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   OLG Celle, 05.05.1997 - 4 W 86/97   

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https://dejure.org/1997,4793
OLG Celle, 05.05.1997 - 4 W 86/97 (https://dejure.org/1997,4793)
OLG Celle, Entscheidung vom 05.05.1997 - 4 W 86/97 (https://dejure.org/1997,4793)
OLG Celle, Entscheidung vom 05. Mai 1997 - 4 W 86/97 (https://dejure.org/1997,4793)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 25 Abs. 3 S. 1 GKG; § 6 ZPO
    Abgabe der Auflassungserklärung; Bewilligung der Eigentumsumschreibung im Grundbuch ; Bestimmung des Streitwertes; Herabsetzung des Streitwerts auf die Restforderung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abgabe der Auflassungserklärung; Bewilligung der Eigentumsumschreibung im Grundbuch ; Bestimmung des Streitwertes; Herabsetzung des Streitwerts auf die Restforderung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 141
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 30.06.1994 - VII ZR 116/93

    Rechte und Pflichten eines Baubetreuers

    Auszug aus OLG Celle, 05.05.1997 - 4 W 86/97
    Wird der Antrag auf Abgabe der Auflassungserklärung zugleich mit dem auf Herausgabe des Grundstücks verbunden, so ist für den Streitwert § 6 ZPO heranzuziehen (Senat, 4 W 23/94 vom 28.02.1994), d.h. maßgebend ist der Verkehrswert und dementsprechend mangels anderer Anhaltspunkte der Kaufpreis bzw. der Werklohn, weil auf Verträge, bei denen der Unternehmer das Bauwerk erst noch herzustellen hat, Werkvertragsrecht selbst dann anzuwenden ist, wenn die Parteien sie als Kaufvertrag bezeichnen (BGH NJW 94, 2825).
  • BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 1/89

    Verfassungsmäßigkeit des § 48 Abs. 2 WEG

    Auszug aus OLG Celle, 05.05.1997 - 4 W 86/97
    Dementsprechend hat das Bundesverfassungsgericht (NJW 1992, 1673) zu Recht eine verfassungskonforme Auslegung dieser Vorschrift angemahnt und ausgesprochen, es sei geboten, den Streitwert dann herabzusetzen, wenn er in keinem vernünftigen Verhältnis mehr zur wirtschaftlichen Bedeutung der Sache stehe und sich als Rechtswegsperre auszuwirken drohe.
  • OLG Frankfurt, 11.10.1995 - 23 W 14/95

    Welchen Streitwert hat Auflassungsklage?

    Auszug aus OLG Celle, 05.05.1997 - 4 W 86/97
    Wird jedoch - wie im vorliegenden Fall - nur der Auflassungsanspruch geltend gemacht, so ist in Rechtsprechung und Literatur (ausführliche Übersichten bei Schneider, Streitwertkommentar, 10. Aufl., Rdn. 315 ff sowie OLG Frankfurt, NJW-RR 1996, 636) streitig, ob § 6 oder § 3 ZPO anzuwenden ist.
  • OLG Celle, 02.11.2011 - 14 U 52/11

    Berechnung der Kosten der Mangelbeseitigung durch einen Besteller gegenüber einem

    Das OLG Celle nimmt insoweit eine Sonderstellung unter den Oberlandesgerichten ein, indem es den Streitwert einer nur auf Auflassung und nicht zugleich auch auf Übergabe gerichteten Klage (also genau wie in diesem Verfahren) mit einem Bruchteil des Verkehrswerts des Grundstücks (i. d. R. 20%) bemisst ( OLG Celle, Beschl. v. 21.08.2002 - 4 W 162/02 unter Verweis auf die Begründung dieser Rechtsprechung im Be-schluss vom 05.05.1997 - 4 W 86/97 ).
  • OLG Celle, 05.09.2000 - 4 W 165/00

    Zugrundelegung des Nominalwerts des Grundpfandrechts bei Erteilung einer

    In einer Entscheidung des Senats aus dem Jahre 1997 (OLG Celle, NdsRpfl. 1997, 140 = NJW-RR 1998, 141) ging es um einen Fall, in dem der Kläger sich vom Beklagten ein Haus im Werte von mehreren 100.000 DM hatte errichten lassen und der Beklagte die Auflassung mit der Begründung verweigerte, ihm stehe noch ein verhältnismäßig geringfügiger Restwerklohn zu, während der Kläger diesen auf Grund von Mängeln meinte nicht mehr zu schulden.

    Der Senat hat sich in diesem Zusammenhang für den Fall einer Klage auf Abgabe einer Auflassungserklärung (NdsRpfl. 1997, 140 = NJW-RR 1998, 141) bereits ausführlich mit dem Aspekt befasst, dass sich das Interesse des Klägers sowohl bei einer Auflassungserklärung als auch bei der hier interessierenden Löschungsbewilligung n i c h t darauf beschränkt, den vom Beklagten noch geforderten - möglicherweise sehr geringen - Restbetrag der Forderung oder die Löschungskosten nicht zahlen zu müssen, denn ein Haus mit einem Verkehrswert von 700.000 DM, auf dem Grundpfandrechte von 500.000 DM lasten, hinsichtlich derer man um die Löschungsbewilligung streitet, ist nur noch sehr bedingt verkehrsfähig, d. h. schwer veräußerlich und scheidet als Beleihungsobjekt und damit als Kreditsicherungsmittel aus, denn jeder Käufer müsste die Grundschulden übernehmen und deshalb damit rechnen, in Höhe des Grundschuldbetrages nebst dinglicher Zinsen - die häufig 15 % oder mehr betragen - in Anspruch genommen zu werden.

  • OLG Jena, 30.07.1998 - 7 W 217/98

    Streitwert: Grundstück - Auflassung - Gegenforderung

    Soweit die Gegenmeinung (vgl. OLG Celle, NJW-RR 1998, 141 ; OLG Frankfurt/M., NJW-RR 1996, 636 ; vgl. hierzu auch Schneider, Streitwertkommentar, 11. Aufl., Rdn. 315 m.w.N. Zöller/Schneider, ZPO , 20. Aufl., § 3 Rdn. 16 und § 6 Rdn. 1 m.w.N.) diesen Grundsatz dann durchbrechen will, wenn bei einem hohem Sachwert des betroffenen Grundbesitzes der Streit tatsächlich lediglich um eine minimale Gegenforderung des Verkäufers geführt wird, weil Billigkeitsüberlegungen für die Festsetzung des geringeren Gegenanspruches nach § 3 ZPO sprechen, widerspricht dem bereits, dass § 6 ZPO gegenüber § 3 ZPO die speziellere Vorschrift für die Bewertung von Besitz und erst recht von Eigentum und damit auch für die auf die Verschaffung des Eigentums gerichtete Auflassung darstellt (OLG München, NJW-RR 98, 142, 143; so wohl auch OLG Celle, NJW-RR 1998, 141, 142, vgl. auch Mümmler, JurBüro 1991, 767)).

    Die Gegenauffassung kommt aber zu dem widersinnigen Ergebnis, dass sie anstatt des für die Streitwertbestimmung maßgeblichen Interesses des Klägers, in Wirklichkeit nur das Interesse des Beklagten an seiner Gegenforderung berücksichtigt (so wohl auch OLG Celle, NJW-RR 1998, 141 ).

  • KG, 04.11.2002 - 22 W 302/02

    Zur Bemessung des Wertes einer auf Auflassung eines Grundstücks gerichteten

    Vereinzelt wird auch die Auffassung vertreten, der Streitwert sei in Höhe der Gegenforderung zuzüglich eines Bruchteils des Verkehrswertes festzusetzen (so jetzt OLG Celle [4. Zivilsenat] NJW-RR 2001, 712 in Abänderung der früheren eigenen Rechtsprechung, die den Streitwert nur auf einen Bruchteil des Verkehrswertes festsetzte, vgl. OLG Celle [4. Zivilsenat] NJW-RR 1998, 141).
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