 S. 2 BGB; § 52 Abs. 2 GKG; § 23 Abs. 3 S. 2 RVG
    Beleidigung

  • RA Kotz

    Einstweilige Verfügung wegen Beleidigung per Email - Gegenstandswert

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Der Streitwert einer per E-Mail ausgesprochenen Beleidigung, die keine weitere Verbreitung in der Öffentlichkeit erfahren und keine wirtschaftlichen Auswirkungen auf den Verletzten hat, liegt auch dann nicht über 5.000,00 EUR, wenn sie sich für ihn subjektiv als ...

  • rechtsportal.de

    Sofortige Beschwerde gegen die Verneinung einer sachlichen Zuständigkeit; Streitwert einer per E-Mail ausgesprochenen Beleidigung; Subjektiv erhebliche Ehrverletzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Für "inkompetente Ossi-Heulsuse” ‘ne "Kiste Bananen”: Höhe des Streitwerts der Beleidigung

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Dresden, 30.07.2018 - 4 U 620/18

    Voraussetzungen der Zubilligung einer Geldentschädigung wegen Verletzung des

    Auszug aus OLG Dresden, 01.12.2021 - 4 W 797/21
    Die mit der Beschwerde herangezogenen Entscheidungen des Senats vom 30.7.2018 (4 U 620/18) und 9.8.2012 (4 U 700/12) betrafen beide Ansprüche auf Geldentschädigung, die betragsmäßig beziffert waren und schon aus diesem Grund nicht vergleichbar sind.
  • OLG Dresden, 09.08.2012 - 4 U 700/12

    Haftung eines Rechtsanwalts für Äußerungen in Wahrnehmung der Interessen seines

    Auszug aus OLG Dresden, 01.12.2021 - 4 W 797/21
    Die mit der Beschwerde herangezogenen Entscheidungen des Senats vom 30.7.2018 (4 U 620/18) und 9.8.2012 (4 U 700/12) betrafen beide Ansprüche auf Geldentschädigung, die betragsmäßig beziffert waren und schon aus diesem Grund nicht vergleichbar sind.
  • OLG Dresden, 11.03.2019 - 4 W 171/19

    Streitwert für eine Klage auf Unterlassung von Äußerungen

    Auszug aus OLG Dresden, 01.12.2021 - 4 W 797/21
    Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass der Streitwert im einstweiligen Verfügungsverfahren unter dem der Hauptsache liegt, weil das für ein Verfahren maßgebende Interesse des Antragstellers an der Sicherstellung im Regelfall nicht das Befriedigungsinteresse erreicht (Zöller-Herget, a.a.O. § 3 Rn. 16 Stichwort: "Einstweilige Verfügung"), beträgt der Streitwert einer Unterlassungsklage ohne besondere Bedeutung im Verfahren über den Erlass der einstweiligen Verfügung regelmäßig 5.000,00 EUR (Senat, Beschluss vom 11.03.2019 - 4 W 171/19 -, Rn. 2, juris; Beschluss vom 23.01.2013 - 4 W 1363/12).
  • OLG Saarbrücken, 05.12.2018 - 5 U 58/18

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Gerichtliches Ermessen zur Streitwertbemessung;

    Auszug aus OLG Dresden, 01.12.2021 - 4 W 797/21
    Auch die Angabe des Verfahrenswerts in der Antragsschrift ist nicht mehr als ein Indiz für den Wert des Interesses an der Abwehr der Persönlichkeitsrechtsverletzung und unterliegt einer selbstständigen Überprüfung durch das Gericht (OLG Saarbrücken, Urteil vom 05.12.2018 - 5 U 58/18 -, Rn. 26, juris; Toussaint in: Dörndorfer/Neie/Wendtland/Gerlach, Kostenrecht, Ed. 23, 2018, § 48 GKG, Rn. 40).
  • OLG Dresden, 14.02.2017 - 4 U 195/17

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch ehrverletzende Äußerungen

    Auszug aus OLG Dresden, 01.12.2021 - 4 W 797/21
    Der Unterlassungsverpflichtete muss gegenüber dem Gläubiger eine uneingeschränkte, bedingungslose und durch ein Vertragsstrafeversprechen angemessen zu sichernde Unterlassungsverpflichtung eingehen (BGH, I ZR 153/85, a.a.O; Senat, Beschluss vom 15.06.2021 - 4 U 993/21 -, Rn. 9, juris; Beschluss vom 14.02.2017 - 4 U 195/17 -, Rn. 6, juris).
  • OLG Dresden, 15.06.2021 - 4 U 993/21

    Installation einer sogenannten FamilyApp auf Smartphones Hinreichende

    Auszug aus OLG Dresden, 01.12.2021 - 4 W 797/21
    Der Unterlassungsverpflichtete muss gegenüber dem Gläubiger eine uneingeschränkte, bedingungslose und durch ein Vertragsstrafeversprechen angemessen zu sichernde Unterlassungsverpflichtung eingehen (BGH, I ZR 153/85, a.a.O; Senat, Beschluss vom 15.06.2021 - 4 U 993/21 -, Rn. 9, juris; Beschluss vom 14.02.2017 - 4 U 195/17 -, Rn. 6, juris).
  • OLG Dresden, 23.01.2013 - 4 W 1363/12
    Auszug aus OLG Dresden, 01.12.2021 - 4 W 797/21
    Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass der Streitwert im einstweiligen Verfügungsverfahren unter dem der Hauptsache liegt, weil das für ein Verfahren maßgebende Interesse des Antragstellers an der Sicherstellung im Regelfall nicht das Befriedigungsinteresse erreicht (Zöller-Herget, a.a.O. § 3 Rn. 16 Stichwort: "Einstweilige Verfügung"), beträgt der Streitwert einer Unterlassungsklage ohne besondere Bedeutung im Verfahren über den Erlass der einstweiligen Verfügung regelmäßig 5.000,00 EUR (Senat, Beschluss vom 11.03.2019 - 4 W 171/19 -, Rn. 2, juris; Beschluss vom 23.01.2013 - 4 W 1363/12).
  • BGH, 27.05.1987 - I ZR 153/85

    Getarnte Werbung II

    Auszug aus OLG Dresden, 01.12.2021 - 4 W 797/21
    Der Unterlassungsverpflichtete muss gegenüber dem Gläubiger eine uneingeschränkte, bedingungslose und durch ein Vertragsstrafeversprechen angemessen zu sichernde Unterlassungsverpflichtung eingehen (BGH, I ZR 153/85, a.a.O; Senat, Beschluss vom 15.06.2021 - 4 U 993/21 -, Rn. 9, juris; Beschluss vom 14.02.2017 - 4 U 195/17 -, Rn. 6, juris).
  • BGH, 30.03.1988 - I ZR 209/86

    Qm-Preisangaben II; Werbung für Immobilien mit Quadratmeterpreisen

    Auszug aus OLG Dresden, 01.12.2021 - 4 W 797/21
    Anerkannt ist vielmehr, dass die aufgrund der begangenen Verletzungshandlung zu vermutende Wiederholungsgefahr grundsätzlich nur durch Abgabe einer wirksamen strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung beseitigt werden kann (BGH, Urteil vom 08.11.1989, I ZR 102/88, juris Rz. 64; BGH, Urteil vom 30.03.1988, I ZR 209/86, juris Rz. 19; Damm/Rehbock, Widerruf, Unterlassung und Schadensersatz in den Medien, 3. Aufl., Rz. 810 m.w.N.; Götting/Scherz/Seitz, Handbuch des Persönlichkeitsrechts, § 47 Rz. 13 m.w.N.).
  • OLG Dresden, 09.04.2018 - 4 W 296/18

    Streitwert einer Unterlassungsklage

    Auszug aus OLG Dresden, 01.12.2021 - 4 W 797/21
    Maßgeblich ist neben dem Grad der Verbreitung die Schwere des Vorwurfs sowie die Beeinträchtigung des sozialen Geltungsanspruches des Verletzten in der Öffentlichkeit, die wirtschaftliche Bedeutung sowie die sonstige Bedeutung der Sache einzubeziehen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. zuletzt, Urteil vom 10. August 2021 - 4 U 1156/21 -, Rn. 14, juris; Beschluss vom 20.11.2018 - 4 W 982/18 -, juris; Beschluss vom 09.04.2018 - 4 W 296/18 -, juris).
  • OLG Dresden, 10.08.2021 - 4 U 1156/21

    Anspruch auf Unterlassung gegenüber Nachrichtenportal

  • OLG Dresden, 20.11.2018 - 4 W 982/18

    Streitwert einer Äußerungsklage

  • BGH, 08.11.1989 - I ZR 102/88

    "alpi/Alba Moda"; Verwechslungsgefahr zweier Marken

  • BayObLG, 10.07.2023 - 101 AR 148/23

    Streitwert eines Unterlassungsanspruchs wegen unberechtigtem Parken

    Auch anderen, von der Verletzungshandlung unabhängigen Faktoren - etwa dem Grad der Wahrscheinlichkeit künftiger Zuwiderhandlungen - kann Rechnung zu tragen sein (vgl. z. B. BGH, Urt. v. 12. Mai 2016, I ZR 272/14 - Tannöd, juris Rn. 37 ff. m. w. N. zum Gegenstandswert eines urheberrechtlichen Unterlassungsanspruchs; OLG Dresden, Beschluss vom 1. Dezember 2021, 4 W 797/21, juris Rn. 3 f.; OLG Saarbrücken, Urt. v. 5. Dezember 2018, 5 U 58/18, juris Rn. 26 [jeweils zum Streitwert eines nichtvermögensrechtlichen Anspruchs auf Unterlassung ehrverletzender Äußerungen]; OLG Hamm, Urt. v. 4. September 2018, 4 U 34/18, juris Rn. 6 [zum Wert eines Anspruchs auf Unterlassung einer Schutzrechtsverletzung]; OLG Hamm, Urt. v. 17. Oktober 2013, 6 U 95/13, juris Rn. 18 ff. [Unterlassung unerbetener E-MailWerbung]; OLG Koblenz, Beschluss vom 4. Juli 2007, 5 W 503/07, juris Rn. 2 f. [Unterlassung einer Sperre der Gasversorgung]; AG Brandenburg, Beschluss vom 26. Februar 2019, 31 C 250/18, juris Rn. 1 m. w. N. [Unterlassung einer Videoüberwachung mittels digitalen Türspions]; Heinrich in Musielak/Voit, ZPO, 20. Aufl. 2023, § 3 Rn. 36 Stichwort "Unterlassung"; Wendtland in BeckOK ZPO, § 3 Rn. Rn. 33 Stichwort "Unterlassung"; Hunke in Anders/Gehle, ZPO, 81. Aufl. 2023, GVG § 23 Rn. 4; Hartmann in Hartmann, Kostengesetze online, Stand: 11.2022, ZPO § 3 Rn. 118 - 123 [unter Darstellung thematischer Untergruppen]; Herget in Zöller, ZPO, § 3 Rn. 16.172 m. w. N.; Seggewiße in Schneider/Kurpat, Streitwert-Kommentar, Rn. 2.4889, 2.1042 und 2.4900a).
  • OLG Dresden, 04.12.2023 - 4 W 709/23

    Persönlichkeitsrechtsverletzung; Streitwert

    Die Angabe des Verfahrenswerts in der Antragsschrift ist aber ein Indiz für den Wert des Interesses an der Abwehr der Persönlichkeitsrechtsverletzung, auch wenn sie einer selbstständigen Überprüfung durch das Gericht unterliegt (OLG Saarbrücken, Urteil vom 05.12.2018 - 5 U 58/18 -, Rn. 26, juris; Senat, Beschluss vom 1. Dezember 2021 - 4 W 797/21 -, Rn. 3, juris).
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